Hallo,
während einer außerordentlichen Abteilungsversammlung wird den entsprechenden Angestellten mitgeteilt, dass deren Aufgaben zum 31.12.2003 an einen externen Partner übergeben werden und die betroffenen Angestellten eine betriebsbedingte Kündigung erhielten.
Die betriebsbedingten Kündigungen würden zum 22.12.2003 zugestellt,
dass Anstellungsverhältnis würde zum 31.03.2004 enden.
Handelt es sich bei diese Aussage schon um eine mündliche Kündigung, gegen welche man binnen der drei wöchigen Frist, Schutzklage erheben müsste, oder ist diese Ankündigung juristisch erst als Information anzusehen?
Vielen Dank für eure Infos.
Gruß
strangerone