Guten Tag,
der EuGH hat mit Urteil vom 20.01.09 entschieden, dass Arbeitnehmer die ihren Resturlaub infolge Krankheit nicht nehmen konnten auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht verlieren.
Gilt dies auch für Beamte? Sind schon Urteile ergangen,bzw. sind welche anhängig?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
die der Entscheidung des EuGH zugrundeliegende Richtlinie RL 2003/88/EG EG-ArbeitszeitgestaltungsRL sagt in Artikel 1 (3):
Diese Richtlinie gilt unbeschadet ihrer Artikel 14, 17, 18 und 19 für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 89/391/EWG.
Dieser Artikel 2 lautet:
[RL 89/391/EWG] [Gesundheitsschutz-Verbesserungsrichtlinie]
Artikel 2 Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche (gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische, verwaltungsmäßige sowie dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, kulturelle und Freizeittätigkeiten usw.).
(2) Diese Richtlinie findet keine Anwendung, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen.
In diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, daß unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinie eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist.
Aus dem Verweis auf Polizei und Streitkräfte wird deutlich, dass auch Beamte einbezogen sind.
Für die öffentlichen Feuerwehrleute, die ja auch Beamte sind, habe ich auch ein Urteil gefunden, dass diesen Anwendungsbereich stützt:
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/feuerwehrbe…
Antwort also: Ich sehe nichts, was dagegen sprechen würde, das Urteil des EuGH auch für die Urlaubsregelungen von Beamten anzuwenden.
VG
EK
Hallo E. Krull,
vielen dank für die Hilfe, ich hoffe es bringt mich weiter.
mit freundlichem Gruß uhu3