Ist das erlaubt? Darf man das tun?

Hallo WWW-lers,
ist es überhaupt erlaubt bzw. darf man eine Rundreise buchen und nur an den Flug teilnehmen?

Also angenommen ich möchte nach USA. Durch einen Reisebüro buche ich eine Rundreise. Da wird erzählt was man täglich so zu sehen bekommt, was man unternimmt, wo man schläft und ißt, etc… Und das die X (zB 12) Tage, die die Reise dauert.

Ist es erlaubt, dass ich nach Ankunft in zB Chicago mich verabschiede und dann erscheine ich wieder am Abflugtag und am vereinbarten Flughafen zur vereinbarten Zeitpunkt? D.h. darf man eigentlich nur den Flug in anspruch nehmen und der Rest sausen lassen? (Natürlich wird die ganze Reise bezahlt.)

Ich möchte niemand kränken oder wütend machen o.Ä. Ich weiß es nur nicht ob das erlaubt ist oder nicht.

Vielen Dank!

Schöne Grüße,
Helena

Hallo Helena,

Ist es erlaubt, dass ich nach Ankunft in zB Chicago mich
verabschiede und dann erscheine ich wieder am Abflugtag und am
vereinbarten Flughafen zur vereinbarten Zeitpunkt?

In Nordkorea nicht. In den USA schon. Du solltest allerdings deinem Reiseleiter vor Ort Bescheid sagen - nicht, dass man dich vielleicht mit großem Aufwand sucht und dir das in Rechnung stellt!

D.h. darf
man eigentlich nur den Flug in anspruch nehmen und der Rest
sausen lassen? (Natürlich wird die ganze Reise bezahlt.)

Klar. Aber was macht das für einen Sinn? … Wenn mir die Reiseleiter bei so einer gebuchten Rundreise extrem unsympathisch wären, dann würde ich das vielleicht so machen wie von dir beschrieben. Aber sonst? Dann hättest du ja die Hotels alle umsonst bezahlt.

Ach so, ja. Was du nicht tun darfst: Einen Flug buchen und nur teilweise in Anspruch nehmen. Wenn du den Hinflug verfallen lässt, ist das ein „no-show“ und der Rückflug verfällt auch. Du darfst aber auch den Rückflug nicht einfach verfallen lassen. Im Extremfall nimmt dich die Fluglinie irgendwann nicht mehr mit. … Ja, das ist unfair und unlogisch, aber man muss es wissen.

Schöne Grüße

Petra

Hi,

„Du darfst aber auch den Rückflug nicht einfach verfallen lassen. Im Extremfall nimmt dich die Fluglinie irgendwann nicht mehr mit. Ja, das ist unfair und unlogisch, aber man muss es wissen“

Fast jeder Linienflug ist überbucht weil man genau weiss dass viele einfach Ihren gebuchten Rückflug nicht antreten und andere dann nachrücken. „Ärger“ gibt das aber nicht weil die Airlines damit eh kalkulieren.

http://www.focus.de/reisen/fliegen/tid-8118/ueberbuc…

Gruss
K

Hi,

Fast jeder Linienflug ist überbucht weil man genau weiss dass
viele einfach Ihren gebuchten Rückflug nicht antreten und
andere dann nachrücken. „Ärger“ gibt das aber nicht weil die
Airlines damit eh kalkulieren.

Nach den AGB der Lufthansa beispielsweise könnte dieselbe jedoch nachträglich einen One-Way-Flug in Rechnung stellen (der üblicherweise erheblich teurer ist als hin und zurück).

Gruß S

Hi,

eher eine „Bearbeitungsgebühr“ die erhoben werden KANN.

5.6. Eine Bearbeitungsgebühr kann erhoben werden, wenn Sie

5.6.1. nicht zum Abflug am Flughafen oder an einem anderen Abgangsort zu der von uns festgesetzten Zeit erscheinen (oder wenn keine Zeit festgesetzt ist, nicht so rechtzeitig erscheinen, dass die behördlichen Formalitäten und die Abfertigung zum Abflug vorgenommen werden können) und infolgedessen den für Sie gebuchten Beförderungsplatz nicht einnehmen

Wir haben hier doch einen Reiseprofi. Werden solche Gebühren in der Realität erhoben??? Ich habe das einmal auf der AF (Rückflug verfallen lassen) und einmal auf der LH (one-way Flug verfallen lassen) gemacht und da kam nichts.

Gruss
K

Hi,

wenn Du auf dem Rückflug nicht erscheint passiert gar nichts. In den Bedingungen zu den Sondertarifen heisst es nur, dass die Flugcoupons „der Reihe nach“ abgeflogen werden müssen. Es geht also nicht, einen Hin- und Rückflug zu buchen, den Hinflug nicht anzutreten und dann auf dem Rückflug zu erscheinen. Da wird dann ein One-Way teuer nachberechnet.

Hinzufliegen und den Rückflug verfallen zu lassen ist zwar unfair gegenüber eventuellen Wartelistenpassagieren, hat aber keine Folgen.

bye
Rolf

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VIELEN DANK f. Antworten aber falsch gelesen
Hallo WWW-lers,

Vorab: Vielen herzlichen Dank für all euren Antworten!

Allerdings, im krassen Gegensatz zu dem was man hier zuletzt empfohlen oder erwähnt wurde, mir geht es KEINESFALLS darum einen Flug streichen zu lassen! Das habe ich mit keiner Silbe auch nur angedeutet, geschweige denn gesagt! Bitte lesen:

Ist es erlaubt, dass ich nach Ankunft in zB Chicago mich
verabschiede und dann erscheine ich wieder am Abflugtag und am
vereinbarten Flughafen zur vereinbarten Zeitpunkt? D.h. darf
man eigentlich nur den Flug in anspruch nehmen und der Rest
sausen lassen? (Natürlich wird die ganze Reise bezahlt.)

Also mir ging es genau um das Gegenteil, nämlich: Unbedingt mitzufliegen und der Rest sausen lassen. Und ich wollte wissen ob das erlaubt ist. Dass ich der Reseleiter darüber in Kenntnis setze ist für mich aber Ehrensache und eine Selbstverständlichkeit!

Also nochmals vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena

Hi,

danke dafür.

Gruss
K

Hallo Petra,

In Nordkorea nicht. In den USA schon.

Das ist mir klar! ;o)) Auch in Bhutan und Turkmenistan nicht, zB.
Ich meinte aber nicht die politische Lage, sondern seitens der Agenturen.

Du solltest allerdings
deinem Reiseleiter vor Ort Bescheid sagen - nicht, dass man
dich vielleicht mit großem Aufwand sucht und dir das in
Rechnung stellt!

Ja klar! Es ging nicht um die Strafe, sondern für mich ist es Ehrensache so etwas zu melden, wenn ich das mache.

Ach so, ja. Was du nicht tun darfst: Einen Flug buchen und nur
teilweise in Anspruch nehmen. Wenn du den Hinflug verfallen
lässt, ist das ein „no-show“ und der Rückflug verfällt auch.

Das hat mir damals, vor vielen Jahren jemand schon gesagt. Ich wußte es. Aber wie gesagt: Ich fände es richtig unverschämt und rücksichtslos, einfach nicht zu erscheinen. So was mache ich nicht.

Du darfst aber auch den Rückflug nicht einfach verfallen
lassen. Im Extremfall nimmt dich die Fluglinie irgendwann
nicht mehr mit. …

Ja, klar, sein gutes Hausrecht. Aber doch nicht beim ersten mal.

Ja, das ist unfair und unlogisch, aber man muss es wissen.

So unfair und unlogisch finde ich es nicht wenn man an die a) Überbuchung (overbooking), b) Umwelt und c) dass ich eh mal wieder zurück muss, denkt.

Aber wie gesagt, darum ging es mir keinesfalls. Es ging mir um genau das Gegenteil, nämlich: Der Flug nehmen und die Rundreise verfallen lassen, allerdings nachdem ich den Reiseleiter darüber in Kenntnis gesetzt habe.

Schöne Grüße
Helena

…aber natürlich - schließlich besteht ja kein „Zwang“ zur Inanspruchnahme von bezahlten Leistungen; allerdings könntest Du (theoretisch) für aus Deinem Verhalten entstehende „Mehrkosten“ (etwa polizeiliche Suchaktion nach „Vermißtenanzeige“, etc.) haftbar gemacht werden.

Gruß
nicolai

Es geht NICHT um den Flug!!!
Hi,

allerdings könntest
Du (theoretisch) für aus Deinem Verhalten entstehende
„Mehrkosten“ (etwa polizeiliche Suchaktion nach
„Vermißtenanzeige“, etc.) haftbar gemacht werden.

Sorry Nikolai, aber so langsam frage ich mich ob die werte WWW-User überhaupt liest was der UP überhaupt fragt und schreibt!
Ich zitiere mich selbst:

Dass ich der Reseleiter darüber in Kenntnis setze ist für mich aber
Ehrensache und eine Selbstverständlichkeit!

Mir ging es KEINESWEGS darum, Flüge sausen zu lassen, sondern der Rest der Reise.
Ich bitte um Kenntnisnahme!

Vielen Dank und schönen Gruß,
Helena
PS. Da meine Frage im vollen Umfang bereits beantwortet wurde, bedanke ich mich bei allen, die hierzu etwas geschrieben haben und verabschiede ich mich von diesem Artikelbaum. Danke.

Hallo Helena,

Mir ging es KEINESWEGS darum, Flüge sausen zu lassen, sondern
der Rest der Reise.
Ich bitte um Kenntnisnahme!

Nikolai hat mit keinster Silbe erwähnt daß er meint du wolltest
Flüge sausen lassen.
Ich bitte dich um Kenntnisnahme. Entspann dich bitte :smile:

PS. Da meine Frage im vollen Umfang bereits beantwortet wurde,
bedanke ich mich bei allen, die hierzu etwas geschrieben haben
und verabschiede ich mich von diesem Artikelbaum. Danke.

Na und. Mag sein daß sie für dich in vollem Umfang bereits
beantwortet wurde, k.A. hab vllt noch nicht alle Beiträge gelessen, na und2.

Ich weiß nur definitiv, früher gab es sehr billige Busreisen
von Frankfurt Paris. Fr abends in F los und so 13:00
Rückfahrtsbeginn in P.
Sie boten das jede Woche (Wochenende) an.

Ich fragte an ob ich/wir nicht zwei WE-Touren bezahlen könnten.
Bei der ersten bleiben die Rückfahrtsplätze frei, bei der zweiten
die Hinfahrtsplätze. Wurde strikt abgelehnt.
Obwohl wir uns natürlich, evtl. nach der ersten Übernachtung Sa/So
bis zum Rückflug eigene Unterkunft gesucht hätten.

Und das Wanzenhotel, sehr zentral gelegen, eine Dusche im
siebten Stock, Schlüssel dazu bei der Rezeption im Erdgeschoß u.v.m.,
sowas hätten wir auch gefunden für kleines Geld.
Aber nein, die waren nicht bereit.

Dann Amerika, ich weiß nicht was, da wurde irgendwas in den
Einreisemodalitäten deutscher Touris nach Amerika hochoffiziell
abgeändert sodaß es für D leichter wurde.
Viele seriöse Zeitschriften, TV, alle haben das gezeigt.

Tja nun, Deutsche glaubten das und flogen in in die USA.
Sie sahen nur den Flughafenbereich bis sie zurückflogen.
Irgendso ein Flughafensheriff oder so sagten denen nämlich
daß ihm vollkommen egal sei was die da in Washington
sagen/verabschieden.

Bei ihm kommt kein D rein der nicht Stammbuch, Impfpass,
oder sonstwas dabei hat.
Also genau das was mit der aktuellen Vereinbarung zwischen D und
USA offiziell hinfällig ist.

Just my 2 Pfennige

Gruß
Reinhard

allerdings könntest
Du (theoretisch) für aus Deinem Verhalten entstehende
„Mehrkosten“ (etwa polizeiliche Suchaktion nach
„Vermißtenanzeige“, etc.) haftbar gemacht werden.

Sorry Nikolai, aber so langsam frage ich mich ob die werte
WWW-User überhaupt liest was der UP überhaupt fragt und
schreibt!
Ich zitiere mich selbst:

Dass ich der Reseleiter darüber in Kenntnis setze ist für mich aber
Ehrensache und eine Selbstverständlichkeit!

Bedauerlicherweise habe ich in meiner Antwort ein grundlegendes Verständnis vorausgesetzt, was offenbar eine irrige Annahme war; denn etwa die Tatsache, daß Du „gegebenenfalls die Reiseleitung über etwas in Kenntnis setzt“ impliziert nicht auch, daß dies zum gewünschten Ergebnis führen muß, resp. unerwünschte Folgen verhindert. Gerade das US-amerikanische Rechtssystem hat in dieser Hinsicht äußerst abstrus anmutende „Blüten“ und „Rechtsentscheide“ aufzuweisen, deshalb mein diesbezüglicher „Warnhinweis“…

Mir ging es KEINESWEGS darum, Flüge sausen zu lassen, sondern
der Rest der Reise.
Ich bitte um Kenntnisnahme!

In keinster Weise habe ich mich in meiner Antwort auf „den Flug“ bezogen, sondern davon gesprochen/geschrieben, daß „kein Zwang besteht, bezahlte Leistungen auch in Anspruch zu nehmen“. Was sich auf jeden beliebigen Teil Deiner Reise beziehen kann, sofern dieser nicht mit „verpflichtend“, „obligatorisch“ oder einem ähnlichen Passus gekennzeichnet ist.

Gruß
nicolai

p.s. : es lesen hier ja auch noch andere „user“ mit, bzw. rufen diese Deine Frage eventuell aus dem Archiv auf…

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Bedauerlicherweise habe ich in meiner Antwort ein
grundlegendes Verständnis vorausgesetzt, …

Hihihi : „grundlegendes Verständnis“ und „helena“ : Zwei Welten begegen sich…

Heidi
(das trau ich mich natürlich nur, weil helena nicht mehr mitliest :wink: )

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