Hallo !
angenommen, ein AG hat einen AN gezwungen, mit Augenklappe Auto zu fahren, um ihm zu zeigen, wie schlecht die Sehfähigkeit der Ehefrau des AG ist.
Wäre das Nötigung ? Und wenn ja, wann würde sie verjähren ?
DANKE schon mal für die Antwort.
Hallo !
angenommen, ein AG hat einen AN gezwungen, mit Augenklappe Auto zu fahren, um ihm zu zeigen, wie schlecht die Sehfähigkeit der Ehefrau des AG ist.
Wäre das Nötigung ? Und wenn ja, wann würde sie verjähren ?
DANKE schon mal für die Antwort.
Hallo,
angenommen, ein AG hat einen AN gezwungen, mit Augenklappe
Auto zu fahren, um ihm zu zeigen, wie schlecht die
Sehfähigkeit der Ehefrau des AG ist.
Wäre das Nötigung ?
der Wortlaut des § 240:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mit welchem empfindlichen Übel im Falle der „Nichterfüllung“ hat der AG gedroht bzw. welche Art von Gewalt hat er angewandt?
Was hinderte den AN, sich schlicht zu weigern?
Gruß
Kreszenz
Hallo !
angenommen, ein AG hat einen AN gezwungen, mit Augenklappe
Auto zu fahren, um ihm zu zeigen, wie schlecht die
Sehfähigkeit der Ehefrau des AG ist.Wäre das Nötigung ? Und wenn ja, wann würde sie verjähren ?
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Und wenn ja, wann würde sie verjähren ?
Was hinderte den AN, sich schlicht zu weigern?
ANGST !! Vor dem AG und um den Arbeitsplatz.
Ja hat er denn gedroht, dass man sonst den Arbeitsplatz verliert, wenn man das nicht tut?
Tipp: Zuerst Hirn einschalten und dann handeln, egal ob der Arbeitgeber oder ein Freund etwas will.
Was hinderte den AN, sich schlicht zu weigern?
ANGST !! Vor dem AG und um den Arbeitsplatz.
Manchmal kommt man aber um etwas aufrechten Gang nicht drumrum. Kriechen und Schleimen hat auf längere Sicht weder einen Arbeitsplatz gesichert noch gewalttätige AGs besänftigt.