Ist das eine Urheberrechtsverletzung?

Hallo zusammen,

ich war bei einer Veranstaltung und der Redner hat im Anschluss den Foliensatz im Internet bereitgestellt. Da ich das Thema auch sehr interessant fand, möchte ich es Kollegen und Interessierten bei einer von mir organisierten Veranstaltung auch näherbringen und meinen Foliensatz danach im Internet bereitstellen.
Ich habe im Moment die Agenda ähnlich wie der damalige Referent und auch Informationen und Texte aus dem Foliensatz übernommen - angereichert mit aktuellen Informationen die ich dazu habe. Ich habe den urprüglichen Foliensatz mit Namen des Autors und Link angegeben, und hinter meinen Foliensatz meinen eigenen Folienmaster gelegt.

Was mich jetzt interessiert: Reicht die Angabe der Quelle, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen oder muss ich den ursprünglichen Referenten explizit um Erlaubnis fragen?

Vielen Dank schonmal

Martin

Sich die Nutzung schriftlich bestätigen lassen ist IMMER besser. Ab einem gewissen Änderungsgrad wird auch wieder ein eigenes Werk draus… Wäre also die Frage wieviel da geändert wurde !?

R.

Geschätzt sind in Summe 40 - 50% anders. Einige Folien sind aber im Grunde textuell 1:1 (oder zumindest sinngemäß) übernommen, weil sie gut passten und weil es im Grunde allgemeingültiges Wissen ist (z.B. Herstellerangaben über Systemanforderungen einer Software).
Man merkt aber schon, dass ich mich an den anderen Folien orientiert habe.
Was muss denn alles erfüllt sein, damit ich problemlos meinen Namen drunter setzen kann, wenn ich die Quellen angebe?

Hallo Martin,

Wenn Dein Kollege seinen Foliensatz, ohne Vermerk eines Copyright im Netz zum Download zur Verfügung stellt, kannst Du davon ausgehen, dass er damit dem Downloader zumindest ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Wenn Du dieses Werk dann weitergibst und darauf achtest, dass erkennbar ist von wem welches Teilwerk stammt, dann ist dem Urheberrecht mit Sicherheit genüge getan.

Gruß
Formator

Schau mal hier genauer: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat

Hallo zusammen,

ich war bei einer Veranstaltung und der Redner hat im

Zitate sind in einem relativ kleinen Umfang zulässig. so, wie Du das beschreibst sicherlich nicht. du solltest den Autor vorher um Zustimmung bitten. Normalerweise wird er dir diese geben. Ohne eine solche Zustimmung würde ich lieber nichts machen.

Lieber Martin,

grundsätzlich hat hier der Autor dem Du zugehört hast ein Urheberrecht an seinem Foliensatz. Das Urheberrecht teilt sich in das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Recht der Verwertung seines Urheberrechts. Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist unübertragbar ! Das wissen die wenigsten. Ich komme jetzt aus der Musikbranche. Hier umfasst das Urheberpersönlichkeitsrecht ganz wichtig die Namensnennung und weiter zum Beispiel, wie die Komposition zu klingen hat. Gehe ich zum Beispiel hin und mache von einem Titel der „Ärzte“ eine Coverversion im Discofox-Stil, dann „verändere“ ich das Klangbild der Komposition und „bearbeite“ damit die Komposition und muss zwingend den Urheber fragen und um Freigabe bitten. Ich hole jetzt vielleicht sehr aus, aber es dient dem Verständnis. Also ist in Deinem Fall die Namensnennung des Urhebers der übernommenen Teile Pflicht. Jetzt baust Du seine Folie in Deinem Sinne um. Und damit rutscht Du in die Problematik, dass der Urheber dies vielleicht so gar nicht will und es für ihn eine Bearbeitung darstellt, die in Analogie zur Musik dann genehmigungspflichtig ist. Besonders dann auch, wenn Du dies ins Netz stellst. Weiter ergibt sich vielleicht noch eine Problematik der Verwertung. Der Urheber stellt zwar seine Folie ins Netz, aber ich weiß jetzt nicht, ob er es explizit als „urheberrechtsfrei“ sprich genauer als „Verwertungsfrei“ deklariert hat. Wenn nicht und Du es bei Deiner Vorlesung verwertest könnte es auch hier Probleme geben. Hängt vom Einzelfall ab. Und noch eins, damit es kompliziert wird. Es gibt im Urheberrecht das Zitat, was erlaubt ist. Das Zitat steht aber ganz alleine für sich klar erkennbar isoliert und darf natürlich einen gewissen Umfang nicht überschreiten. In Deinem Fall hört sich das aber eindeutig nicht als Zitat sondern Bearbeitung an, die dann genehmigungspflichtig ist. Fazit: Es empfiehlt sich den Autor zu informieren was man vor hat und die bearbeitete Folie ihm zur Kenntnis zu geben und um Genehmigung zu bitten. Das ist jetzt mein Rechtsstand. Bin kein Rechtsanwalt. Deshalb stellt dies auch nur meine freie Meinung zu dem Thema dar, ohne Gewähr der absoluten Richtigkeit, was es im Recht auch nicht gibt. Liebe Grüße Schlagermann

So lange sie nur die Quelle (kein „Deeplink“ !!) als Bezug nennen ist eine Angabe des Autors hinfällig - nur wenn sie direkt Materieal von diesem verwendet haben, dann muss auch der Autor genannt werden und ggf auch eine Erlaubnis vorliegen, dazu fehlen aber einige Informationen dazu