Folgender Fall ist vorgefallen:
Ein Mann hat die Scheidung eingereicht, nachdem die Ehefrau dahintergekommen ist, dass er sie betrügt. (wie es sich im nachhinein herausgestellt hat, schon unzählige male und seit jahren). Sie haben gemeinsam ein geistig behindertes „kind“, für das beide das sorgerecht bekommen haben, da das „kind“ über 18 ist. Das kind ist versorgt, und lebt in einer Wohgemeinschaft, trotzdem gibt es viele kosten, die man privat bezahlen muss (z.b. etwas hochwertigere neue kleidung, alternative arztkosten usw. usw.)Der Vater dieses Kindes gibt an, viel taschengeld an das kind zu zahlen, obwohl es nicht stimmt, versucht außerdem seine „noch-ehefrau“ mit so wenig geld abzutun, wie es nur geht, obwohl sie fast ihr ganzes leben dem gemeinsamen schwerbehinderten kind geopfert hat. Unterhalt will er nur nach seiner ersten angegebenen arbeit zahlen, obwohl er nachweisbar mehrere sehr gut bezahlte „Beraterverträge“ hat. Er ist selber promovierter Steuerrechtler, und kennt sicherlich einige Tricks. Kann das sein, dass die Frau klein beigeben muss, und mit ein paar hundert euro zufrieden sein soll für sich und teilweise immer noch auch für das kind!!!
Kann jemand etwas hilfreiches und kluges dazu sagen!?!?!
Es wäre schon mal menschlich-moralisch irgendwie wichtig!
Nein, das sollte nicht möglich sein, aber in so einem Fall ist die Hilfe eines Anwalts für Scheidungsrecht DRINGEND angesagt.
LG
Stuffi
Die andere Seite wäre auch zu hören …
Hallo,
die Version des Mannes klingt mit Sicherheit total anders.
Und für soetwas gibt es in D Gerichte.
Ohne die Angelegenheit hier weiter bewerten zu wollen:
Es macht wenig Sinn einen Fall hier ganz offensichtlich stark einseitig darzustellen und eine vernünftige Bewertung zu erwarten.
Denn: Ist es tatsächlich wie beschrieben, wird jeder sagen „na klar, Sauerei…, geht gar nicht, das Schwein“
Aber: Würde das Urteil genauso ausfallen, wenn derjenige beide Seiten gehört hat ?
Da habe ich meine Zweifel…
Gruß
Matthias
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Folgender Fall ist vorgefallen:
Ein Mann hat die Scheidung eingereicht, nachdem die Ehefrau
dahintergekommen ist, dass er sie betrügt. (wie es sich im
nachhinein herausgestellt hat, schon unzählige male und seit
jahren). Sie haben gemeinsam ein geistig behindertes „kind“,
für das beide das sorgerecht bekommen haben, da das „kind“
über 18 ist. Das kind ist versorgt, und lebt in einer
Wohgemeinschaft, trotzdem gibt es viele kosten, die man privat
bezahlen muss (z.b. etwas hochwertigere neue kleidung,
alternative arztkosten usw. usw.)Der Vater dieses Kindes gibt
an, viel taschengeld an das kind zu zahlen, obwohl es nicht
stimmt, versucht außerdem seine „noch-ehefrau“ mit so wenig
geld abzutun, wie es nur geht, obwohl sie fast ihr ganzes
leben dem gemeinsamen schwerbehinderten kind geopfert hat.
Unterhalt will er nur nach seiner ersten angegebenen arbeit
zahlen, obwohl er nachweisbar mehrere sehr gut bezahlte
„Beraterverträge“ hat. Er ist selber promovierter
Steuerrechtler, und kennt sicherlich einige Tricks. Kann das
sein, dass die Frau klein beigeben muss, und mit ein paar
hundert euro zufrieden sein soll für sich und teilweise immer
noch auch für das kind!!!
Kann jemand etwas hilfreiches und kluges dazu sagen!?!?!
Es wäre schon mal menschlich-moralisch irgendwie wichtig!
Hi,
menschlich gesehen - immer unter deer Voraussetzung, die Version trifft hier zu - ein Mieses Verhalten des Kerls. Rechtlich betrachtet, haben Ehescheidung und Versorgung des volljährigen,behinderten Kindes nur bedingt etwas miteinander zu tun. Earum soll der Kerl den Vetrag ( die Ehe ist immerhin noch ein solcher) nicht kündigen bzw. auflösen dürfen. Nur wegen des gemeinsamen Kindes? Nein! Das spielt für die Ehescheidung hier keine Rolle. Wenn die formalen Bedingungen ( mindestens 1 Jahr Getrenntleben von Tisch und Bett ) und die Scheidungsfolgesache geklärt sind, wird jedes familiengericht die Scheidung der Ehe aussprechen. Wie mit dem Kind und dessen Versorgung weiter verfahren werden muss, steht auf einem anderen Blatt Papier. Es gibt hier die Pflicht beider Eltern, den Unterhalt des kranken Kndes zunächst durch eigene Leistungen sicherzustellen; wenn auch indirekt in Form der Heranziehung von Einkünften. der Herr Steuerberater wird sich natürlich dort besonders auskennen. Nur zahlen wird er für das Kind weiterhin müssen. Für die Ehefrau nur bedingt. Hat sie während der Ehe das Kind betreut und deshalb keine Erwerbstätigkeit ausgeübt, gibt es nachehelichen Unterhalt - je nach Dauer der Ehe - sogar lebenslang. Anwältin/Anwalt aufsuchen! Es gibt jede Menge davon.
Hat ie Ehefrau hierfür zunächst kein Geld ( Prozesskostenhilfe beantragen oder vom Steuerberater Prozesskostenvorschuss gerichtlich einholen )
Viel Glück!Jürgen
nebenbei…
…aufgrund des immer wieder verwendeten Begriffs. Das Prinzip der „Rechtstaatlichkeit“ kennzeichnet das Verhältnis eines Staates zu seinen Bürgern und nicht dasjenige der letzteren untereinander. Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der seine Staatsmacht und deren Ausübung gegenüber der Bevölkerung klar absteckt und sich selbst reglementiert. Es handelt sich um eine Antwort und Absage an absolutistische oder diktatorische Systeme und bedingt Grundsätze wie Gewaltenteilung, Rückwirkungsverbot, Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
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Hallo,
die Version des Mannes klingt mit Sicherheit total anders.
Und für soetwas gibt es in D Gerichte.
Ohne die Angelegenheit hier weiter bewerten zu wollen:
Es macht wenig Sinn einen Fall hier ganz offensichtlich stark
einseitig darzustellen und eine vernünftige Bewertung zu
erwarten.
Denn: Ist es tatsächlich wie beschrieben, wird jeder sagen „na
klar, Sauerei…, geht gar nicht, das Schwein“
Aber: Würde das Urteil genauso ausfallen, wenn derjenige beide
Seiten gehört hat ?
Da habe ich meine Zweifel…
Gruß
Matthias
Hallo Matthias!
Selbstverständlich müsste man beide Seiten hören, klar würde ich auch sagen bzw. sage ich auch, wenn ich so etwas lese…und es ist natürlich auch immer so, dass beide Seiten schuld sind, wenn die Ehe scheitert. In diesem Fall kann ich nur sagen, dass mir beide seit jahren bekannt sind und ich auch beide „angehört“ habe. unabhängig davon, wie feindlich die Ehepartner sich auch gegenüberstehen, finde ich es ungeheuerlich, dass eine seite die macht hat, fast alles für ihre seite entscheidend zu beieinflussen. In diesem fall der mann, weil er steuerrecht studiert hat, über beziehungen verfügt, das geld erstmal bei ihm ankommt usw.
Folgender Fall ist vorgefallen:
Ein Mann hat die Scheidung eingereicht, nachdem die Ehefrau
dahintergekommen ist, dass er sie betrügt. (wie es sich im
nachhinein herausgestellt hat, schon unzählige male und seit
jahren). Sie haben gemeinsam ein geistig behindertes „kind“,
für das beide das sorgerecht bekommen haben, da das „kind“
über 18 ist. Das kind ist versorgt, und lebt in einer
Wohgemeinschaft, trotzdem gibt es viele kosten, die man privat
bezahlen muss (z.b. etwas hochwertigere neue kleidung,
alternative arztkosten usw. usw.)Der Vater dieses Kindes gibt
an, viel taschengeld an das kind zu zahlen, obwohl es nicht
stimmt, versucht außerdem seine „noch-ehefrau“ mit so wenig
geld abzutun, wie es nur geht, obwohl sie fast ihr ganzes
leben dem gemeinsamen schwerbehinderten kind geopfert hat.
Unterhalt will er nur nach seiner ersten angegebenen arbeit
zahlen, obwohl er nachweisbar mehrere sehr gut bezahlte
„Beraterverträge“ hat. Er ist selber promovierter
Steuerrechtler, und kennt sicherlich einige Tricks. Kann das
sein, dass die Frau klein beigeben muss, und mit ein paar
hundert euro zufrieden sein soll für sich und teilweise immer
noch auch für das kind!!!
Kann jemand etwas hilfreiches und kluges dazu sagen!?!?!
Es wäre schon mal menschlich-moralisch irgendwie wichtig!
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der seine
Staatsmacht und deren Ausübung gegenüber der Bevölkerung klar
absteckt und sich selbst reglementiert.
Ist das auch rechtsstaatlich abgeseckt, dass bei ungerechtigkeit der Staat erst mal nixhts tut, bzw. man jahrelang „seinem recht“ hinterherjagen muss, bis es verjährt ist vielleicht?!
Ich habe mal gelesen, dass auch das lügen ist, wenn man die wahrheit wissentlich verschweigt. Und deshalb finde ich, dass man bei einem Staat, wo ungerechtigkeit zugelassen wird, wo der stärkere seinen willen durchsetzen kann, nicht unbedingt von recht-staatlichkeit sprechen kann.
Hallo Robert,
hier, wie in einem Fall weiter unten, ist ein bissiger Anwalt, starke Nerven und Eingeständnisse erforderlich. Über die reine Rechtsschiene, vermute ich als Laie, ist hier nichts zu machen, denn außer Menschenrechten genießen Benachteiligte zunächst keine Rechte, auf die sie bestehen können. Und welches Menschenrecht ist schon nachweislich verletzt, nur weil da jemand nicht für die erhöhten Sonderausgaben aufkommt, der noch nicht mal dazu verpflichtet ist? Ich bin etwas zynisch und hoffe du verstehst es nicht falsch, aber im Zweifelsfall kann es passieren, daß er geltend macht, daß die Frau ja Sonderausgaben von der Steuer absetzen kann. Selbst wenn er richterlich zur Zahlung irgendwelcher Gelder verpflichtet wird, kann er im schlimmsten Fall Unterstützung durch zuständige Behörden bekommen, die der Frau vorwerfen, sie würde hier eine Existenz kaputt machen.
Sorry wenn ich hier auch etwas einseitig schreibe, ich würde gerne ausgewogener formulieren. Irgendwann, wenn meine Kinder größer sind, schreibe ich ein Buch, da steht das dann alles ausgewogen drin. Aber hier möchte ich einfach nur eine Sicht vertreten, die selten Beachtung findet, aber immer wieder vorkommt. Ja, das alles ist in diesem Rechtsstaat mit den richtigen Anwälten möglich. Und umgekehrt.
Gruß, AndyM
Amen.
Ich habe das Gegenteil erlebt.
AndyM
Hallo Robert,
hier, wie in einem Fall weiter unten, ist ein bissiger Anwalt,
starke Nerven und Eingeständnisse erforderlich.
Gruß, AndyM
Hallo AndyM!
Kennst Du vielleicht so einen bissigen Anwalt mit starken Nerven!? Oder wo könnte man nachfragen?
Hallo Jürgen!
DAnke für die vielen guten Tipps!
Nur zahlen wird er für das
Kind weiterhin müssen.
Das ist schon mal ganz wichtig zu wissen, dass das auch nach der volljärigkeit sein muss!
Für die Ehefrau nur bedingt. Hat sie
während der Ehe das Kind betreut und deshalb keine
Erwerbstätigkeit ausgeübt, gibt es nachehelichen Unterhalt -
je nach Dauer der Ehe - sogar lebenslang.
Auch ein sehr wichtiger hinweis. Das ehepaar war (bzw. ist noch) 30 jahre verheratet, und die ehefrau hat als erwerbstätigkeit eine „sekretärinstelle“ bei ihrem mann in seiner beraterfirma für 600 DM etwa, d.h. jetzt bekommt sie 60 % von 600 DM, macht etwas über 200 €.
Anwältin/Anwalt
aufsuchen! Es gibt jede Menge davon.
Kannst Du welche empfehlen?!?
Hat ie Ehefrau hierfür zunächst kein Geld ( Prozesskostenhilfe
beantragen oder vom Steuerberater Prozesskostenvorschuss
gerichtlich einholen )
Mit 200 € arbeitslosengeld ist sie glaube ich berechtigt all das zu beantragen, gibt es vielleicht noch was, was sie beantragen kann?
Tausend Dank!
Hallo Robert,
Kennst Du vielleicht so einen bissigen Anwalt mit starken
Nerven!? Oder wo könnte man nachfragen?
Die starken Nerven sollst Du haben, nicht der Anwalt
Es sollte ein Ortsansässiger sein, da oben kenne ich mich aber gar nicht aus. Vielleicht helfen Dir ja die Links weiter, die ich in folgendem Artikel unter Quellen angegeben habe.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Gruß, AndyM