Ich hab auf meiner langen Suche im Internet ein (wie ich glaube) für mich sehr passendes Notebook gefunden.
Belinea gaming.book 6066
Leider gibt es im Internet kaum Bilder und keine Testberichte.
Könnte mir jemand weiterhelfen, wie ich es selber nur zum Testen an es rankomme (Laden). Könnte man in einem Laden einfach mal ein Laptop auf „Verdacht“ bestellen? Wohne in nähe Frankfurt, kennt jemand einen Laden, der das machen würde oder es Ausgestellt hat?
bestellen über inet, dann kannst du es innerhalb von zwei wochen zurückschicken und bekommst dein geld zurück. musst dann nur die versandkosten übernehmen, da das teil wohl mehr als 50eur kosten wird. (fernabsatzgesetzt)
bestellen über inet, dann kannst du es innerhalb von zwei
wochen zurückschicken und bekommst dein geld zurück. musst
dann nur die versandkosten übernehmen, da das teil wohl mehr
als 50eur kosten wird. (fernabsatzgesetzt)
es sind 40 Euro
Versandkosten muss man uebernehmen, wenn der Artikel _unter_ 40 Euro kostet
eine Pruefung ist nur in dem Umfang gestattet in dem sie auch im Ladengeschaeft moeglich waere, also Software installieren etc. ist AFAIK nicht erlaubt
3: naja, mit einem drucker darf man ja auch drucken, oder? und ein notebook in den auslieferungszustand zurücksetzen ist ja nicht wirklich schwer, oder?
3: naja, mit einem drucker darf man ja auch drucken, oder?
Jein, laut BGB § 357 Abs 3 muss man auch bei bestimmungsgemaesser Nutzung eine Wertdifferenz zahlen. D.h. wenn man mit einem Drucker druckt und ihn dann mit Widerruf zurueckgibt bekommt man nicht den Originalpreis wieder.
und
ein notebook in den auslieferungszustand zurücksetzen ist ja
nicht wirklich schwer, oder?
Das Problem ist die Software. Ist diese versiegelt und das Siegel wird gebrochen, so gilt nach § 312d Abs 4.2 ueberhaupt kein Widerrufsrecht.
Das Problem ist die Software. Ist diese versiegelt und das
Siegel wird gebrochen, so gilt nach § 312d Abs 4.2 ueberhaupt
kein Widerrufsrecht.
naja, aber die ist ja schon vorinstalliert, oder? dann kann man damit schon mal testen und die versiegelte software nicht anfassen, bis man sich sicher ist. ich sehe das problem nicht?
naja, aber die ist ja schon vorinstalliert, oder? dann kann
man damit schon mal testen und die versiegelte software nicht
anfassen, bis man sich sicher ist. ich sehe das problem nicht?
das Problem ist in meinen Augen immer, dass jemand „Fernabsatzgesetz“ schreibt und ueberhaupt nicht weiss, was es bedeutet. Da werden teilweise die wildesten Spekulationen angestellt und nachher will jeder auf sein vermeintliches Recht pochen.
Recht ist: man hat 14 Tage lang Zeit von dem Kaufvertrag zurueckzutreten.
Recht ist aber auch: der Verkaeufer kann fuer den 14-taegigen Gebrauch Kosten veranschlagen. Teilweise verzichten die Haendler darauf, teilweise wird wegen beschaedigter Umverpackung eine Wertminderung veranschlagt, je nach Kulanz und evtl. auch Art der Produkte.
Und dann kommt es zu Streitigkeiten zwischen Kaeufer und Verkaeufer und oft werden dann solche Forenbeitraege zitiert! =:wink:
Und BTW: es ist erstaunlich wie oft Leute versuchen Recht demokratisch zu erzwingen. Zweimal Meinung X, einmal Meinung Y heisst X ist richtig!
naja testen kann mann es schon aber was willst du testen wenn du Spiele oder ähnliches draufmachst kann mann das in wenigen minuten nachgucken und dann hast du den salat
lass es lieber!!
und schau mal bei saturn oder so vielleicht steht ja eins zur vorführung bereit man kann ja auch vorort fragen