Ist das Fahren ohne Führerschein?

Hallo!

A hat die Führerscheinprüfungen vor dem Stichtag (16./18. Geburtstag) bestanden u möchte ihn (besagten Führerschein) so schnell wie möglich haben. A fährt mit dem entsprechenden Fahrzeug (Mokick/Auto) zur Führerscheinstelle u wird prompt bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle rausgewunken. Natürlich ist A gerade auf dem Weg, den Führerschein abzuholen u kann ihn demzufolge nicht vorweisen.

Welcher Tatbestand ist hier erfüllt?

„Fahren ohne Führerschein“ („Schwarzfahren“)?
Oder „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (wie „zuhause vergessen“)?

Oder verwechsle ich die beiden Tatbestände wiedermal u es wird ein ganz anderer Tatbestand erfüllt? Wenn ja, welcher?

Gruss

Mutschy

Frage: Ist A …
… schon 16/18 als er den Führerschein abholen will?

Sonst lässt sich die Frage nicht beantworten.

Antwort: A ist…

… schon 16/18 als er den Führerschein abholen will.

Der Knackpunkt ist eben, ob es strafbar ist, den Führerschein mit dem Fahrzeug abzuholen, für das der Schein erworben wurde. Prüfungen sind in diesem fiktiven Fall alle bestanden, das Alter stimmt auch, es hängt einzig u allein an der Karte, die ja noch auf der Fahrerlaubnisstelle zur Abholung bereit liegt.

Was ist bei den selben Voraussetzungen (Prüfungen bestanden), wenn der Geburtstag auf einen Tag fällt, an dem die Behörde geschlossen hat (WE oder Feiertag)? Darf das Fahrzeug geführt werden, obwohl die Karte noch nicht ausgehändigt wurde?

Oder ist in jedem Falle die Aushändigung des Führerscheins zwingend Voraussetzung für das Führen eines Kraftfahrzeuges?

Gruss

Mutschy

Hi, Mutschy,
es ist eine Ordnungswidrigkeit.
„Fahren ohne Führerschein mit Kraftfahrzeugen ist in Deutschland nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einer Verwarnung von 10.- € belegt ist.“

Gruß
Eckard

Und Achtung!!! Das ist total Falsch!!!
Hi:

So ist die Rechtslage, § 22 Abs. 4 Satz 6 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt. :hetti:

Die Aushändigung des Führerscheines ist der Verwaltungsakt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Erst mit Aushändigung ist man in Besitz einer Fahrerlaubnis und keine Sekunde früher.

Wer nach Bestehen der Prüfung, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Kfz führt, fährt ohne Fahrerlaubnis i. S. v. § 21 StVG.

Straftat! Wer erwischt wird, der brauch dann gar nicht mehr hinfahren um den Schein abzuholen…
http://www.autoundverkehr.de/inhalt/bussgeld-strafta…

es ist eine Ordnungswidrigkeit.
„Fahren ohne Führerschein mit Kraftfahrzeugen ist in
Deutschland nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV
eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einer
Verwarnung von 10.- € belegt ist.“

Und das ist total falsch - und leider muss ich hier mal wieder ganz deutlich sagen: Wenn man keine Ahnung hat…!!! Denn manche Leute glauben das auch noch…

DM

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Die Aushändigung des Führerscheines ist der Verwaltungsakt der
Erteilung der Fahrerlaubnis. Erst mit Aushändigung ist man in
Besitz einer Fahrerlaubnis und keine Sekunde früher.

Wer nach Bestehen der Prüfung, aber vor Aushändigung des
Führerscheins ein Kfz führt, fährt ohne Fahrerlaubnis i. S. v.
§ 21 StVG.

Straftat! Wer erwischt wird, der brauch dann gar nicht mehr
hinfahren um den Schein abzuholen…

der Antwort von Dirk ist nichts mehr hinzuzufügen! Kann mich nur anschliessen…
frohe Ostern
P.

Mit Einschränkung richtig

Und das ist total falsch - und leider muss ich hier mal wieder
ganz deutlich sagen: Wenn man keine Ahnung hat…!!! Denn
manche Leute glauben das auch noch…

Hallo, Dirk,
ich gebe gern zu, dass die Formulierung unglücklich gewählt war.

Natürlich ging ich davon aus, dass eine Fahrerlaubnis erteilt ist.
Ist dies der Fall (und nur dann) liegt eine OWi vor, wenn diese Fahrerlaubnis nicht mitgeführt wird.

Für den Fall, dass noch keine Fahrerlaubnis vorliegt oder ungültig geworden ist (wie im gefragten Beispiel vorausgesetzt), hast Du natürlich recht - Straftat.

Leider neigst Du zu einer etwas apodiktischen Ausdrucksweise, die gelegentlich ein wenig verletzend herüberkommt. Schade, denn Deine Beiträge sind fachlich meist hervorragend. Aber an einer freundlicheren Formulierung solltest Du noch arbeiten :smile:

Gruß
Eckard

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Und das ist total falsch - und leider muss ich hier mal wieder
ganz deutlich sagen: Wenn man keine Ahnung hat…!!! Denn
manche Leute glauben das auch noch…

Hallo, Dirk,

Hallo Ecki,

Leider neigst Du zu einer etwas apodiktischen Ausdrucksweise,
die gelegentlich ein wenig verletzend herüberkommt. Schade,
denn Deine Beiträge sind fachlich meist hervorragend. Aber an
einer freundlicheren Formulierung solltest Du noch arbeiten

-)

halte diese Bemerkung eigentlich nie -zu allen Themen- off topic. Da fällt mir ganz spontan ein: * „homo homini lupus“.
Es gibt eben solche und solche Wölfe…

Gruß, rollifern

Gruß
Eckard

* Sinngemäß: Der Mensch verhält sich wie ein Wolf gegen seine Mitmenschen.

* Sinngemäß: Der Mensch verhält sich wie ein Wolf gegen seine
Mitmenschen.

Äh… Wolf zu seinen Mitmenschen? Na ja… Darüber denkste noch mal nach, hm? :smile:

Abgesehen davon, dass Wolf natürlich die richtige Übersetzung ist, wird frei übersetzt: Der Mensch ist dem Mensch ein Tier.

Leva

Hallo, Dirk,
ich gebe gern zu, dass die Formulierung unglücklich gewählt
war.

Nein das war sie nicht - sie war schlichtweg total falsch und kann jemand der sie liest dazu verleiten sich strafbar zu machen!

Natürlich ging ich davon aus, dass eine Fahrerlaubnis erteilt
ist.

Tatsächlich liest sich das gegenteil sehr leicht aus dem Sachverhalt heraus.

Wie auch immer: erare humanum est - kann aber is auge gehn und viel schlimmer in diesem Fall ins Auge eines anderen.

Leider neigst Du zu einer etwas apodiktischen Ausdrucksweise,
die gelegentlich ein wenig verletzend herüberkommt. Schade,
denn Deine Beiträge sind fachlich meist hervorragend. Aber an
einer freundlicheren Formulierung solltest Du noch arbeiten

-)

Nun, gerade in diesem Fall ist sowohl meine Ausdrucksweise als auch meine Aussage absolut Apodiktisch - denn das ist sie ja auch…eine andere Rechtslage existiert nicht. Genauso wenig wie ein bisschen schwanger.
Und wer sich durch threats in irgendwelchen Internetforen verletzt fuehlt tut mir leid, denn er misst dem WWW wohl etwas zuviel bedeutung bei.

DM

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* Sinngemäß: Der Mensch verhält sich wie ein Wolf gegen seine
Mitmenschen.

Äh… Wolf zu seinen Mitmenschen? Na ja… Darüber denkste
noch mal nach, hm? :smile:

Abgesehen davon, dass Wolf natürlich die richtige Übersetzung
ist, wird frei übersetzt: Der Mensch ist dem Mensch ein Tier.

Diese freie Übersetzung war mir noch nicht bekannt. Ich kenne als Übersetzung ‚Der Mensch ist des Menschen Wolf‘; sinngemäß: Der grösste Feind des Menschen ist er selbst. Wobei hier der ‚Mensch‘ als Gattungsbegriff, nicht als Person gemeint ist.

Gruss
Schorsch

Hallo Dirk

Auch wenn wir schon aneinander gerieten, muss ich dir hier vorbehaltlos Recht geben; nein, Recht lassen.
Das Problem wird sein, dass manche Leute zu jedem, auch wirklich jedem Thema ihren Senf dazugeben müssen;
da wird mal kurz ein wenig gegoogelt, und schon sind ziemlich ausbildings- sowie auch bildungslose „Experten“ auf so ziemlich jedem Gebiet allwissend, egal ob von Poesie, Handwerk, Menstruation oder sonstwas gesprochen wird.
Bäh, wie offensichtlich; aber wenn das alles sein soll, was einer hat, dann soll wohl deiner rechtzeitigen Korrektur Dank zukommen.

Gruß,
B.

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Joah. Gemeint ist ja dasselbe. Jedenfalls hat ein Wolf aber keine Mitmenschen. :wink:

Levay

Hallo Levay,

* Sinngemäß: Der Mensch verhält sich wie ein Wolf gegen seine
Mitmenschen.

Äh… Wolf zu seinen Mitmenschen? Na ja… Darüber denkste
noch mal nach, hm? :smile:

öhm… eigentlich nicht :smile:

Abgesehen davon, dass Wolf natürlich die richtige Übersetzung
ist, wird frei übersetzt: Der Mensch ist dem Mensch ein Tier.

Du hast ja recht, „…wird frei übersetzt“! Ein klein wenig Widerspruch der deinen Übersetzung kannst du ja unten lesen…
Im übrigen ist mein Plautus Zitat nicht vollständig.
Last uns alle einig sein: Wir wissen was gemeint ist, oder?
Vielleicht hätte ich ja auch besser das Wort „sinngemäß“ in Fettbuchstaben oder Kursivschgrift geschrieben!?
Meine Intension war, Eckard in der Auffassung zu stärken das es auch anders geht, als es Dirk formuliert hat. Und dies gilt halt für viele Diskussionen zu vielen Themen in vielen Foren. Nämlich die Art und Weise des Miteinanders. Wenn man „und das ist total falsch“ vielleicht durch ein „hier irrst du leider“ ersetzt. Klingt doch viel netter, oder? Und muss noch nicht einmal stimmen. Ist aber die Basis für einen freundlichen Dissens. Und ein „leider muss ich hier mal wieder ganz deutlich sagen“ klingt einfach nur anmaßend und belehrend und wirkt mit „Wenn man keine Ahnung hat…“ peinlichst intolerant (um das Wörtcjhen apodiktisch nicht zu gebrauchen) um keinen Deut besser. Selbstverständlich kann niemand jemeandem seine Formulierungen vorschreiben. Das will auch ich nicht tun, gestatte es mir aber, damit meie Argumentation zu begründen. Ein „wenn man keine Ahnung hat…“ ist für mein Empfinden mit einer gehörigen Portion Arroganz behaftet und pure Polemik. Wie gesagt, meine Auffassung…

Leva

rollifer

Hallo Levay,

* Sinngemäß: Der Mensch verhält sich wie ein Wolf gegen seine
Mitmenschen.

Äh… Wolf zu seinen Mitmenschen? Na ja… Darüber denkste
noch mal nach, hm? :smile:

öhm… eigentlich nicht :smile:

Du bleibst also dabei, dass ein Wolf „Mitmenschen“ hat?

Erstaunt:
Levay

Hallo Levay,

entschuldige die Einmischung, aber hier:

* Sinngemäß: Der Mensch verhält sich wie ein Wolf gegen seine
Mitmenschen.

Äh… Wolf zu seinen Mitmenschen? Na ja… Darüber denkste
noch mal nach, hm? :smile:

öhm… eigentlich nicht :smile:

Du bleibst also dabei, dass ein Wolf „Mitmenschen“ hat?

Erstaunt:

hast Du offensichtlich im Deutschen den falschen Bezug gewählt. Drehen wir doch mal den Satz ein wenig um: Der Mensch verhält sich gegen seine Mitmenschen wie ein Wolf.

Und schon hat nicht der Wolf Mitmenschen sondern der Mensch. Und das „Wolfsverhalten“ steht einzeln und sollte somit als Verhaltensbeschreibung verständlich sein.

Im übrigen zeigt der Satz, dass der urheber desselben wenig Ahnung von Wölfen hatte, die sind untereinander nicht leicht so gehässig wie Menschen untereinander.

Gruß, Karin

Hallo!

Man könnte auch frei nach Bastian Sick übersetzen: Der Mensch ist dem Menschen sein Wolf:smile:,

Gruß
Tom

Hallo Levay,

* Sinngemäß: Der Mensch verhält sich wie ein Wolf gegen seine
Mitmenschen.

Äh… Wolf zu seinen Mitmenschen? Na ja… Darüber denkste
noch mal nach, hm? :smile:

öhm… eigentlich nicht :smile:

Du bleibst also dabei, dass ein Wolf „Mitmenschen“ hat?

Erstaunt:
Levay

habe folgenden Link in Wikipedia gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Homo_homoni_lupus
Wenn du dort im letzten Satz „unmenschlich“ durch „wie ien Wolf“ erstzt, hast du -annähernd- meine Übersetzung. (Übrigens frei, nach meinem Lehrer v. Kienle) Dort steht auch das, was Tom weiter unten interpretiert zitierte.
Auch wenn es inzwischen weit weg von „Polizei und Kriminalistik“ ist,
@ Karin:
Entschuldige bitte, ich wollte mit diesem Zitat den Stamm der Wölfe mit ihrem sozialen Gefüge nicht verunglimpfen… :smile:
Auch wenn es bis zur Klärung, wer das Alphatier ist… aber lassen wir das.

Grüße, rollifern

Link lesbar gemacht

http://de.wikipedia.org/wiki/Homo_homini_lupus

Wölfe war Re^6: Mit Einschränkung richtig
Hallo Rollifern,

@ Karin:
Entschuldige bitte, ich wollte mit diesem Zitat den Stamm der
Wölfe mit ihrem sozialen Gefüge nicht verunglimpfen… :smile:
Auch wenn es bis zur Klärung, wer das Alphatier ist… aber
lassen wir das.

da ich nicht unterstelle, dass Du schon im alten Rom gelebt :wink: hast, wo dieser Satz geprägt wurde (ich kenne den nämlich schon aus meinem Lateinunterricht als Zitat), bis Du ziemlich außen vor mit dem „Wölfe verkennen“. Als Zitat kann man das ja immer durchgehen lassen.

Gruß, Karin