Hallo,
ich hab mir §123 mal durchgelesen (es geht da um Hausfriedensbruch) und musste doch feststellen das einige Dinge mir nicht ganz klar sind bzw. dort unzureichend ausgeführt wurden.
Wenn ich in ein Bürogebäude gehe dessen Tür offen ist, den Aufzug in den 5. Stock nehme, der leer steht und mich dort aufhalte. Ist das Hausfriedensbruch also bin ich widerrechtlich eingedrungen? Nirgends stand ein Schild o.Ä. wo drauf stand das ich nicht dort hinein dürfe.
Und wenn ich dann die Nacht über in diesem Gebäude mich aufhalten würde wäre das strafbar? Denn in §123 steht etwas von einer nicht befolgten Aufforderung das Gebäude zu verlassen die ich ja nicht bekommen habe.
Wäre nett wenn ihr mir etwas Licht ins Dunkel bringen könntet
Danke
Guddi
Ihr Hausfriedensbruch beginnt mit betreten des Gebäudes. Sie sind widerrechtlich durch die Glastüre - der Grenze zum befriedeten Besitztum - gegangen. Diese muss auch nicht einmal verschlossen sein. Die bauliche Maßnahme reicht aus.
Das zusätzliche Verweilen durch übernachten und die nicht erfolgte Aufforderung zum Verlassen durch den Hausrechtsinhaber oder eines Beauftragten spielen bereits keine Rolle mehr.
Hallo Guddi.
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich in ein Bürogebäude gehe um eine bestimmte Person oder Firma zu erreichen (berechtigtes Interesse),dann ist bei mangelnder Beschilderung der Eintritt und die Suche legal.
Sehe ich nach erstem Anschein das ich mein Ziel nicht erreiche, dann habe ich das Gebäude unverzüglich wieder zu verlassen. Jeglicher Aufenthalt, der über eine zeitliche Toleranzgrenze geht, könnte dann als Hausfriedensbruch angesehen werden. Ein Verbotsschild ist überflüssig.
Ohne berechtigten Grund darf ich grundsätzlich kein fremdes Eigentum betreten und nutzen, es sei denn es ist öffentlich.
Bei offener Wohnungstür wünschen wir uns wohl auch keine unerlaubte Einquartierung eines Fremden, oder ?
Hallo,
also ich würde sagen daß man nirgens unaufgefordert reingehen kann auch nicht wenn eine Tür offen steht, wenn bei deinem Nachbar die Haustüre offen steht, heißt das ja auch nicht dass Du einfach reingehen kannst. Ich würde sagen dass das Hausfriedensbruch ist, bin aber kein Anwalt.
glg
Hallo Guddi,
ich bin leider kein Rechtsexperte aber wenn nicht ausdrücklich das Stockwerk gesperrt ist per Schilder oder Band denk ich nicht dass dir da wer was anhaben kann. Weil da könnte ja Jeder falsch aussteigen und sich verlaufen weil man einen bestimmten Raum sucht.
Naja aber über Nacht bleiben ???
Wurde, wenn überhaupt, auf allen Etagen durchgerufen wegen Verlassen des Gebäudes ? In Kaufhäusern zB gehen die Verkäufer zusätzlich durch.
Wenn du bis zum Zuschließen des Gebäudes nicht herausgekommen bist weil du den Ausgang nicht fandest oder ihn nicht zur rechten Zeit erreichtest bist du eingesperrt und ich denke da kannst du auch nichts dafür und musst ebend warten.
Ist allerdings ein Pförtner da oder ein Telefon mit dem man den Schließer rufen könnte wird man dir vielleicht Hausbesetzung oder irgendsowas unterstellen.
Wenns nicht anders geht und es auf Streit herausläuft -> Anwalt
biba sweetsour