Sorry, aber…
Auch das ist nicht richtig!
Sonst gäbe es wohl keine „Noträder“ - die Dinger sind DEUTLICH kleiner vom Radumfang her, haben ungefähr die Breite eines Fahrradreifens und sind meines Wissens auch noch Diagonalreifen!
Also genau das Gegenteil von dem, was Du gerade schriebst.
Dieses Ersatzrad gilt als legaler „Notbehelf“, und ob es nun ein „regelrechtes“ Notrad ist oder nur ein „anderes“ Rad, das eben nicht so ganz paßt, das ist im Falle eines Falles ziemlich egal! Du mußt nur der Trachtengruppe glaubhaft erklären können, daß Du dieses Rad gerade erst wegen eines Reifenschadens montiert hast und gerade auf dem Weg zum Reifenhändler bist…
Ich hatte vor Jahren diese Diskussion schon mal gehabt: damals hatte ich immer einen echten Slick im Kofferraum liegen im Format 155-13, den ich eines Tages einmal für einen zerfetzten 175/70-14 montieren mußte. Auf dem Weg zum Reifendienst (ehrlich!) hielt mich ein zunächst recht unfreundlicher Grüner an, als ich ihm aber den kaputten Reifen im Kofferraum zeigte, wurde er deutlich umgänglicher!
Ist übrigens eine ganz geläufige Sache, sowas! Die meisten Autofahrer, die irgendwann auf Alus mit Breitreifen umrüsten, kaufen sich VIER Räder und nicht fünf - das alte Reserverad bleibt eben im Auto liegen! Macht ja auch nichts!
Nur sollte man (sich selbst zuliebe) so wirklich nur zur nächsten Werkstatt fahren, das Fahrferhalten mit ungleichen Rädern ist nämlich mitunter wirklich kriminell!!!
Klar darfst Du soviele Reifen oder Räder mit Dir rumfahren,
wie Du lustig bist. Wenn Du allerdings ein Rad wechselst, muss
das dann montierte Rad in Ordnung sein, sowohl in der Größe
für das Fahrzeug zugelassen als auch genügend Profil und nicht
zu alt. Sonst machst Du Dich strafbar.
Übrigens: Reifenpilot ist wirklich ein praktisches Zeug! Nur die armen Monteure, die hinterher die Gummis von der Felge ziehen müssen, die sind wirklich nicht zu beneiden…
Schönen Gruß
und plattfußfreie Fahrt!
Robert