Im Jahr 2005 wurde ein Urteil v. Verwaltungsgericht
gesprochen. Es wurde eine Kanalanschlusspflicht festgestellt. Die Behörde setzte die Anschlusspflicht
aus, da das Anwesen unbewohnt war (5/2007). Die Behörde
stellte zwischenzeitlich wieder Bescheide zu. Die Widersprüche liegen seit 8/08 bzw. 12/08 bei der Widerspruchsstelle des Landratsamtes.
Ist das Urteil aus d. Jahr 2005 (da seitdem nicht umgesetzt) verwirkt/verjährt? Wie lange darf das Landratsamt warten? Sind die Bescheide, die sich beim
Landratsamt seit ca. 4 Jahren befinden, gegenstandslos, da kein Widerspruchsbescheid erlassen wurde? Gibt es hierfür Fristen? Vielen Dank
Zu diesem Thema weiß ich leider keine Antwort. Das Thema gehört nicht zu meinem Wissensgebiet.
Trotzdem viel Erfolg bei der weiteren Suche nach Antworten!
Im Jahr 2005 wurde ein Urteil v. Verwaltungsgericht
gesprochen. Es wurde eine Kanalanschlusspflicht festgestellt.
Die Behörde setzte die Anschlusspflicht
aus, da das Anwesen unbewohnt war (5/2007). Die Behörde
stellte zwischenzeitlich wieder Bescheide zu.
Hallo, da das nicht das Thema Heizkostenabrechnung betrifft, kann ich nicht weiterhelfen.
kann da leider nicht weiter helfen
Gruß Mosaik
hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen.Ich würde mir eine Rechtsauskunft holen. Die ist doch recht künstig viel erfolg
Im Jahr 2005 wurde ein Urteil v. Verwaltungsgericht
gesprochen. Es wurde eine Kanalanschlusspflicht festgestellt.
Die Behörde setzte die Anschlusspflicht
aus, da das Anwesen unbewohnt war (5/2007). Die Behörde
stellte zwischenzeitlich wieder Bescheide zu. Die Widersprüche
liegen seit 8/08 bzw. 12/08 bei der Widerspruchsstelle des
Landratsamtes.
Ist das Urteil aus d. Jahr 2005 (da seitdem nicht umgesetzt)
verwirkt/verjährt? Wie lange darf das Landratsamt warten? Sind
die Bescheide, die sich beim
Landratsamt seit ca. 4 Jahren befinden, gegenstandslos, da
kein Widerspruchsbescheid erlassen wurde? Gibt es hierfür
Fristen? Vielen Dank
Das ist sicher eine Interessante Frage, nur leider hat das so garnichts mit Fenstern zu tun und ich kann es daher auch nicht beantworten.
Viel Erfolg bei der weiteren Befragung.
Gruß Claas
Bin kein Jurist und kann bei dem vorliegenden Problem nicht behilflich sein. Viel Glück
Hallo anjaza,
sorry, das ist überhaupt nicht meine Baustelle. Kann ich leider nichts zu sagen.
Gruß
ziegen1
Tut mir leid aber das ist nicht mein Sachgebiet!
Gru´ß
Walter Gress
Hier wäre wohl besser der Rat eines Anwaltes angebracht. Für die Beantwortung dieser Frage besitze ich leider nicht die erforderliche Qualifikation. Du könntest Dich aber an die Richtersprechstunde Eures zuständigen Gerichtes wenden. Da bekommt man Rechtsauskunft kostenlos.
Leider kann ich Ihnen keine tragfähige Antwort geben. In Ihrem Falle würde ich empfehlen, dass Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden.
Freundliche Grüsse
Thomas Lorenz
Guten Tag, Anjeza,
tut mir leid, für Fragen aus dem Rechtsgebiet bin ich leider der falsche Ansprechpartner. Gerne kann ich das ein oder andere zu Renovierungsarbeiten beitragen. Juristische Fragen im Bezug auf Verjährungen etc. kann ich leider nicht beantworten.
Viel Erfolg trotzdem natürlich bei der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner.
MfG,
DieKo