Ich würde gerne wissen, ob es rein theoretisch erlaubt ist
(von der Gesetzlage her), freistehende Computer wie
beispielsweise in der Bücherei zu hacken.
Diese Computer haben einen bestimmten Zweck (Bücherei:
Suchfunktion der Bücher)
Ist es strafbar, das bestimmte Fenster (zb.: Suchfunktion) zu
schließen und mit dem Computer andere Sachen zu machen???
Das kommt darauf an, was das für „andere Sachen“ sind, die man mit dem Computer machen will, und was man mit dem Computer alles anstellen muß, bevor man diese „anderen Sachen“ tun kann. Das muntere Vorschriften-Raten in diesem Thread hat ja schon ein paar Straftatbestände, die zur Auswahl stehen, zu Tage gefördert, weitere sind z.B. §263a und §303a StGB. Und wenn die „anderen Sachen“ darin bestehen, beleidigende Sprüche in fremde Gästebücher zu schreiben, urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterzuladen, o.ä., dann ist da auch noch viel mehr drin. Der Phantasie sind da kaum Grenzen gesetzt.
Nichtsdestotrotz macht man sich aber nicht gleich schon dann strafbar, wenn man einfach mal ein Programmfenster schließt und stattdessen im Browser „Wiener Schnitzel“ googelt …
Unabhängig davon, ob das strafbar ist oder nicht, muß aber klar sein, dass zumindest der Eigentümer des Rechners jederzeit derartigen Unfug verbieten kann. Und er kann das u.U. auch sanktionieren, z.B. indem er Hausverbot erteilt - welches wiederum strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn man sich nicht daran hält. Hat man mit dem Eigentümer ein Vertragsverhältnis (z.B. einen Vertrag über die Benutzung der Einrichtung, in der der Rechner steht), können sich aus diesem Vertragsverhältnis auch noch andere Folgen ergeben.
Je nach dem, was man an dem Rechner (oder mit ihm) veranstaltet, kann man sich auch schadensersatzpflichtig machen. Auch dazu reicht aber normalerweise nicht, „Wiener Schnitzel“ zu googeln.
Denn eigentlich müsste es ja erlaubt sein (Fahrlässigkeit,
wenn man das Schutzsystem so leicht umgehen kann)
Das ist Blödsinn. Eigentlich sollte jedermann völlig klar sein, dass man einen Gartentisch auch dann nicht klauen darf, wenn er ausnahmsweise nicht mit einer Eisenkette an die Hauswand gebunden oder einbetoniert ist. Es gibt einfach ein paar Dinge, die man sein zu lassen hat, auch wenn gerade niemand mit erhobenem Zeigefinger oder Verbotsschild daneben steht. Und wenn Du das noch nicht verinnerlicht haben solltest - was ganz so aussieht - dann wäre es eine gute Idee, das fix nachzuholen. Sonst wirst Du mit dem Rest der Welt (vor allem aber dieser mit Dir) noch viel „Spaß“ haben. Und zur Info: Der Rest der Welt sitzt bei dieser Art von „Spaß“ am längeren Hebel …