Ist das legal oder betrug, brauch dringend hilfe

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich hab es nicht so mit den ganzen §, bin leider dahingehend ein leichtes Opfer, aber ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiter helfen.

Ich bin seit dem 07.2011 bei einer GmbH beschäftigt. Der AV endete gemäß § 14 Abs.2 TzBfG am 31.03.2012. Ich wurde weiter beschäftigt, ohne ein neuen AV. Erst jetzt war es dringend erforderlich einen neuen AV zu unterschreiben,es hat irgendetwas mit dem Finanzamt zu tun gehabt, daher die eile. Aber ist es nicht so das der befristete AV automatisch in einen unbefristeten AV sich umwandelt vor allem nach der Zeit??? Zu mal auf dem AV steht " Einer stillschweigender weitern Verlängerung des Arbeitsverhältnis wird widersprochen" Ich weiß gar nicht was das heißen soll?
Und jetzt kommt noch der Knaller das auf der Verlängerung ein zurück datiertes Datum steht 29.03.2012 und erst ab dem 15.07.2012 wirksam ist bis zum 31.12.2013, also es wird eine Verlängerung von 21 Monaten statt gegeben.
Meine Frage ist was soll ich tun, ist das Betrug? Kann der AG eine Verlängerung von 21 Monaten vergeben, und was soll ich von der Zeit vom 31.03 bis 15.07.2012 gemacht haben?? Und der AG sagt ganz klar entweder Unterschreiben oder ich kann gehen, was kann ich tun, brauch dringend Hilfe.
Schon mal danke sag
mfg

Ist nicht mein Fachgebiet
Dringender Rat: Frag jemanden der sich damit von berufes wegem auskennt, also entweder eonen spezialisierten Anwalt oder in einer entsprechenden Beratungsstelle BEVOR Du das unterschreibst (Was ich persönlich nicht tun würde)

seit dem 07.2011 bei einer GmbH beschäftigt. Der AV

endete gemäß § 14 Abs.2 TzBfG am 31.03.2012. Ich wurde weiter
beschäftigt, ohne ein neuen AV.

Erst jetzt war es dringend

erforderlich einen neuen AV zu unterschreibenUnd jetzt kommt noch der Knaller das auf der Verlängerung ein zurück datiertes Datum steht 29.03.2012 und erst ab dem 15.07.2012 wirksam ist bis zum 31.12.2013, also es wird eine Verlängerung von 21 Monaten statt gegeben.

Kann der AG eine Verlängerung von 21 Monaten vergeben, und was soll ich

von der Zeit vom 31.03 bis 15.07.2012 gemacht haben?? Und der
AG sagt ganz klar entweder Unterschreiben oder ich kann gehen,
was kann ich tun, brauch dringend Hilfe.
Schon mal danke sag
mfg

Guten Tag,
ich unterstelle, dass Sie von sachgrundloser Befristung sprechen.

  1. bei einer Neueinstellung war die Befristung vom 1.7.2011 bis 31.03.2012 wirksam (=9 Monate)
  2. durch das nahtlose weiterarbeiten über den 31.03.2012 hinaus ist automatisch ein unbefristeter Vertrag zu Stande gekommen.Es bedarf dazu keines schriftlichen Vertrages.
  3. eine verlängerung am 29.03.2012 wäre möglich gewesen, nicht aber mit einem Neustart ab 15.07. Das ist nämlich dann ein neuer befristeter Vertrag und der könnte nicht mehr ohne Sachgrund gemacht werden
  4. Maximal hätte man am 29.03.2012 um 15 Monate auf insgesamt 24 Monate verlängern können.
  5. das was da jetzt vorgelegt wird, funktioniert also in keiner Weise, siehe 2
  6. ME können Sie den Vertrag unterzeichnen, wenn Sie Abrechnungen und Gehalts / Lohnzahlungen nahtlos über den 31.03.2012 hinaus nachweisen können. Dann kommt es auf den schriftlichen Vertrag nicht an. Wichtig ist, dass Sie bei einer Beendigung am 31.12.2013 innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage + Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen.
  7. Falls die Mehrheit Ihnen rät nicht zu unterzeichnen, müssten Sie auf eine Kündigung auch innerhalb von 3 Wochen durch Kündigungsschutzklage reagieren + Verstöß gegen das Maßregelungsverbot geltend machen. Man darf Sie nicht kündigen, bloss weil Sie eine schriftlichen Lüge (rückdatiert und Beschäftigungszeit falsch) nicht unterzeichnen.
    Schönen Sonntag

Guten Tag,

ich mag es grundsätzlich nicht, wenn man zu bequem ist, eine Frage regelkonform im Forum zu formulieren und dann - nach entsprechendem Hinweis - den Weg der Einzelanfrage geht.

&Tschüß

Hallo, bekanntermaßen bin ich kein Experte für Arbeitsrecht -s. Profil - Somit: Sie sollten jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt!

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen da ich keine Ahnung habe.

Gruß Hans Bauer

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich hab es nicht so mit den ganzen §, bin leider dahingehend
ein leichtes Opfer, aber ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiter
helfen.

Ich bin seit dem 07.2011 bei einer GmbH beschäftigt. Der AV
endete gemäß § 14 Abs.2 TzBfG am 31.03.2012. Ich wurde weiter
beschäftigt, ohne ein neuen AV

> Bis hier hin ist es ok Das ist für die steuerliche Betriebsausgabe maßgebend. normalerweise schon, Abweichungen sind jedoch möglich Dieser Satz kann und sollte stutzig machen, denn dann hätten Sie nicht weiter stillschweigend beschäftigt werden dürfen das spricht für die abzusetzenden Betriebsaugaben Hier sollten Sie sich einmal beim Arbeitsamt erkundigen Der AG muss normalerweise das Arbeitsamt informieren, sofern die Maßnahme darüber läuft. Da Sie Gehalt bezogen und Sozialabgaben geleistet haben, kann Ihnen hier kein Nachteil entstehen, da Sie ja die Nachweise, sprich Gehaltsabrechnungen vorweisen können Hier entscheiden Sie ; Job? ;dann sollten Sie unterzeichnen. Oder gehen ? Wollen Sie denn gehen? Sie haben 3 Möglichkeiten,

  1. Einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht erwirken, sollten Sie entlassen werden und Schwierigkeiten auftreten.
  2. Einfach weiter machen und unterzeichnen.
  3. Erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnis, egal in welcher Form, aktiv werden, sobald Nachteile für Sie abzusehen sind.

Schon mal danke sag
mfg

Ps. Für diese Beantwortung, kann ich keine Haftung übernehmen, da ich hierfür kein 100%ziger Experte bin.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen

Vero777

Hallo Zückerli,
leider bin ich nicht Expertin für Arbeitsrecht. Da liegt wohl ein Versehen vor.
Mit freundlichen Grüßen
bea

Wenn du über die Befristung hinaus ohne weiteren Vertrag beschäftigt wirst, so besitzt du du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der dann nur auf einem normalen rechtlichen Weg kündbar ist.

Gibt es keinen Grund für eine Kündigung, so kann man dir auch erst einmal nicht kündigen, sofern das Kündigungsschutzgesetz bei deinem Arbeitgeber greift.

Von daher würde ich die verworrenen Vertragsvorschläge deines Arbeitgebers auch nicht unterschreiben.

Zumal ein Finanzamt auch keinen Arbeitsvertrag sehen will. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nämlich nicht notwendig.

Die Beschäftigung über den befristeten Arbeitsvertrag hinaus sollte sich an der Gehaltszahlung ja nachweisen lassen.