Ist das erlaubt?

Hallo zusammen,

Kindesmutter (A) und Kindesvater (B) streiten sich wegen Umgangsrecht bzgl. der gwmeinsamen Kinser vorm Familiengericht.

B erhält eine entsprechende verbindliche Umgangsregelung per Beschluss, welcher bereits vom OLG überprüft wurde.

Dass B gegen A sozusagen gewonnen hat, gefällt A nicht.

A hat sämtliche Schreiben vom Gericht kopiert und Bekannten von B zukommen lassen, in der Annahme, dass diese sich von B distanzieren würden, weil zumindest in den Augen von A erhebliche Zweifel in Bezug auf diese Umgangsregelung bestehen. A hatte i. R. d. Umgangsverfahrens viele Dinge über B „verbreitet“, welche der Ansicht von A nach, stimmen, aber in Wahrheit einfach gelogen sind.

Aber mal abgesehen von evtl. Lügen, von denen letztlich nur A und B wissen (können), dass diese eben tatsächlich Lügen sind:

Darf A solche Schriftstücke, welche vom Gericht aus versandt wurden oder von den jeweiligen Anwälten ans Gericht oder an die entsprechende Gegenseite geschickt wurden, vervielfältigen und verbreiten?

Gibt es evtl. sogar das Recht für A, so etwas zu tun? Wenn auch nicht in Bezug auf ALLE Schreiben, sondern vielleicht „nur“ in Bezug auf Schreiben, welche z. B. nur an sie adressiert sind und, oder Schreiben, in denen die Namen der Kinder unkenntlich gemacht wurden sind?!

Wegen was muss sich A evtl. vor Gericht verantworten und welche Strafen können warum in welcher Höhe verhängt werden?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo zusammen,

dto.,

wenn das Verfahren nicht öffentlich war, und bei Umgangsrecht ist es ein nicht öffentliches Verfahren, dann hat sich derjenige strafbar gemacht, der dies an nicht beteiligte Personen zur Kenntnis bringt.
Wenn hier auch noch Kinder involviert sind, reagiert die Staatsanwaltschaft bei einer Strafanzeige sehr empfindlich.
Hier genügt eine schriftliche Anzeige bei der Staatsanwaltschaft mit einigen Kopien und Namen von evtl. Zeugen, um die Ermittlungen in Gang zu bringen.

Schönen Tag noch.