Hallo!
A hat die Führerscheinprüfungen vor dem Stichtag (16./18. Geburtstag) bestanden u möchte ihn (besagten Führerschein) so schnell wie möglich haben. A fährt mit dem entsprechenden Fahrzeug (Mokick/Auto) zur Führerscheinstelle u wird prompt bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle rausgewunken. Natürlich ist A gerade auf dem Weg, den Führerschein abzuholen u kann ihn demzufolge nicht vorweisen.
Welcher Tatbestand ist hier erfüllt?
„Fahren ohne Führerschein“ („Schwarzfahren“)?
Oder „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (wie „zuhause vergessen“)?
Oder verwechsle ich die beiden Tatbestände wiedermal u es wird ein ganz anderer Tatbestand erfüllt? Wenn ja, welcher?
Gruss
Mutschy