Ist das Hausfriedensbruch?

Hallo,

folgender Fall:

A hat in einem Hostel (ähnlich Jugendherberge) in Deutschland ein Einzelzimmer gebucht und die Option „Late Check Out“ gebucht. Dies kostet 5,- EUR extra, dafür darf A am Abreisetag bis 14:00 Uhr im Zimmer bleiben. Am Abreisetag kommt A um kurz vor 13:00 Uhr zu ihrem Zimmer und will in Ruhe ihre Sachen packen, da muss sie feststellen, dass die Putzfrau gerade ihr Zimmer putzt - und alle ihre Sachen sind verschwunden. Die nicht deutschsprechende Putzfrau stammelt irgendwas von Rezeption. A geht wutentbrannt zur Rezeption, wo sich ihre sämtlichen Sachen befinden. Als Begründung wird genannt, dass der Late Check Out nicht im Computer gespeichert war, bzw. für das 4-Bett-Zimmer gespeichert war, in dem A die Nacht zuvor noch gewohnt hatte. (Man hatte ihr aber am Tag vorher gesagt, dass im 4-Bett-Zimmer gar kein Late-Check-Out möglich sei.) A hat jedoch die Rechnung, die schwarz auf weiß belegt, dass Late Check Out für das Einzelzimmer gebucht und bezahlt wurde.

Ich weiß nicht, ob ihr euch in so eine Situation hineinversetzen könnt!? Für mich ist das vergleichbar mit einem Einbruch, wo alle deine persönlichen Sachen durchwühlt werden. A jedenfalls empfindet eine massive Verletzung ihrer Intimsphäre dadurch, dass wildfremde Menschen alle ihre Sachen angefasst haben.

Frage: handelt es sich um Hausfriedensbruch oder einen anderen Straftatbestand, und kann A Schmerzensgeld o.ä. verlangen?

Gruß
Nelly

Ball flachhalten…
Hallo Nelly

Sicher ist das ärgerlich, aber so verwundet bist du auch nicht, weil jemand deine Sachen angefasst hat.
Wenn nichts fehlt, schluck den Ärger runter und stelle dich beim nächsten Mal auf solche Möglichkeiten ein.

Gruß
Rochus

Hallo Rochus,

Sicher ist das ärgerlich, aber so verwundet bist du auch
nicht, weil jemand deine Sachen angefasst hat.
Wenn nichts fehlt, schluck den Ärger runter und stelle dich
beim nächsten Mal auf solche Möglichkeiten ein.

Was dann natürlich auch dazu führt, dass das Hotel beim nächsten Mal wieder gern die Pauschale für „Late-check-out“ kassiert und trotzdem alle Zimmer putzen lässt. Solange sich jeder nur ärgert und nicht mal einer zeigt, dass es so nicht geht, kann man ja munter so weiter machen…?!

Bommel

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hallo

Wenn nichts fehlt, schluck den Ärger runter und stelle dich
beim nächsten Mal auf solche Möglichkeiten ein.

aber ein hausfriedensbruch kommt schon in betracht. für die dauer der anmietung hat - wenn man es nicht möchte, niemand etwas im zimmer zu suchen. (ausgenommen in notfällen)

justin

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Also ich weiß ja nicht in welcher Sorte Hotels du so wohnst… in denen, die ich kenne, werden die Zimmer jeden Tag von den Zimmermädchen geputzt. Und ich bin mir sicher, es gäbe massive Beschwerden, wenn das nicht so wäre.

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Hi,

der Mieter/Hotelgast erlaubt dem Zimmermädchen sein Zimmer zu diesem Zweck zu betreten. Er erlaubt dem Zimmermädchen aber nicht sein gesamtes Eigentum zusammen zu klauben und zur Rezeption zu bringen. Des weiteren hat man die Möglichkeit das „Bitte nicht stören“ Schild an die Außenseite der Tür zu hängen, was sogar dem Zimmermädchen den Zutritt verweigert.

MFG

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nun ja
hallo florestino

Also ich weiß ja nicht in welcher Sorte Hotels du so wohnst…
in denen, die ich kenne, werden die Zimmer jeden Tag von den
Zimmermädchen geputzt. Und ich bin mir sicher, es gäbe massive
Beschwerden, wenn das nicht so wäre.

ich schrub, wenn der gast das nicht möchte. und das ist bedingungslos zu befolgen. alles andere ist hausfriedensbruch.

justin

Hallo,

der Mieter/Hotelgast erlaubt dem Zimmermädchen sein Zimmer zu
diesem Zweck zu betreten.

Wodurch eigentlich? Durch AGB?

Er erlaubt dem Zimmermädchen aber
nicht sein gesamtes Eigentum zusammen zu klauben und zur
Rezeption zu bringen.

Richtig. Das ist aber doch kein Hausfriedensbruch, um den es hier ging, oder?

Des weiteren hat man die Möglichkeit das
„Bitte nicht stören“ Schild an die Außenseite der Tür zu
hängen, was sogar dem Zimmermädchen den Zutritt verweigert.

Und war das hier der Fall? Nein? Was genau tut das dann zur Sache?
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

ich schrub, wenn der gast das nicht möchte.

Und? Hat er nicht gemocht? Wie hat sich das (vorher) geäußert?

und das ist bedingungslos zu befolgen.

Warum?

alles andere ist hausfriedensbruch.

Diesbezüglich finde ich so gar nichts im Paragraphen (http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html). Da steht was von ‚widerrechtlichem Eindringen‘. Aber was genau ist hier denn ‚widerrechtlich‘? Und was genau meinst Du eigentlich mit ‚alles andere‘?
Gruß
loderunner (ianal)

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der Mieter/Hotelgast erlaubt dem Zimmermädchen sein Zimmer zu
diesem Zweck zu betreten.

Wodurch eigentlich? Durch AGB?

Nein, durch etwas, dass sich Mietvertrag nennt und die sich daraus entwickelnden Rechte und Pflichten. Es ist an zu nehmen, dass sich in diesem besonderen Mietvertrag eine Klausel zur Zimmereinigung befindet.

Er erlaubt dem Zimmermädchen aber
nicht sein gesamtes Eigentum zusammen zu klauben und zur
Rezeption zu bringen.

Richtig. Das ist aber doch kein Hausfriedensbruch, um den es
hier ging, oder?

Kommt darauf an, das Zimmermädchen darf ja rein. Wenn jemand anders drin war, könnte es Hausfriedensbruch sein. Dazu müsste man allerdings den kompletten Vertrag kennen, insbesondere dem Teil wer wann ins Zimmer darf.
Aber unabhängig davon dürfte es nur Recht schwierig sein es zu beweisen.

Ich dachte erst noch zusätzlich an Diebstahl.
Aber es fehlt das Ziel der Aneignung, also doch keiner.

Des weiteren hat man die Möglichkeit das
„Bitte nicht stören“ Schild an die Außenseite der Tür zu
hängen, was sogar dem Zimmermädchen den Zutritt verweigert.

Und war das hier der Fall? Nein? Was genau tut das dann zur
Sache?
Gruß

Damit wollte ich verdeutlichen, dass der Mieter für die Dauer des Vertrages gewisse Rechte hat insbesondere das demzufolge der Mieter bestimmen darf wer sich im Mietobjekt aufhalten darf.

Hallo,

Es ist an zu
nehmen, dass sich in diesem besonderen Mietvertrag eine
Klausel zur Zimmereinigung befindet.

Da man üblicherweise nicht einen mehrseitigen Vertrag unterschreibt, werden es wohl eher doch AGB sein, meinst Du nicht? Zumal es sicher auch noch eine Hausordnung gibt, die auch nicht mit abgedruckt ist.

Er erlaubt dem Zimmermädchen aber
nicht sein gesamtes Eigentum zusammen zu klauben und zur
Rezeption zu bringen.

Richtig. Das ist aber doch kein Hausfriedensbruch, um den es
hier ging, oder?

Kommt darauf an, das Zimmermädchen darf ja rein. Wenn jemand
anders drin war, könnte es Hausfriedensbruch sein.

Nunja - hier war es ja das Hausmädchen. Und nun?

Damit wollte ich verdeutlichen, dass der Mieter für die Dauer
des Vertrages gewisse Rechte hat insbesondere das demzufolge
der Mieter bestimmen darf wer sich im Mietobjekt aufhalten
darf.

Er darf genau das, was im Vertrag steht. Glaubst Du wirklich, das das ‚Bitte nicht stören‘ dort so aufgeführt wird, dass sich der Hausherr damit aller Rechte entbindet?
Gruß
loderunner (ianal)

Er darf genau das, was im Vertrag steht. Glaubst Du wirklich,
das das ‚Bitte nicht stören‘ dort so aufgeführt wird, dass
sich der Hausherr damit aller Rechte entbindet?
Gruß
loderunner (ianal)

wenn der gast ausdrücklich untersagt, dass das personal das zimmer nicht zu betreten hat, darf es dies auch nicht tun. der gast ist mieter der räumlichkeit. notfälle natürlich ausgenommen, z.b wasserschäden.

mal abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es in einem gut geführten haus nicht vorkommt, ist der hinweis „bitte nicht stören“ einem zutrittsverbot gleichzusetzen und ein betreten sicherlich ein hausfriedensbruch.

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Loderunner,

warum beteiligst du dich überhaupt an der Diskussion, wenn du nichts hilfreiches beizutragen hast? Du stellst hier nur lauter Fragen in den Raum, die niemandem weiterhelfen. Was soll das?

Gruß
Nelly

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Zum „Hausfriedensbruch“ im strafrechtlichen Sinne bräuchte es die Überwindung einer unmissverständlichen Barriere (bspw. Tür, Schranke) oder das Verweilen in Raum X trotz Aufforderung, diesen zu verlassen. Da die Putzfrau offensichtlich einen Zugang zum Zimmer hatte, hat sie keine Barriere in dem Sinne passiert, die unmissverständlich (!) ein Verbot des Betretens bedeutet hätte. Dadurch das sie ja einen Zimmerzugang (Schlüssel, Karte) hatte, war sie in dem Glauben bzw. berechtigt, das Zimmer ordnungsgemäß betreten zu dürfen. Es gibt da keinerlei Aussicht auf Erfolg (Anders wäre es, wenn ein Plakat an der Tür geklebt hätte, auf dem jegliches Betreten des Raumes untersagt worden wäre! Aber auch da hätte ein gewiefter Anwalt des Hotels dann argumentiert, man wäre besorgt gewesen, dachte, der Gast sei vermutlich ohnmächtig und/oder in Lebensgefahr und um ggf. Menschenleben zu retten, hätte man dann das Zimmer betreten, also Hausfriedensbruch im Rahmen begangen und sich in den Rechtfertigenden Notstand hineinargumentiert). Das ist gängige Praxis, das Hotelangestellte Zimmer betreten, putzen etc. Das heißt nicht automatisch, dass das rechtlich auch einwandfrei ist, aber in den AGB’s oder im Mietvertrag werden die dieses „Zulassen“ als Bedingung für die Anmietung gemacht haben. Strafrechtlich uninteressant, zivilrechtlich auch, da außer dem Ärgernis mit den Sachen an der Rezeption, ja kein Schaden entstanden ist. Und wegen den paar Euro’s lohnt sich keinerlei weiterer zivilrechtlicher Klageweg, falls die das Geld nicht erstatten wollen. Und selbst wenn man -die Möglichkeit besteht jederzeit und überall- Strafanzeige (also Strafrecht) wegen des Verdachts auf Hausfriendensbruch stellen würde, würde das Verfahren wegen Geringfügigkeit sofort eingestellt! (Außer natürlich, die betreffende Reinemachefrau wäre schon 10x, von 10 verschiedenen Gästen, genau aus demselben Grund angezeigt worden)

Hallo,

warum beteiligst du dich überhaupt an der Diskussion, wenn du
nichts hilfreiches beizutragen hast? Du stellst hier nur
lauter Fragen in den Raum, die niemandem weiterhelfen. Was
soll das?

Du meinst: wenn jemand irgendwelche Behauptungen in den Raum stellt, soll man die ruhig unwidersprochen stehen lassen? Das wäre dann hilfreich?

Nun ja.

Btw., wer genau zwingt Dich, meine Postings zu lesen?

Btw2., was genau hast Du hilfreiches beizutragen?

Gruß
loderunner

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Hallo,

wenn der gast ausdrücklich untersagt, dass das personal das
zimmer nicht zu betreten hat, darf es dies auch nicht tun.

Ah so. Und wer hat dem Gast dieses Recht eingeräumt?

Und wer genau hat das hier eigentlich getan? Bislang ging es imho um das Recht, später abzureisen. Von Zimmer nicht betreten war nirgends die Rede.

Und, btw., das Hostel muss nicht mal in D stehen.
Gruß
loderunner

Es geht ja gar nicht darum, dass die Putzfrau das Zimmer geputzt hat. Es geht darum, dass trotz Buchung von Late Check Out das Zimmer geräumt wurde. Der Gast fühlt dich dadurch in seinem Recht, das Zimmer bis 14:00 Uhr zu benutzen, sowie in seiner Intimsphäre verletzt, weil seine sämtlichen Sachen von wildfremden Menschen zusammengepackt wurden. Man spürt dann ein Gefühl von ohnmächtiger Wut, weil sich fremde Leute an deinem Eigentum vergriffen haben (nicht im Sinne von Klauen, sondern dass sie die Sachen unberechtigt angefasst und eingepackt haben). Die haben mit ihren Fingern NICHTS an den Sachen des Gastes verloren, solande dieser das Zimmer gemietet hat.

Du meinst: wenn jemand irgendwelche Behauptungen in den Raum
stellt, soll man die ruhig unwidersprochen stehen lassen? Das
wäre dann hilfreich?

Auf Behauptungen mit Gegenfragen zu reagieren ist auch nicht hilfreich. Wenn schon, dann kannst du die Behauptungen entkräften, widerlegen etc.

Btw., wer genau zwingt Dich, meine Postings zu lesen?

Niemand zwingt mich, aber wenn ich hier eine Frage stelle, lese ich auch die Antworten, in der Hoffnung, dass sie mir weiterhelfen.

Btw2., was genau hast Du hilfreiches beizutragen?

Ich bin die Fragestellerin. Die hilfreichen Beiträge sollten daher von den anderen kommen.

Gruß
Nelly

Auf Behauptungen mit Gegenfragen zu reagieren ist auch nicht
hilfreich. Wenn schon, dann kannst du die Behauptungen
entkräften, widerlegen etc.

Nö. Wer behauptet, muss beweisen.
Aber sorry, wenn ich Dich versehentlich zum selber-denken gebracht hätte.

Btw., wer genau zwingt Dich, meine Postings zu lesen?

Niemand zwingt mich, aber wenn ich hier eine Frage stelle,
lese ich auch die Antworten, in der Hoffnung, dass sie mir
weiterhelfen.

Tja, wenn es Dir reicht, wenn Du es hilfreich findest, wenn irgendwer irgendwelche Behauptungen aufstellt - egal, ob sie stimmen oder nicht…

Es wäre vielleicht einfacher, wenn Du beim nächsten Mal gleich die Antwort dazu schreibst, die Du hören willst.