Ist das Mobbing?

Hallo.

Mal angenommen ein Arbeitnehmer lässt sich auf Grund einer familiären Stresssituation krank schreiben z.B. im Sterben liegendes Elternteil. Der Wunsch nach Freistellung wird nicht erfüllt. Als Reaktion auf die Krankschreibung erfolgt die umgehende Kündigung, in der Probezeit trotz Krankschreibung rechtens.
Ist so ein Verhalten vom Chef als Mobbing zu werten und besteht eine Chance bei einer Schadensersatzklage?
Wie seht Ihr das und wie hoch wäre eine solche Schadensersatzforderung anzusetzen?

Alles rein hypothetisch.

Vielen Dank für Antworten
Gruß
Gerald

Ok Mobbing ist es nicht - aber
Hallo.
Stimmt von Mobbing kann man also nicht sprechen.

Die Frage bleibt aber, könnte man in solch einem Fall auf Schadensersatz hoffen. Immerhin ginge einem ja der Arbeitsplatz verloren auf Grund einer Krankmeldung die nötig wäre wenn das Angebot einer Freistellung nicht angenommen wurde.

Gruß
Gerald

Hi,

Bier ist Bier, und Schnaps ist Schnaps.

Da geht kein Arbeitsplatz verloren, sondern es wird ein Arbeitsverhältnis völlig zu Recht aufgelöst. Punkt.

Gruß Ralf

Hallo Gerald,

Die Frage bleibt aber, könnte man in solch einem Fall auf
Schadensersatz hoffen. Immerhin ginge einem ja der
Arbeitsplatz verloren auf Grund einer Krankmeldung die nötig
wäre wenn das Angebot einer Freistellung nicht angenommen
wurde.

Den Grund für die Kündigung kennst Du nicht.
Eine Krankmeldung ist keine Alternative zur Freistellung. Wenn der Arbeitgeber diese Absicht (und Ausführung) bei einem Mitarbeiter belegen kann, rechtfertigt das in der Regel auch eine Kündigung aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Gruß
achim

Hallo.

Hallo,

Stimmt von Mobbing kann man also nicht sprechen.

Die Frage bleibt aber, könnte man in solch einem Fall auf
Schadensersatz hoffen.

Mit Sicherheit nicht. Wenn für eine Probezeitkündigung durch den AG kein Grund notwendig ist, kann erst recht daraus kein Grund für den AN konstruiert werden, irgendeine Form von erstattungspflichtigem „Schaden“ zu beanspruchen

Immerhin ginge einem ja der
Arbeitsplatz verloren auf Grund einer Krankmeldung die nötig
wäre wenn das Angebot einer Freistellung nicht angenommen

Gehen wir mal zu Gunsten des AN davon aus, daß er grenzenlos naiv ist. Für diese Begründung einer angeblichen „Notwendigkeit“ können einem auch noch viel weniger schmeichelhafte Bezeichnungen einfallen.
Die AU-Meldung des AN für einen Zeitraum, für den vorher erfolglos eine Freistellung verlangt wurde, ist einer der „Klassiker“ für eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung - evtl. auch ohne vorherige Abmahnung - da hier lt. Rechtsprechung in den weit überweigenden Fällen eine Betrugsabsicht unterstellt werden kann.

wurde.

Gruß

&Tschüß

Gerald

Wolfgang

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Hallo.
Stimmt von Mobbing kann man also nicht sprechen.

Die Frage bleibt aber, könnte man in solch einem Fall auf
Schadensersatz hoffen.

Nein.

Immerhin ginge einem ja der
Arbeitsplatz verloren auf Grund einer Krankmeldung

Nein, das ist deine Spekulation. Der Grund ist unbekannt. Es muss auch keiner genannt werden.

die nötig
wäre wenn das Angebot einer Freistellung nicht angenommen
wurde.

Aus Arbeitgebersicht halte ich die Kündigung für verständlich.
Krankmeldungen aus psychologischen Gründen treffen sowieso oft auf Unverständnis und haben den Makel, dass hier ein vermeintlich nicht belastbarer Mitarbeiter „blau machen“ will.

Dass man zuerst bittet, freigestellt zu werden und dann als Quittung bei Ablehnung den gelben Schein vorlegt, dürfte bei 100% der Arbeitgeber dazu führen, dass diese den dringenden Wunsch verspüren, diesen Mitarbeiter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

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