Ist das Geldwäsche?

Folgendes Beispiel:
Ein EU Rentner, muß seine Rente etwas aufbessern und will in bescheidenem Rahmen (ca 100 Euro monatl.) über ein Auktionshaus Sachen verkaufen. Er tritt dabei als Person allerdings nicht in Erscheinung, sondern läßt die Umsätze über das Konto eines Freundes laufen, der diese Tätigkeiten ausführen darf und die Umsätze, sobald gewerblich Waren veräußert werden, auch versteuern lassen wird?

Mir wurde mitgeteilt, das in einer Fernsehreportage so etwas als Geldwäsche bezeichnet wurde,allerdings halte ich diesen Bericht für wenig seriös.

Wie ist die Rechtslage wirklich?

Ciao
Wolfgang

In dem Fernsehbeitrag kann nur Folgendes gemeint gewesen sein:

Es werden in Zeitungsinseraten usw. immer wieder Leute gesucht, die „gegen Provision Überweisungen über ihr Konto laufen lassen“. Wenn z.B. irgendwelche Gauner ihr Geld waschen wollen, weil es aus Drogengeschäften usw. stammt und sie es in legalen Geschäften investieren wollen, dann überweisen sie das Geld auf das Konto des Betreffenden, der es auf ein vorgegebenes Auslandskonto weiterleitet. Dafür erhält er Provisionen. Die ursprüngliche Herkunft des Geldes soll verschleiert werden.

Wenn nun ein Rentner ohne Gewerbeschein regelmäßig irgendwelche Waren verkaufen will (wobei noch zu klären wäre, welche Waren das sind), dann braucht er einen Strohmann mit Gewerbeschein. Wobei es seltsam bleibt, da derjenige, der es für ihn verkauft, vom Gewinn Steuern zahlen muss, und der Rentner will ja sein Geld. Und das muss er wieder „schwarz“ bekommen.

Wenn dieses Verkaufen nur im privaten Rahmen stattfindet und der Bekannte nur deshalb gebraucht würde, weil der Rentner selber kein Internet hat, sieht es vielleicht wieder anders aus.

Gruß, Artefakt

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Wenn nun ein Rentner ohne Gewerbeschein regelmäßig
irgendwelche Waren verkaufen will (wobei noch zu klären wäre,
welche Waren das sind), dann braucht er einen Strohmann mit
Gewerbeschein. Wobei es seltsam bleibt, da derjenige, der es
für ihn verkauft, vom Gewinn Steuern zahlen muss, und der
Rentner will ja sein Geld. Und das muss er wieder „schwarz“
bekommen.

Wenn dieses Verkaufen nur im privaten Rahmen stattfindet und
der Bekannte nur deshalb gebraucht würde, weil der Rentner
selber kein Internet hat, sieht es vielleicht wieder anders
aus.

Gruß, Artefakt

Jemand der Hartz4 bezieht, darf sich teil-gewerblich betätigen, er muß diese Tätigkeit nur angeben und bleibt er damit unter dem Zuverdienstrahmen von 180 Euro muß er diese Umsätze nur ordnungsgemäß versteuern und fällt nicht aus dem Hartz4 Bezug raus, sagte mir jedenfalls ein Bekannter.

Stimmt das so?

Ciao
Wolfgang

Hi Artefakt