Ist das Leistungsbetrug? Hartz IV

Frau Mustermann ist getrennt und alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Sie erhält das ALG II und bewohnt eine ca. 80m² große Mietwohnung.

Jedes Wochenende (Fr.-So.) und sehr oft auch an einem Wochnetag, also 3-4 Tage in der Woche, kommt zu Frau Mustermann der Exmann mit seinem Auto zu „Besuch“ und übernachtet dort. Dieser Exmann ist auch Vater von mindestens einem dieser drei Kinder. Der Exmann wohnt in einer anderen Stadt. Gemeinsam mit den Kindern verlässt Fr. Mustermann und ihr Exmann die Wohnung von Fr. Mustermann. Um z.B. Einkäufe zu tätigen oder um mit den Kindern etwas zu unternehmen. Nach dem Wohenende verabschiedet sich Fr. Mustermann von ihrem Exmann herzlichst.

Ist es - wie soll ich nennen - Leistungsbetrug wenn der Exmann einer steuerpflichtigen Beschäftigunh nachgeht?

Sieht das nicht danach aus, dass Fr. Mustermann alleine wohnt damit ihr Exmann sie nicht unterhalten muß? Bzw. dass sie in den Genuss der vollen Leistugen kommt?

Das hier Worte wie Denunziant fallen bin ich mir sicher. Aber ich hoffe auch auf die anderen Mitbürger Deutschlands, welche es auch satt haben.

Vielen Dank im Voraus für Antworten und Tipps.

was wollen sie denn anderes hören ? selbstverständlich hat der kindesvater ein umgangsrecht und es ist sache der kindesmutter, ob sie eine übernachtung zulässt.

solange der vater des kindes woanders wohnt und es nachweislich keine bedarfsgemeinschaft ist in dem sinne, dass dauerhft zusammen „gewirtschaftet“ wird, ist doch alles in ordnung. ggf. wird das jobcenter die wohnung der betreffenden personen kontrollieren um nachzuweisen, wer dort dauerhaft wohnt.

nebenbei bemerkt verstehe ich nicht, was ihr anliegen ist. gönnen sie anderen leuten nicht die margarine auf dem brot oder was haben sie für einen grund sich in dinge einzumischen, die sie gar nicht betreffen ?

sorry, aber für sowas gebe ich keine antwort - jeder sollte vor dseiner eigenen tür kehren, viel , und vorallem alleinerziehende, haben es schon schwer genug, da muss man denen es nicht noch schwerer machen. ist doch schön, wenn sich der papa um die kinder kümmert. und vielleicht informiert man sich vorher erstmal, bevor man über andere schlecht urteilt. das ist meine meinung!!

Da niemand wirklich weiss, wie die Sachlage, sprich das Einkommen oder die Lebensverhaeltnisse des Ex-Ehemanns uassehen, sollte man doch froh darueber sein, dass ein geschiedener Vater sich sorgevoll um seine Kinder kuemmert. Ich glaube kaum, dass in diesem Fall ein Leistungsbetrug versucht wird. So ein Umstand und Aufwand fuer ein paar Euro, wuerde wohl niemnad auf sich nehmen. Sollte Herr und Frau M. tatsaechlich wieder ein Paar sein, ist es rein rechnerisch sogar Vorteilhafter, auf Grundsicherung/Hartz IV zu verzichten und Kindergeld und Wohngeld in Anspruch zu nehmen.

Liebe Gruesse

Ich seh das völlig anders. Selbverständlich muss, auch wenn er regelmäßig zu Besuch kommt, der Exmann zumindest Kindesunterhalt zahlen. Wenn er noch dazu regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind oder Kindern hat, das ist doch nur gut für das (die) Kind(er).
Von Leistungsbetrug kann man reden, wenn der Exmann z.B. die Miete zahlt oder ihr Bargeld gibt,was nicht angemeldet ist. Wenn die Frau mit Kindern und Exmann zum Beispiel in den Zoo oder ins Kino gehen und er bezahlt das ist das Rechtens. Der Knackpunkt heißt Bargeld. Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo,

es könnte nach Leistungsbetrug aussehen, muss aber nicht. Um so etwas aufzuklären, hat die ARGE, das Jobcenter (oder wie die auch jetzt immer heißen), ihre Mitarbeiter, die solche Fälle unter die Lupe nehmen.

Es ist immer problematisch, wenn Eltern sich trennen und Kinder da sind. Ich weiß nicht, warum die sich getrennt haben. Ich kenne aber viele, die sich nach der Trennung noch oder wieder blendend verstehen.

Leistungsbetrug wäre es z.B. wenn sie für ihn die Wäsche wäscht. Auch das gemeinsame Übernachten in einem Bett (nicht in einem Zimmer) würde das unterstreichen.

Ich kenne einige Paare, die getrennt leben, aber aus Kostengründen in der gleichen Wohnung. Die bekommen dann alle Jahre mal eine Kontrolle. Da geht es dann darum, ob sie gemeinsam kochen, waschen und die selben Lebensmittel benutzen. Bei denen ist das aber alles ordentlich: je zweimal Butter, Brot, Wurst, Marmelade, …, im Kühlschrank. Jeder Jogurth, jedes Essen mit einem Namensschild oder Initialien versehen. Getrennte Wäscheschränke. Deshalb keine Beanstandungen.

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Viel Erfolg.

Hallo magarob701,

Lebt Frau Mustermann wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit ihrem Exmann? …

Solche und andere Fragen werden wohl vom Amt gestellt werden können. Jedoch wird es fürs Amt sehr schwer sein eine sog. Einstehensgemeinschaft zu konstruieren allein aus der Tatsache, dass sich das ehemalige Ehepaar nicht lautstark streitet, sondern - im Gegenteil sich der Kinder zuliebe zusammenraufen kann und sogar freundlich miteinander umgehen kann. Man kann sich ja auch in Freundschaft trennen und trotzdem nicht mehr den jeweils anderen unterhalten wollen/können. Die Frage des Unterhaltes ist ja geregelt, spätestens im Scheidungsurteil.
Hat denn eine Alleinerziehende kein Recht auf Privatleben (einschließlich Lebensabschnittspartnerschaft oder One-night-stands) auch wenn es ab und zu mit dem Ex „passiert“ oder auch nicht? Wer und vor allem wie soll das überprüft werden?

Für mein Verständnis ist diese ganze Praxis von Hartz 4 und anderen Transferleistungen sowieso zum Scheitern verurteilt. Ein solches System, wo die Verwaltung von Kontrollwahn und Mißtrauen geprägter Hilfe teurer wird als die eigentliche Hilfe, läßt sich nicht länger finanzieren.
Jede® sollte die Mittel zur Verfügung haben, die sie/er für ein menschenwürdiges Leben benötigt. Ein BGE eben. Dann gibt es diese und andere Probleme nicht mehr.

LG
Franz57

Ergänzung:

Um es ganz klar zu sagen: Hartz 4 und andere Transferleistungen sind eine Schande für unser reiches Land, sowohl was die Höhe dieser unzureichenden Leistungen als auch die unsinnigen, teuren und teilweise menschenverachtenden Kontrollen angeht. Noch schlimmer sind aber solche Menschen, die den Ärmsten der Armen auch das Wenige noch nehmen wollen. Sei es aus Neid oder falschen Moralbegriffen.
Meiner Meinung nach beraubt z.B. jeder, der irgendwo Zinsen bezieht andere, die auf Kredite angewiesen sind und hierfür teure Zinsen zahlen muss. Wer nur „sein“ Geld „arbeiten“ läßt, anstatt selbst Positives zu leisten ist in meinen Augen der größte Schmarotzer. Meist sind es gerade diese „Menschen“, die Andere denunzieren (meist ungerechtfertigt). Die Behörden machen schon Druck genug.

LG
Franz57

Wenn Du der Meinung bist das der dich täglich betrügende Staat das Recht hat von Dir diese Information zu bekommen, mache es, Schnüffelnasen des BND sind in der Bevölkerung willkommen.

Wenn Du Mensch bist, denkst Du mit und merkst das die Beiden es richtig machen. Es ist nicht Leistungsbetrug sondern sie nutzen wie es dieses System vormacht nur die von diesen System vorgegebenen Gesetze. Ein Staat und dessen Diktatoren die Millarden für die Aggression ausgeben aber bewusst 50 % und mehr der Bevölkerung nichts geben wollen, der muss da angepackt werden wo es ihm am meisten trifft, einfach dessen Gesetze so anwenden wie es die Nutznießer auch machen.

Hallo,
mir gefallen solche Anfragen auch nicht und verurteile aber gleichzeitig den Mißbrauch.

Mit drei Kindern sind 80qm² gerade noch angemessen und soltten es ein paar Qm² zu viel sein wird das nicht bezahlt.

Sind die Eheleute nicht geschieden, dann wird selbstverständlich der Mann zur Zahlung heran gezogen.
Egal was bezahlt werden muss, Kindergeld, Unterhalt oder Unterhalt aus dem UVG der sechs Jahre bezahlt wird und spätestens mit dem Alter von 12 Jahren beendet wird, fließt alles als Einkommen bei der Hartz IV Berechnung mit ein.
Ist hier noch ein Bedarf da, wird diese Differenz als Hartz IV Aufstockung bezahlt.

Es dürfte schwer werden, hier einen Leistungsmißbrauch zu finden. Das liegt hier alleine an der Begründung, warum der Partner eine Zweitwohnung hat.
falkoo

Hallo,
hier liegt weder juristisch noch faktisch ein Leistungsbetrug vor. Auch wenn es sich im Denken wahrscheinlich anderst darstellt.
Grüße - Ernst

also ich sehe das genau so wie du, es scheint Leistungsbetrug zu sein, denn wenn der ex sooft da ist hat er seine Wohnung in der anderen stadt als alibi

Leider kann ich Ihre Frage(n) überhaupt nicht nachvollziehen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass jemand der den Apparat des sog. Hartz-IV kennt/kennen gelernt hat, ganz bestimmt nicht freiwillig sich mit dem Amt (ist rechtlich nicht einmal eine Behörde) auseinander setzt.

Ich kann Ihnen versichern, die Behörden kontrollieren die H4-ler soooo sehr, dass damit tagtäglich gegen das Grundgesetz (immerhin oberstes Recht in diesem Staat) verstoßen wird.
Letztes Jahr gab es z. B. eine deutschlandweite Kampagne gegen schwangere Frauen, die H4 bezogen, d.h. die Mütter wurden unter Vorwänden zu 100 % sanktioniert und die Kosten für die Unterkunft wurde nicht mehr bezahlt. Die Frauen sollten jeweils im Mutterschutz schwere Arbeiten (1€-Jobs) machen. Mutterschutz gilt wohl nur für eine bestimmte Bevölkerungsschicht. Und ohne Miete wird ein Ungeborenes genau wie die Mutter obdachlos.
Ungeborenes Leben wurde durch die Argen zum Sterben/Verhungern verurteilt. Das lässt doch stark an die schlimmste Zeit Deutschlands erinnern, oder?
Und genau wie bei den Nazis kommt das natürlich nicht an die Öffentlichkeit. Es gab sogar Anträge auf Aufklärung seitens der Opposition an die Regierung. Im Internet nachzuvollziehen.

Ich rate Ihnen, wenn Sie ein informierter Mensch sein wollen, dann recherchieren Sie mal im Internet z. B. unter http://hartz.info/. Oder glauben Sie, dass wenn Millionen Menschen solch negative Erfahrungen gemacht haben, dass die alle lügen. Die notwendigen Dokumente sind meistens eingescannt, also nachzulesen.

Ich kann hinter ihren Schilderungen keinen Sozialbetrug erkennen. Sozialbetrug wäre wenn: Fr. Mustermann einer Beschäftigung nachgeht und den Verdienst nicht beim Jobcenter angibt. Wenn sie den Verdienst angibt, dann wird er ihr abgezogen (100 € Einkommen sind frei, darüber hinaus bleiben der Mutter dann nur 20 % - von 400 also max. 160). Es gibt in diesem peinlichem Land ja auch Millionen an Aufstockern. Die Menschen müssen für einen Hungerlohn arbeiten, sonst werden ihnen die Leistungen (H4) entzogen und sie werden obdachlos.

Woher wollen Sie wissen, ob der Mann genug Geld verdient, dass er seine Exfrau unterstützen kann? Der Exmann muss zumindest für seine Kinder aufkommen (Unterhalt). Wenn er das aber nicht kann, dann entsteht automatisch das Recht auf das Existenzminimum. Der niedrigste Lohn in der BRD lag bei einer 50-Std. Woche letzten November bei 0,16 € pro Stunde. Dies ist kein Schreibfehler: 16 Cent (ca. 32 Pfennig).
Dies hat diese Regierung doch so gewollt. In NRW geht die Landesregierung inzwischen auf die Barrikaden. Auch die EU verlangt inzwischen Strafen von der BRD, weil der EU-Wettbewerb von Deutschland verletzt/missbraucht wird. Die BRD ist nur Exportweltmeister weil kraft Gesetz Dumpinglöhne erzwungen werden. Andere Länder haben da keine Chance, weil sie sich an die EU-Gesetze halten, und Deutschland eben nicht.

Anstatt sich über diese (Ex-)Familie zu ärgern rate ich Ihnen, recherchieren Sie mal, was der Staat unter H4 angerichtet hat. Ich z. B. hatte durch das JC/ARGE zwei Schlaganfälle wegen der menschenunwürdigen Behandlung. Und ich habe zwei Berufe. Lesen Sie sich mal ein unter der o. a. Web-Anschrift. Da wird Ihnen ganz schnell klar, dass die H4-ler nicht alle ungelernte, faule, arbeitsscheue, alkohol- oder drogenabhängige Menschen sind, sondern Menschen, die 30, 40 und mehr Jahre in dies System eingezahlt haben und einfach wegrationalisiert wurden. Dann mussten sie erstmal Ihr für die Rente Erspartes aufbrauchen und alles verkaufen. Die meisten haben mehr als einen Beruf erlernt.
Alle diese Aussagen über die sog. H4-ler in der Presse sind auch so gewollt. Eben damit Menschen wie Sie sich ärgern und die H4-ler ausgegrenzt werden. Das belegen Studien bereits. Natürlich wird es auch einen gewissen Prozentsatz an Arbeitslosen geben, die wirklich nicht arbeiten wollen. Aber diesen %-Satz hat es schon immer gegeben und wird es auch immer geben. Ich schätze diesen auf ca. 3-5 %. Und warum müssen unter dem System etliche Millionen leiden?
Anstatt der Staat etwas aus diesem brach liegendem Potential durch Fort- und Weiterbildung macht, wird nur die Statistik bereinigt. Fachkräftemangel ist Ihnen doch bestimmt auch bekannt. Was wird dagegen getan?
Ich schäme mich inzwischen, Deutscher zu sein.
Was wir mit den Rentnern gemacht ? Auch nicht besser.
Arbeitslose wie Kriminelle zu behandeln gibt es in keinem anderen Land auf der Welt. Die UN und UNO mahnt Deutschland für das, was im Sozialbereich passiert, seit mehr als einem Jahrzehnt ab. Aber Merkel und Co. machen alle fein weiter.

Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass Fälle wie von Ihnen geschildert vom JC lfd. überprüft werden. Ohne richterliche Durchsuchungserlaubnis werden Wohnungen durchsucht usw. usw.
Sie haben die Nase voll, was glauben Sie wie satt ich es habe (u. nicht nur ich), als Betriebswirt mit besten Qualifikationen bin ich zu alt für den Arbeitsmarkt. Aber im Gefängnis bekommt jeder sofort eine gut bezahlte Stelle, kann kostenlos studieren etc. etc. Die Inhaftierten haben ja angeblich alle so viele Schulden, dass sie mind. 1.000 € netto verdienen müssen, um die Schulden zu bezahlen (freie Koste, Unterkunft, keine Stromre. ++++)
H4-ler sind nuuuuuur arbeitslos. Das sollten Sie bedenken, bevor sie irgendwelche Schlüsse ziehen, die ihnen, wenn sie sich die Situation der Betroffenen mal genauer anschauen, später Leid tun werden. Jeder kann mal auf Grundsicherung u. Hartz IV angewiesen sein. Evt. auch Sie.
Ich rate Ihnen, tun Sie lieber mal etwas gegen die Schande, die die Regierung so etabliert hat. Anstatt Ihre Nachbarn zu beobachten sollten Sie die Augen gegenüber dem Staat öffnen und die rosa Brille ablegen.
LG Paco

Hallo,
ja, manche Leistungsbezieher sind halt geschickt. Welche Behörde oder Sachbearbeiter will dieser Frau verbieten, ihren Freund auch über Nacht zu Besuch zu haben. Solange der Mann eine eigene Wohnung hat, kann man da keinen Sozialbetrug beweisen.
Allerdings wird der Mann auf jeden Fall von der Behörde für seine Familie zum Unterhalt herangezogen. Zur Zahlung von Unterhalt ist er nach dem Gesetz verpflichtet.
mfg

Moralisch vielleicht nicht in Ordnung gesetzlich aber keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder gar Leistungsmissbrauch bis Betrug! Das Grundrecht des Menschen ist seinen Wohnort selbst zu wählen, sich selbst frei zu entfalten etc. und wenn diese Frau mit ihrem „Exmann“ nicht mehr zusammenleben möchte aber dennoch ein Paar mit ihm ist dann ist das doch ihre Sache!!! Was soll denn die Arge Jobcenter oder wie auch immer es jetzt heißen mag, machen wenn vielleicht schon ein Hausbesuch stattfand und keine Anzeichen für Leistungsmissbrauch zu finden waren? Er darf sein Kind besuchen! Und sie darf schlafen mit wem sie will und sie darf auch Besuch empfangen wie oft wann und wie sie will! Beide haben einen getrennten Wohnsitz! Da hat man keine Handhabe!!! Und wie gesagt es ist ihr Ding! Ich find es schrecklich, dass sich die Mitmenschen mitlerweile mehr um die Menschen ringsrum und deren Problemchen scheren als um die eigene Familie, Probleme und den Dreck vor der Haustür!!! Beste Lösung: Kümmern sie sich um ihr Leben, so viel wie sie wissen, können sie sich doch denken das da kein rankommen ist!!! Satt haben ist schließlich die eine Sache, die Privatsphäre anderer Menschen verletzen die andere, oder würde es ihnen gefallen wenn sich die Nachbarschaft das Maul darüber zerreisst wer wann wie lange sich bei ihnen aufhält und wer in ihren Betten schläft und mit wem sie den Beischlaf vollziehen!? Ich glaube nicht!!!

Liebe Grüße und alles Gute!!!

Hallo,

ertmal sei die Frage gestattet, woher du den Sachverhalt kennst.
Dann: Über zwischenmenschliche Beziehungen zu spekulieren, kann fatale Folgen haben und geht dich eigentlich nix an.
Ob der Ex unterhaltspflichtig ist oder nicht, wird vor der Antragsbewilligung auf Leistungen zur Grundsicherung geprüft. Da geht nix mit Trick 17. Aber auch das geht dich nix an und du wirst es sicher nicht im Amtsblatt lesen.
Wenn sich die Ex-Eheleute verstehen und vielleicht wieder annähern, kann das nur gut für die Kids sein. Zeit miteinander zu verbringen ist kein Leistungsbetrug. Bei der Ex zu nächtigen ist auch kein Leistungsbetrug. Gemeinsam Einkaufen ist auch kein Leistungebetrug. Und warum sollte es Leistungsbetrug sein, wenn der Exmann einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgeht? Wo liegt dein Problem?
Lass andere ihr Leben meistern und kümmere dich um dein eigenes…
Was hast du denn satt? Dein Leben? Deine Unzufriedenheit? Achja… Leistungsbezieher sind Schmarotzer, die auf Kosten anderer früh nicht aus den Federn kommen, den ganzen Tag auf der Couch hocken, TV gucken und Bier trinken… die ihr Leben nicht auf die Reihe kriegen.
Ob du nun ein Denunziant bist, sei dahingestellt. Für mich bist du jemand, der sich anmaßt, über andere zu urteilen, ohne die genauen Umstände zu kennen.

Hallo,
grundsätzlich ist es in Ordnung, wenn Mißbrauch von Sozialleistungen angesprochen wird. Jedoch ist es immer ein Problem, wenn dies anonym geschieht. Am Ende steht die Aussage des Hartz IV-Empfängers gegen eine anonyme Anzeige. Die anonymen Hinweise können in den seltensten Fällen durch die Behörden bewiesen werden. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um Beobachtungen handelt. Ich bin daher immer ein Verfechter, die Dinge offen anzusprechen. Wenn mir etwas auffällt bin ich auch bereit, mich im Zweifel auch bei Gerichtsverfahren als Zeuge offen zur Verfügung zu stellen. Denn nur so kann man gegen Sozialschmarotzer vorgehen. Viele Menschen legen ihre gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die persönliche Lebenssituation offen und riskieren es, kein Geld vom Staat zu bekommen. Andere lügen und betrügen, erschleichen sich somit unberechtigter Weise Gelder und sollen damit auch noch durchkommen? Da hört bei mir der Spaß auf! Aber wie gesagt. Anonyme Hinweise können von den Behörden meistens nicht zielführend verwendet werden. Von daher- Wenn du dich mit dem Gedanken trägst, eine Mitteilung an die betreffende Behörde machen zu wollen, dann teile diese ehrlich und unter zur Verfügungstellung deines eigenen Namens/Adresse auch im Hinblick auf eventuelle Zeugenaussagen vor Gericht mit. Alles andere ist nicht wirklich hilfreich.

Gruß
flottebiene

Die beiden bilden nur eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie zusammen in einer Wohnung wohnen und füreinander gegenseitig aufkommen.
Also kein Betrug