Hallo,
A beschädigt Lkw von B.
Im Gütetermin wird sich darauf geeinigt, dass A die Nettokosten aus dem Kostenvoranschlag, den B über die Reparaturkosten vorlegt, in fünf Raten bezahlt.
Vor Gericht wird B gefragt, ob die Reparatur schon erfolgt ist. Die Antwort von B lautet „Nein“.
Zufällig entdeckt A am gleichen Tag der Verhandlung, dass der Lkw schon repariert ist.
A fühlt sich natürlich veralbert, weil die Reparatur ja deutlich günstiger gewesen sein kann und B vor Gericht gelogen hat.
Sicherheitshalber hat A Bilder von dem Lkw gemacht.
A denkt jetzt, dass der geschlossene Vergleich rückgängig gemacht werden müsste, sofern das geht. Geht das? Wie ist da die Vorgehensweise?
A möchte jetzt natürlich auch, dass eine nicht gefakte Rechnung über die Reparatur vorgelegt werden muss, damit er diesen Betrag in fünf Raten begleichen kann.
Oder ist es sogar möglich, dass A aufgrund der Lüge von B vor Gericht gar nichts oder viel weniger von dem Betrag aus dem Kostenvoranschlag bezahlen muss?
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke für eure hilfreichen Antworten.
Viele Grüße
Hallo.
Ob B die Reparatur ausführen lässt oder provisorisch selber erledigt, spielt überhaupt keine Rolle.
A hat den Betrag lt Kostenvoranschlag (ohne MWST) an B zu zahlen.
Gruß Michael
Hallo.
Ob B die Reparatur ausführen lässt oder provisorisch selber
erledigt, spielt überhaupt keine Rolle.
A hat den Betrag lt Kostenvoranschlag (ohne MWST) an B zu
zahlen.
Und welche Konsequenzen hat die Falschaussage? Warum wurde B dann vor Gericht nach dem Status der Reaparatur gefragt?
Greetz
Der Kater
Hallo!
Ich weiß nicht, warum das Gericht fragte und wann es das im Verlauf der Sitzung tat.
Es kann m.E. nur darum gegangen sein, ob der Schaden noch besichtigt werden könnte, etwa durch Sachverständigen. Aber das käme ja nur in Frage, wenn man sich eben NICHT gütlich einigte.
Das vom LKW-Halter vorgelegte Schadengutachten(oder KV einer Werkstatt) ist doch anerkannt worden.
Der Schädiger hatte doch Gelegenheit, es anzufechten. Nur hätte er dazu etwas vorbringen müssen, Fotos hatte er ja.
MfG
duck313
Hallo.
Ob B die Reparatur ausführen lässt oder provisorisch selber
erledigt, spielt überhaupt keine Rolle.
A hat den Betrag lt Kostenvoranschlag (ohne MWST) an B zu
zahlen.
Und welche Konsequenzen hat die Falschaussage?
Zivilrechtlich im Bezug auf das Rechtsverhältnis A-B meines Erachtens gar keine.
Warum wurde B
dann vor Gericht nach dem Status der Reaparatur gefragt?
Vielleicht hätte man bei Nichteinigung in Erwägung gezogen, das KFZ nochmals zu untersuchen. Wer weiß.
Selbst wenn der Eigentümer der beschädigten Sache diese gar nicht repariert hätte, wären ja die (fiktiven) Instandsetzungskosten weitgehend zu zahlen - die Ausnahmen (Vorsteuer, Nutzungsausfall, Verbringungskosten,…) dürften bekannt sein.