Ist das legal?

Hallo,
meine Bekannte hat an ihrem Roller (50er) einen Satz zum höherlegen
des Fahrwerks montiert. Meine Frage geht nun dahin, ist dieses nicht
eine bauliche Veränderung? Die dann auch vom TÜV abgenommen werden
müßte?
Ich bin zwar Motorrad-fahrer, aber dennoch interessiert es mich.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hierzu jemand eine Antwort
schreiben würde.
Gruß Reiner

Hi!

Ich bin mit deutschen Gesetzen nicht wirklich vertraut, aber bei Tieferlegungskits die z.B. die Fa. Wilbers verkauft, gibt es ein TÜV-Teilegutachten dazu.

Daraus schliesse ich, dass ein tiefer- bzw. höerlegen eingetragen werden muss.

http://www.wilbers-products.net/shop/index_shop.html…

Grüße Dusan

Hallo!
Es handelt sich um eine Veränderung des Fahrwerkes und die ist Eintragungspflichtig (es sei denn der Hersteller des Kits liefert eine ABE).Ohne Gutachten wird eine Eintragung aber kaum möglich sein.
Es gilt: Wo kein Kläger da kein Richter!
Allerdings ist es dann auch mit dem Versicherungsschutz Essig wenn der Umbau (z.B. bei einem Unfall) festgestellt wird.
Gruß

Holger

Allerdings ist es dann auch mit dem Versicherungsschutz Essig
wenn der Umbau (z.B. bei einem Unfall) festgestellt wird.

AFAIK kann sich die Versicherung nicht mehr so leicht aus der Affäre ziehen, d.h. inzwischen muss die Veränderung auch mindestens als mitverursachender Faktor für den Unfall nachweisbar sein.

Gruß,
Peter