Hallo ihr Wissenden,
ich habe zum 01.01.2005 die Firma gewechselt.
Allerdings sind beide Firmen im gleiche Gebäude und haben die gleichen Räume.
Mir wurde lediglich ein Übernahmevertrag von „a“ zu „b“ vorgelegt. Mein Gehalt, meine Angaben, Versicherungen, usw. blieben gleich. Es ging lediglich um den Firmenwechsel zu exakt den gleichen Konditionen. Diesen Übernahmevertrag habe ich unterschrieben. (gültig ab 01.01.05)
Nun hat die Personalabteilung festgestellt, dass SIE VERGESSEN haben mir den Arbeitslosenversicherungsanteil auszuweisen, bzw. abzuziehen.
Ich muss gestehen, daß mir das auf den Abrechnungen auch nicht aufgefallen ist. Nun soll ich diesen nachzahlen, bzw. er wird mir in den folgenden Monaten „doppelt“ abgezogen.
Nun meine Frage:
bin ich dafür verantwortlich?
bzw. muss ich für deren Versäumnisse finanziell einstehen?
und wenn ja - gibt es hierfür gesetzliche Regelungen?
Oder kann ich Einspruch gegen diese Vorgehensweise erheben?
Soe wie ich das sehe, bin ich auf den kommenden Abrechnungen doch auf jeden Fall steuerlich (brutto netto) benachteiligt, oder ?
Kann mir jemand Rat geben, wie ich mich hier gegenüber der Geschäftsleitung zu verhalten habe, bzw. was ich tun kann?
Gab´s da nicht etwas, dass der Arbeitgeber für versäumte Abzüge in der Vergangenheit den Arbeitnehmer nur für 3 Monate zurückbelasten darf?
Ich geb´s zu das schwirrt mir nur so im Kopf herum. Ich glaub das habe ich vor vielen vielen Jahren mal irgendwo gehört. Vielleicht gilt das ja auch gar nicht mehr.
Weiß das jemand ???
Ich wäre für Tipps dankbar!!!
Gruß - Axel