Hallo!
Im Jahr 2005 wurde vor dem Verwaltungsgericht ein Urteil erwirkt, in dem festgestellt wurde, dass seitens der Kommune eine Kanalanschlusspflicht besteht. Die zuständige Behörde setzte die Anschlusspflicht aus, da das Anwesen unbewohnt war (05/2007).
Zwischenzeitlich hatte die Behörde wieder Bescheide zugestellt, gegen die wiederum Widerspruch erhoben wurde. Diese Widersprüche liegen seit 08/ bzw. 12/2008 bei der Widerspruchsstelle des Landratsamtes (LRA).
Meine Fragen:
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Ist das Urteil aus dem Jahr 2005 (da seither nicht vollstreckt) verwirkt bzw. verjährt?
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Wie lange darf sich das LRA mit der Bearbeitung der Widersprüche Zeit lassen?
3.1 Sind die Widersprüche, die sich nun seit ca. vier Jahren beim LRA befinden, inzwischen gegenstandslos geworden, da bis dato seitens der Behörde kein Widerspruchsbescheid ergangen ist?
3.2 Gibt es irgendwelche Fristen?
Vielen Dank!