folgendes fiktives Beispiel:
A arbeite als Callboy und habe einen 11-jährigen Sohn der davon nichts weiss und auch nichts wissen soll. B hat schon länger eine Beziehung mit A, die A jetzt beenden will, B fordert aber weiterhin sexuelle Dienste von A mit der Drohung, dass er dessen Sohn alles erzählen wuerde.
Ich sehe dort keine Erpressung, da es keine Bereicherung gibt, also Nötigung. Bitte korrigieren, falls ich daneben liege.
Frage 1: Handelt es sich bei der Einweihung des Sohnes um ein empfindliches Übel, denn schliesslich ist der Beruf seit einigen Jahren anderen gleichgestellt?
Frage 2: Ist der angestrebte Zweck verwerflich, obwohl A damit sein Geld verdient?
Das ist eine ganz klare Nötigung. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, sofort Strafanzeige zu erstatten und gegen den Täter zivilrechtlich eine einstweilige Verfügung zu erlassen.
muss man bei Nötigung nicht schon etwas getan haben, oder reicht da die bloße Androhung schon aus um Strafanzeige zu stellen? Ich mein, es ist ja (noch) nichts passiert was man konkret dem „Täter“ vorwerfen kann.
Kann man das denn nicht auch etwa über die Schiene des Kindeswohls laufen lassen?
Und noch eine viel blödere Frage von mir: Wenn jemand so etwas androht, geschieht das ja meistens mündlicher Natur. Man hat ja erstmal keinen Beweis in der Hand. Wie stehen denn da die Chancen auf „Erfolg“, was auch immer hier der Erfolg wäre?