Ist das Hausfriedensbruch?

Hallo,
ich hab mir §123 mal durchgelesen (es geht da um Hausfriedensbruch) und musste doch feststellen das einige Dinge mir nicht ganz klar sind bzw. dort unzureichend ausgeführt wurden.
Wenn ich in ein Bürogebäude gehe dessen Tür offen ist, den Aufzug in den 5. Stock nehme, der leer steht und mich dort aufhalte. Ist das Hausfriedensbruch also bin ich widerrechtlich eingedrungen? Nirgends stand ein Schild o.Ä. wo drauf stand das ich nicht dort hinein dürfe.
Und wenn ich dann die Nacht über in diesem Gebäude mich aufhalten würde wäre das strafbar? Denn in §123 steht etwas von einer nicht befolgten Aufforderung das Gebäude zu verlassen die ich ja nicht bekommen habe.

Wäre nett wenn ihr mir etwas Licht ins Dunkel bringen könntet

Danke
Guddi

Nee, eine unzulässige Rechtsberatung

Hallo,
ich hab mir §123 mal durchgelesen

Lies dir doch auch noch FAQ:1129 durch.

Gruß
smalbop

bla bla
Hi smalbop,

in dem Fall würde ich aber trotz der „ich“ Form von einem fiktiven Fall ausgehen.

Es ist nicht immer alles schwarz was schwarz aussieht.

GvC

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Hallo!

Wenn ich in ein Bürogebäude gehe dessen Tür offen ist, den
Aufzug in den 5. Stock nehme, der leer steht und mich dort
aufhalte. Ist das Hausfriedensbruch also bin ich
widerrechtlich eingedrungen? Nirgends stand ein Schild o.Ä. wo
drauf stand das ich nicht dort hinein dürfe.

Klar ist das widerrechtlich, oder bist Du der Meinung, dass Gebäude, deren Türen nicht verschlossen sind, der ALlgemeinheit zur Verfügung stehen? Hast Du für den Fall, dass Du mal vergisst, das Auto abzuschließen, ein „Bitte nicht wegfahren“-Schild am Armaturenbrett? Trägst Du ein T-Shirt mit der Aufschrift „Bitte nicht schlagen“?

Und wenn ich dann die Nacht über in diesem Gebäude mich
aufhalten würde wäre das strafbar? Denn in §123 steht etwas
von einer nicht befolgten Aufforderung das Gebäude zu
verlassen die ich ja nicht bekommen habe.

Aber der Aufenthalt in einem Bürogebäude ist nur zu einem bestimmten Zweck gestattet. Du darfst die Büros besuchen und dort Geschäfte abwickeln. Hast Du nichts mehr zu schaffen in dem Gebäude, hast Du es auch wieder zu verlassen, ansonsten s. o.

@ Canadier
Das mit dem fiktiven Fall trotz der ich-Form darfst du gerne glauben.

Da ich nicht gerne glaube, sondern lieber weiß, halte ich mich halt an die Regeln des Rechtsbretts. Denn was in FAQ:1129 steht, weiß ich.

Und ich sehe nicht, was daran für die Fragesteller so schwer zu verstehen, leicht zu überlesen oder schwierig umzusetzen ist, dass mancher meint, Verstöße tolerieren zu müssen.

Das mit dem fiktiven Fall trotz der ich-Form darfst du gerne
glauben.

Ich muß dem Canadier recht geben: Hier handelt es sich mE um eine FAQ-konforme Frage. Sonst hätte der worldwidefab ja auch längst seines Amtes gewaltet.

Gruß S

Hallo,
in der Frage steht ja nicht „ich habe“, sondern „wenn ich“. Und das ist dann ein Zeichen für einen allgemeinen, ausgedachten Fall und keinen konkreten.
Gruß
loderunner (ianal)

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ist schon gut
Hi,

er hat schon Recht. Ich bleibt Ich.

Aber so einfach ist das offensichtlich nicht zu verstehen. Denn es sind mindestens 20% der Fragenden die damit ein Problem haben.

Meine Meinung

GvC

Auch eine geplante Straftat ist einstweilen fiktiv
owT