Liebe WWWler,
kann mir mal bitte jemand den folgenden Fall nach deutschem Strafrecht lösen? Die zentrale Frage: Ist das Notwehr?
Nehmen wir an, jemand besitzt eine Werkstatt. Trotz des Einbaus einer Alarmanlage wird dort immer wieder eingebrochen und teures Werkzeug entwendet (sagen wir sieben Mal in zwölf Monaten). Es wird ständig Anzeige erstattet. Das Gebäude liegt aber so außerhalb, dass sich nie eine Polizeistreife die Mühe macht anzurücken. Die Versicherung kündigt den Vertrag, der Schaden hat für unseren jemand mittlerweile Existenz gefährdende Ausmaße angenommen. Nehmen wir weiter an, in der Werkstatt herrscht keinerlei Kundenverkehr, nur jemand schlurft hier rum.
Nun baut jemand in seiner Werkstatt eine steinzeitliche Mammutfalle. Er hebt also ein vier Meter tiefes Loch aus und steckt in den Boden angespitzte Stahlstangen. Wenn er abends die Werkstatt verlässt, breitet er einen Teppich über der Grube aus. Jetzt passiert’s: Beim nächsten Einbruch latscht der Einbrecher tatsächlich auf den Teppich, stürzt in die Grube, wird dort auf einer Stahlstange aufgespießt und verblutet elendig.
Ist das jetzt ein (heimtückischer) Mord des Werkstattbesitzers oder darf der in seiner Werkstatt Löcher buddeln, wo er möchte?
Und als Ergänzung: Gilt die Lösung im Prinzip auch für Tresore, die Jemand mit Sprengfallen sichert oder Türgriffe, die Jemand unter Starkstrom setzt?
Danke und Gruß,
Matt
