Ist das erlaubt? Wer kennt sich damit aus?

Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel in einer Zeitung gelsen indem ein Mann sein Haus per Verlosung verkaufen wollte. In etwa dierser Form: ca 2000 Leute machen mit und zahlen jeder 100.-€ um damit an der Verlosung teilzunehemn und der Gewninner bekommt dann praktisch ein Haus für 100.-€.
Soweit ich weiss müsste soetwas doch irgendwie in Deutschland legal zu bewerkstellingen sein oder?
Und wenn nicht weiss jemand vielleicht wie es damit in den nachbarländern wie Holland oder der Schweiz aussieht?

Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel in einer Zeitung
gelsen indem ein Mann sein Haus per Verlosung verkaufen
wollte. In etwa dierser Form: ca 2000 Leute machen mit und
zahlen jeder 100.-€ um damit an der Verlosung teilzunehemn und
der Gewninner bekommt dann praktisch ein Haus für 100.-€.
Soweit ich weiss müsste soetwas doch irgendwie in Deutschland
legal zu bewerkstellingen sein oder?

So etwas würde ich als Lotterie bezeichnen. Und da hat Papa Staat doch das Monopol drauf.

Hallo,

So etwas würde ich als Lotterie bezeichnen.

Ich auch.

Und da hat Papa Staat doch das Monopol drauf.

Was ist dann mit der Tombola beim Vereinsfest?

Gruß
loderunner (ianal)

So etwas würde ich als Lotterie bezeichnen.

Ich auch.

Und da hat Papa Staat doch das Monopol drauf.

Was ist dann mit der Tombola beim Vereinsfest?

Wäre ich Papa Staat, dann würde ich Lotterien mit kleinen Gewinnen, die von Vereinen mit irgendwelchen gemeinnützigen Zwecken veranstaltet werden, von dem Verbot ausnehmen.
Aber eine Lotterie, die rein wirtschaftliche Interessen einer Person oder einer Firma dient, würde ich nicht erlauben.

Bin aber nur ca. ein 80 Millionstel „Papa Staat“ und kenne die Rechtslage nicht weiter.

Hallo,
ich habe (ianal) nochmal gegoogelt und gefunden:
http://dejure.org/gesetze/StGB/284.html
Demnach darf man eine Tombola im Verein ab und an machen (nicht öffentlich) aber nicht eine öffentliche Verlosung wie im beschriebenen Fall - wenn nicht behördlich erlaubt. Und diese Erlaubnis wiederum wird in der Gewerbeordnung beschrieben (§29ff).
Gruß
loderunner