Ist das Hacken von Büchereicomputern etc. erlaubt?

Hallo,

Nebenbei - Gruß schreibt man nicht mit ss …

Außer in der Schweiz.

werd ich beim nächsten surfen auf www.wer-weiss-was. ch
berücksichtigen :smile:

Gibt es denn in der Schweiz auch ein ‚Dortmund‘?

Hätte er gesagt „Gruß schreibt man in Dortmund nicht mit ss“, wäre das eine berechtigte Frage :wink:.

Grüße,
Sebastian

Viele führten hier ein Beispiel mit dem Hausfriedensbruch auf.
Ja das ist verboten (das Gesetz ist ja wohl allen bekannt), aber ich wollte ja wissen, wie es mit solchen Sachen aussieht.

Was gilt bereits als Ausspähen von Daten?

Und wenn man einfach nur das Fenster schließen würde und nichts weiteres machen würde???

Die rechtliche Grundlage ist ja, wie ich feststellen muss, ziemlich arm.
Gesetze: Reine Interpretationssache??

Gruß
froechrissi