Ist das legitim?

Hallo www-Gemeinde!,

ich habe mal eine Frage;

Ich habe vor 3 Monaten einen Verein nach einem halben Jahr verlassen. Der Verein kostete im Monat 20 €. Leider hatte der Kassenwart, TROZ mehrfacher Aufforderug, es nie geschafft bei mir und den restlichen Mitgliedern die Beiträge abzubuchen…
Soweit so gut. Dann habe ich mein Kündigüngsschreiben erhalten, mit der Aussage das ich noch ein seperates Schreiben mit einer Rechnung bezüglich offener Forderungen bekomme!
UND das wars! Es ist nie wieder etwas gekommen!

Heute haben meine Eltern ein schreiben von diesem Verrein bekommen mit einer Zahlungsaufforderung!?!

Ich wohne schon lange nicht mehr zuhause und bin über 18.

Was soll das? Was haben meine Eltern damit zu tun? Vtl wollte ich ja auch nicht das meine Eltern wussten ich welchem Verein ich mitglied bin(Seegelflieger)!

Klar hätte ich die offenen Forderungen beglieben, ich habe aber nie mehr was von denen gehört!

Ist das Rechtens, was die sich erlauben? Sowas lasse ich mir nicht bieten!
Also wäre cool wenn einer von Euch was genaueres wüsste!

Viele Grüße

Hallo
Ich kann da leidr nicht helfen, das ist was für einen Juristen. Meines Erachtens ist die Forderung legitim, da nach 3 Monaten noch nicht verjährt.

Hallo
Ich kann da leidr nicht helfen, das ist was für einen
Juristen. Meines Erachtens ist die Forderung legitim, da nach
3 Monaten noch nicht verjährt.

Hey, klar, die offene Forderung will ich ja auch begleichen!
Aber ich habe bis zum Heutigem Tage keine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung bekommen…!
Und meine Eltern anzuschreiben finde ich eine Sauerei!

Hallo matuss,

Grundsätzlich ist das legitim.
Die Antworten lieferst Du teilweise selber.
Eine unterjährige Mitgliedschaft rechnet sich je nach Vereinsstatuten sogar auf eine einjährige hoch.
Dementsprechend dürfen sie innerhalb des Jahres in dem Du Mitglied bist, den Betrag auch nachträglich einfordern.
Ob dieses Schreiben an deine ehemalige Adresse (Eltern), oder die neue geht, hängt davon ab, welche Adresse Du selbst bei dem Verein angegeben hast.

Mit der Mitgliedschaft hast Du meistens auch die Satzung des Vereines akzeptiert (ähnlich wie AGB’s).
In dieser Satzung findest Du auch die Statuten wie bei Kündigung verfahren wird.

Sorry, aber hier hast Du nur die Möglichkeit Dich wegen des Versandes der Rechnung an deine Eltern zu beschweren.

Viel mehr geht nicht.

Viele Grüße
Jörg

Hallo www-Gemeinde!,
ich habe mal eine Frage;

Ich habe vor 3 Monaten einen Verein nach einem halben Jahr verlassen. Der Verein kostete im Monat 20 €. Leider hatte der Kassenwart, TROTZ mehrfacher Aufforderug, es nie geschafft bei mir und den restlichen Mitgliedern die Beiträge abzubuchen…
Soweit so gut. Dann habe ich mein Kündigungsschreiben
erhalten, mit der Aussage das ich noch ein seperates Schreiben mit einer Rechnung bezüglich offener Forderungen bekomme!
UND das wars! Es ist nie wieder etwas gekommen!
Heute haben meine Eltern ein Schreiben von diesem Verein bekommen mit einer Zahlungsaufforderung!?!

Ich wohne schon lange nicht mehr zuhause und bin über 18.
Was soll das? Was haben meine Eltern damit zu tun? Vtl wollte ich ja auch nicht das meine Eltern wussten ich welchem Verein ich Mitglied bin(Segelflieger)!
Klar hätte ich die offenen Forderungen beglieben, ich habe aber nie mehr was von denen gehört!
Ist das Rechtens, was die sich erlauben? Sowas lasse ich mir nicht bieten!
Also wäre cool wenn einer von Euch was genaueres wüsste!
Viele Grüße

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, ist die Forderung, wäre diese gegen Sie erhoben worden, rechtens und Sie würden sie auch begleichen. Allein der Umstand, dass die Rechnung an Ihre Eltern ging, führt zu der Verärgerung. Freilich ist dies nicht berechtigt, denn Ihre Eltern haben mit Ihren Zahlungsverpflichtungen nichts zu tun, umgekehrt hat Ihren Eltern dies auch nicht mitgeteilt zu werden.

Allerdings: Die wohl irrtümliche Versendung an Ihre Eltern ist auch grundsätzlich nicht illegal, sondern führt nur dazu, dass die Forderung gegen Ihre Eltern nicht durchgesetzt werden kann, da sie nicht begründet ist. Darüber können Sie sich ärgern, ungeschehen können Sie es ohnehin nicht mehr machen. Sollte beim Verein eine automatisierte Forderungsverfolgung o.ä. erfolgen, kann es Ihren Eltern passieren, dass irgendwann eine Mahnung und vielleicht auch ein Mahnbescheid ins Haus flattert, was dort niemanden froh machen wird, auch wenn man dagegen erfolgreich vorgehen kann.

Daher meine Empfehlung: es geht offenbar nur um 120 Euro, in dem Verein sind Sie ohnehin nicht mehr Mitglied … also sollten Sie entweder den Betrag unter Hinweis auf den Irrtum/Abstimmung mit dem Verein direkt zahlen oder diesen über seinen Irrtum unterrichten und eine neue Rechnung an Ihre Adresse verlangen. Streitigkeiten bei solchen Fällen schaffen nur Ärger und Kosten.

Gruß Raffael

Hey Jörg und Raffael,

ja es geht nicht darum dass ich mich um die Kosten drücken will! Absolut nicht!
Aber eine an mich adressierte Rechung bzw. Zahlungsaufforderung habe ich bis Dato nicht erhalten! Meine Adresse hat sich seit Vereinseintritt bis heute nicht verändert!
Die Adresse von meinen Eltern muss ergoogelt geweorden sein (300km entfernt!).
Ich finde es einfach eine frechheit, dass meine Eltern ausdrücklich aufgefordert werden den offenen Betrag zu zahlen.

Bin ich im Recht wenn ich nix bezahle solage keine Rechnung an postalisch gesendet wird? Einfach um meinen Protest gegen so ein unverschämtes Verhalten zu äußern!

Viele Grüße

danke

Hey Jörg und Raffael,

ja es geht nicht darum dass ich mich um die Kosten drücken will! Absolut nicht!
Aber eine an mich adressierte Rechung bzw. Zahlungsaufforderung habe ich bis Dato nicht erhalten! Meine Adresse hat sich seit Vereinseintritt bis heute nicht verändert!
Die Adresse von meinen Eltern muss ergoogelt geweorden sein (300km entfernt!).
Ich finde es einfach eine frechheit, dass meine Eltern ausdrücklich aufgefordert werden den offenen Betrag zu zahlen.

Bin ich im Recht wenn ich nix bezahle solage keine Rechnung an postalisch gesendet wird? Einfach um meinen Protest gegen so ein unverschämtes Verhalten zu äußern!

Viele Grüße

Hallo, also meines Erachtens ist das nicht korrekt.Wenn du über 18 bist , dann haben deine Eltern eigentlich gar nichts mehr mit deinen "Schulden " zu tun. Wie lange ist das denn her mit dem Austritt aus dem Verein und dem Schreiben an deine Eltern? Beliebig lange können Mitgliedsbeiträge nämlich nicht zurückgefordert werden!(Die fristen müsten in der Satzung des Vereins nachzulesen sein- ich weiß leider nicht, wie dies genau gesetzlich geregelt ist!)Ich denke aber mal, dir geht es nicht um die Erstattung, vielmehr um die Tatsache, dass deine Eltern jetzt von der Mitgliedschaft informiert wurden. Bist du evt. umgezogen, sodass deine neue Adrssse dem Verein nicht bekannt war zur Rechnungszustellung? War das Schreiben direkrt an deine Eltern gerichtet oder an dich mit der Adresse deiner Eltern?

Datenschutzrechtlich finde ich es schon bedenklich. Man müsste schauen, ob sich der Aufwand (Kosten - Nutzen) lohnt, rechtlich vorzugehen.Mich wunderte es auch, das ein Verein Beiträge erst viel später einfordert- nach Beendigung der Mitgliedschaft.

Viele Grüsse

Würde mich schon interessieren, wie die Sache weitergeht.

Hallo,

prinzipiell sind Deine Eltern nicht verpflichtet der Zahlungsaufforderung nachzukommen. Allerdings empfehle ich erstens die Vereinsstatuten zu prüfen und zweitens die ausstehende Mitgliedsbeiträge zu begleichen (Verjährung nicht in Sicht! / Vermeidung von Stress bei Deinen Eltern!).

Grüße

Hier darf keine Rechtsberatung gemacht werden, aber selbstverständlich ist eine Forderung nach 3 - 9 Monaten nicht verjährt und kann dann auch eingefordert werden. Wobei Deine Eltern, was ich zwischen den Zeilen lese, wohl keine Schuldner dieser Forderung sind. In Deinem Fall handelt es sich auch nicht um eine wirklich lange Zeitspanne, von „nie“ zu sprechen, scheint da etwas übertrieben. Haben Deine Eltern das Schreiben bekommen oder ging es an Dich unter der Adresse Deiner Eltern? (Dann vielleicht die Frage, wieso öffnen Deine Eltern Deine Post?) Bist Du unter Deiner jetzigen Adresse gemeldet? Welche Adresse hast Du dem Verein gegeben? Ist alles unerheblich für die Zahlungspflicht, aber ich versteh ehrlich nicht, wo das Problem liegt, dass Du hier so eine Welle machst. Offensichtlich wurdest Du ja auch des Vereines verwiesen…

Hallo Matuss1234,
wenn ich das richtig verstanden habe, waren Sie für sechs Monate Mitglied in diesem Verein.
Bei einem Monatsbeitrag von je 20,-€ macht das 120,-€.
Sie haben den Verein freiwillig verlassen und bei Erhalt der Kündigungsbestätigung wurde darauf hingewiesen, dass später noch eine separate Rechnung kommt.
Nun, nach drei Monaten kommt die Rechnung an Ihre damalige (Elternadresse).
Durch die Schlamperei des Kassenwarts haben Sie mindestens drei Monate kostenlosen Kredit bekommen.
Sie waren Mitglied und es gab nie Zweifel daran, dass Sie diese Beiträge bezahlen würden.
Also, schönen Dank für den kostenlosen Kredit sagen und den Beitrag den dem Verein zusteht auch nach drei Monatiger Verspätung zahlen.
Alles, ganz normal und eigentlich zu Ihren Gunsten verlaufen.
Wäre die Rechnung noch zum Zeitpunkt wo Sie bei Ihren Eltern gewohnt haben gekommen, hätten die sie sowieso auch gesehen.

Grüße

Hallo Matuss,

dann kommt es jetzt darauf an, was Deine Eltern unternommen haben.
Falls Sie dem Verein geantwortet haben, muss der Verein reagieren. Haben Sie nicht geantwortet, brauchen weder Sie noch Du selbst zu reagieren.
Wenn es so ist, wie Du schreibst, hat der Verein Deine korrekte Adresse und muss mit Dir Kontakt aufnehmen. Ein Versand der Rechnung an „Unbeteiligte“ ist in dem Falle zwar möglich (was sie ja getan haben) aber sinnlos.
Also … Kontakt mit Deinen Eltern aufnehmen, was Sie getan haben und dann entscheiden, wie es weitergeht.
Sie sollten auf keinen Fall zahlen !!
Erst wenn Du die Rechnung an Deine Adresse erhälst, bist Du am Zug.

Viele Grüsse
Jörg

Hallo.

Du hast die Kündigung erhalten,Warum?
Oder hast DU gekündigt?
Es wurde nicht abgebucht-was steht in der Vereinssatzung über
die Zahlungsweise?
Zurück zur Kündigung:Wann ist diese dir zugegangen (NICHT deinen Eltern)?
Last but not least:Zahlungsaufforderungen gleich welcher Art sind DIR nicht zugegangen.Darüber hinaus müßte dir der Zugang nachgewiesen werden.

MFG,

Hallo,
tut mir leid, da habe ich keine Ahnung.
Grüße von romoeck

Leider kann ich über die rechtliche Situation nichts sagen. Ich würde empfehlen, dass deine Eltern den Brief zurücksenden, nur mit der Anmerkung, dass du nicht mehr dort wohnst. Denn sie dürfen meines Wissens nach keinesfalls etwas damit zu tun haben.

Viele Grüße

Hallo Matuss 1234,

der Verein hat die Voraussetzungen für Mahnungen nicht erfüllt. Danach muss vor einer Zahlungsaufforderung bzw. auch einer Mahnung eine schriftliche Rechnung erstellt und zugesandt werden, um eine Grundlage für eine Mahnung o. ä. zu schaffen. Danach kann ggf. eine Zahlungserinnerung erfolgen, bestmöglich mit einem Zahlungsziel (zahlbar bis zum…). Hiernach folgen gewöhnlich 1. und 2. Mahnung mit Auflage der Bearbeitungskosten (allerhöchstens 20 % der Hauptforderung) und evtl. anfallender Zinsen. Hiernach ist dann die Einleitung des Mahnverfahrens statthaft.
Selbstverständlich darf der Verein nicht mehr an die Eltern schreiben, da bereits Volljährigkeit besteht. Die Adresse hat sich der Verein notwendigenfalls über das Einwohnermeldeamt zu holen.

Ich hoffe sehr, ich konnte hier helfen.

Freundlicher Gruß,
Paragraf-X