Nehmen wir mal an da gibt es eine Band die ursprünglich aus 4 Mitgliedern bestand. Plötzlich steigt ein Bandmitglied aus und wird durch ein neues ersetzt. Dieses neue „Bandmitglied“ wird von den ursprünglichen 3 Mitgliedern allerdings nie als Mitglied genannt, sondern nur als „Aushilfe“ für live Auftritte klassifiziert. Hierüber regt sich ein Freund der „Aushilfe“ öffentlich im Forum der Band auf und prangert den untragbaren Zustand an. Daraufhin rechtfertigt sich ein „ordentliches“ Mitglied, dass die „Aushilfe“ schließlich die Lieder nicht mitgeschrieben habe und deshalb kein ordentliches Bandmitglied sein könne. Weil der Kritiker weiss dass die Texte und praktisch der gesamte musikalische Rest auch nur das Werk des Frontmannes der Band sind antwortet er wie folgt:„wenn es nur darum gehen würde wer die lieder wirklich geschrieben hat, dann wären 2/3 von euch auch keine bandmitglieder“. Hierzu meine Frage: Beinhaltet diese Antwort im strafrechtlichen Sinne eine üble NAchrede, indem man quasi unterstellt die restlichden Bandmitglieder hätten am musikalischen Schöpfungsprozess nur wenig oder gar nicht mitgewirkt? Herzlichen Dank und schöne Grüße, Felix
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