Ist das Notwehr?

Liebe WWWler,

kann mir mal bitte jemand den folgenden Fall nach deutschem Strafrecht lösen? Die zentrale Frage: Ist das Notwehr?

Nehmen wir an, jemand besitzt eine Werkstatt. Trotz des Einbaus einer Alarmanlage wird dort immer wieder eingebrochen und teures Werkzeug entwendet (sagen wir sieben Mal in zwölf Monaten). Es wird ständig Anzeige erstattet. Das Gebäude liegt aber so außerhalb, dass sich nie eine Polizeistreife die Mühe macht anzurücken. Die Versicherung kündigt den Vertrag, der Schaden hat für unseren jemand mittlerweile Existenz gefährdende Ausmaße angenommen. Nehmen wir weiter an, in der Werkstatt herrscht keinerlei Kundenverkehr, nur jemand schlurft hier rum.

Nun baut jemand in seiner Werkstatt eine steinzeitliche Mammutfalle. Er hebt also ein vier Meter tiefes Loch aus und steckt in den Boden angespitzte Stahlstangen. Wenn er abends die Werkstatt verlässt, breitet er einen Teppich über der Grube aus. Jetzt passiert’s: Beim nächsten Einbruch latscht der Einbrecher tatsächlich auf den Teppich, stürzt in die Grube, wird dort auf einer Stahlstange aufgespießt und verblutet elendig.

Ist das jetzt ein (heimtückischer) Mord des Werkstattbesitzers oder darf der in seiner Werkstatt Löcher buddeln, wo er möchte?

Und als Ergänzung: Gilt die Lösung im Prinzip auch für Tresore, die Jemand mit Sprengfallen sichert oder Türgriffe, die Jemand unter Starkstrom setzt?

Danke und Gruß,

Matt

Also ich denke, die Person macht sich damit strafbar, wenn jemand verletzt oder getötet wird. so eine art anfrage kam man im tv. es wollte sich jemand an seinem auto so flammenwerfer anbrignen, da er sehr oft einbrüche hatte. ich bin der meinung das ergebnis war: er würde sich strafbar machen.

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Es gibt hier wohl mehrere Gründe, an einer Rechtfertigung durch Notwehr zu zweifeln. In der juristischen Praxis begnügt man sich damit, sich am sichersten Punkt des Scheiterns zu orientieren und zu sagen, dass Notwehr (oder was auch immer) „jedenfalls“ nicht vorliegt, weil…

Dieser Punkt ist jedenfalls nach meiner Meinung die fehlende Erforderlichkeit der Handlung. Es gibt andere Mittel und Wege als jemanden auf so brutale Weise zu töten. Notwehr erlaubt aber nicht einfach alles, was dem Täter beliebt, sondern nur den Rückgriff auf das notwendige und relativ mildeste Verteidigungsmittel.

Levay

Näh!
Hallo.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden […] Darunter fällt auch der Schutz des Eigentums. Allerdings sollte man das Wörtlein „erforderlich“ beachten. Das von Dir beschrobene Verhalten impliziert aber zumindest, dass man die Tötung des Angreifers wissentlich in Kauf nimmt, was wiederum auf Totschlag deutet. Die Heimtücke der Methode könnte auf einen schweren Totschlagfall deuten, ist aber auch ein mögliches Mordkriterium. Die Falle mit einem ahnungslosen Rentner auf Funktionsfähigkeit zu testen, wäre dagegen auf jeden Fall Mordversuch bzw. Mord …

ALs gerechtfertigt würde ich den Bau einer beschrobenen Falle ohne Metallspitzen und mit Auffangvorrichtung sehen; mit Spitzen ist m.E. schon davon auszugehen, dass Tötungsabsicht vorliegt, und damit scheidet Notwehr schon mal auf jeden Fall aus.

*NALIA APOTIA*

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo auch!

Ich habe mal gehört, dass Notwehr immer unmittelbar geschehen muss. Das heisst, wenn ich angegriffen werde oder sehe, wie eine wehrlose Person angegriffen wird, darf ich mich angemessen wehren. Notwehr ligt nicht vor, wenn ich angegriffen werde und ich anschließend nach Hause fahre, mir eine Waffe besorge und mich wehre.
Im vorliegenden Fall müsste sich der ewig Bestohlene Sicherungstechniken ausdenken, die niemanden gefährden. Sonst ist es schnell mal eine Körperverletzung (ev. mit Todesfolge). Man stelle sich mal vor, es brennt, und der Feuerwehrmann bricht die Tür auf und rennt in eine solche Falle!

Andreas

ALs gerechtfertigt würde ich den Bau einer beschrobenen Falle
ohne Metallspitzen und mit Auffangvorrichtung sehen;
mit Spitzen ist m.E. schon davon auszugehen, dass
Tötungsabsicht vorliegt, und damit scheidet Notwehr schon mal
auf jeden Fall aus.

Die Annahme, dass Notwehr eine Tötung nicht rechtfertigen kann, ist als solche aber nicht richtig!

Levay

Die Annahme, dass Notwehr eine Tötung nicht rechtfertigen
kann, ist als solche aber nicht richtig!

Als angemessene Maßnahme sicherlich. Bei einem Angriff nicht auf Leib und Leben, sondern „nur“ auf Sacheigentum wage ich das aber zu bezwei- bis vielfeln.

Gruß Eillicht zu Vensre
*SNAL ASPOI*

Hallo,

Ich habe mal gehört, dass Notwehr immer unmittelbar geschehen
muss.

Unmittelbarer als auf frischer Tat in die Falle gegangen geht doch gar nicht, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Und das ist eben nicht richtig. Verhältnismäßigkeit braucht nur zwischen Angriff nd Abwehr gegeben zu sein und nicht zwischen dem Rang der Rechtsgüters des Angreifers und des Verteidigers (Tröndle/Fischer, § 32 Rn. 17 mit unendlich vielen weiteren Nachweisen).

Nur im Rahmen der Gebotenheitsprüfung kann sich etwas anderes ergeben, dies aber nur ganz ausnahmsweise. Dass man sein Eigentum nicht schützen darf, indem man den Dieb tötet, kann in dieser Allgemeinheit nicht gesagt werden.

Levay

Und das ist eben nicht richtig. Verhältnismäßigkeit braucht
nur zwischen Angriff nd Abwehr gegeben zu sein und nicht
zwischen dem Rang der Rechtsgüters des Angreifers und des
Verteidigers (Tröndle/Fischer, § 32 Rn. 17 mit unendlich
vielen weiteren Nachweisen).

Seufz. Letzter Versuch, zu erklären, was ich gemeint zu haben die niedrige Absicht mit mir herumtrug.

Eine Grube mit Metallspitzen auszuheben, impliziert nach meiner unmaßgeblichen Auffassung die billigende Inkaufnahme des Todes eines Angreifers. Also installiere ich eine potentiell tödliche Falle, ohne dass bereits ein konkreter Tatbestand gegeben ist , sondern nur eine konkrete, aber eben diffuse Gefahr: ich weiß ja nicht, wer wann den nächsten Einbruch verüben wird. Ergo schärfe ich schlussmesserisch, dass es sich hier nicht um Notwehr handelt - im Gegentum zu dem Einbuben und Spitzbrecher, den ich in flagranti erwische und ohne Tötungsabsicht der nächst besseren Welt zuführe.

Gruß Eillicht zu Vensre

Gegen dieses Argument habe ich mich nicht wenden wollen. Dann ist es ein Missverständnis. Ich dachte, du meinst diesen Satz hier:

„Bei einem Angriff nicht auf Leib und Leben, sondern ‚nur‘ auf Sacheigentum wage ich das aber zu bezwei- bis vielfeln.“

so, dass in solchen Fällen eine Tötung des Angreifers nicht gerechtfertigt sein könne. Wie du den Satz stattdessen gemeint hast, bleibt nun zwar im Dunkeln; ich nehme aber zur Kenntnis, dass ich ihn nicht richtig verstanden habe, du ihn anders gemeint hast und dasss wir aneinander vorbei geredet haben.

Levay

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Hallo,

Unmittelbarer als auf frischer Tat in die Falle gegangen geht
doch gar nicht, oder?

Damit meinte ich, dass man eine Notwehr nicht planen darf, weil es dann keine Notwehr mehr ist!

Gruß
loderunner (ianal)

Auch Gruß
Andreas
(Der nach einem Einbruch in der Nachbarschaft seinen Rottie nicht mehr füttert!)

Hallo Matt,

Und als Ergänzung: Gilt die Lösung im Prinzip auch für
Tresore, die Jemand mit Sprengfallen sichert oder Türgriffe,
die Jemand unter Starkstrom setzt?

Das Problem dabei ist, dass nicht unbeteiligte Personen zu Schaden kommen dürfen.

Bei Tresoren gab (gibt ?) es Modelle, welche giftige Gase freisetzen, wenn man sie versucht aufzschweissen. Praktisch sind also nur Einbrecher und Schrotthändler dadurch bedroht. Allerdings müssen dann noch unentfernbare Hinweise angebracht werden, weil der Tresor später als Sondermüll entsorgt werden muss.

Bei der Türfalle besteht im Prinzip das selbe Problem wie bei der Grube.
Es muss sichergestellt werden, das nicht jemand versehentlich in die Falle tappt und es müssen entsprechende Hinweise vorhanden sein.

Das Problem mit der Hochspannung besteht ja auch bei jedem Röhrenfernseher. Da ist ein Gehäuse drum rum, welches gewährleistet, dass niemand versehentlich die (Hoch)Spannungsführenden Teile berührt. Auf der Rückwand stehen dann die Sicherheitshinweise. Wer dann die Rückwand abschraubt handelt auf eigenes Risiko.

Bei deinen Sprengfallen, müsstest du also Fenster und Türen verschliessen und mit entsprechenden Hinweisen versehen (Sprengstofflogo und Warnung in möglichst vielen Sprachen). Beim Fenster müsste noch ein Gitter davor, damit nicht Kinder ihren Ball holen wollen, welcher versehentlich durch das Fenster flog …

Soweit das Ganze aus Sicht der Produktsicherheit.

Das nächste Problem ist aber, dass du erst einmal eine entsprechende Ausbildung und Bewilligung benötigst um legal an den dazu nötigen Sprengstoff zu kommen, bzw. diesen besitzen zu dürfen.
Desweiteren wäre eine Sprengfalle aber Bewilligungspflichtig, wobei es diese aber nur für das Militär geben wird …

Somit wäre deine Sprengfalle illegal und daraus ergeben sich dann auch ein paar Probleme mit der Verhältnismässigkeit …

MfG Peter(TOO)

Hi,

das bringt mich auf einen Gedanken:

Wenn sich dieser Jemand nun ca. 1-10 scharfe Wachhunde zulegen würde und ein grooooßes Schild mit Warnung vor den Hunden?

Ich meine in einigen Anlagen wo keiner rein soll gibts sowas ja, dass ab X Uhr die Hunde am Start sind.

Da könnte der Einbrecher auch schwer verletzt oder sogar getötet werden, ist er dann selber Schuld, weil das Schild ihn ja gewarnt hat?

Babel
PS: Man könnte Hunde auch durch Löwen, Krokodile oder Tyrannosaurier ersetzten *gg*

Hi Matt,

hier mal ein „ganz verrückter“ Vorschlag:

Es heißt, die Vers. habe den Vertrag gekündigt. Gab es dazu ein Vorspiel, d. h. hat der Vers. mal auf die Schadenhäufigkeit etc. hingewiesen?

Meine Idee: mit dem - oder einem anderen/neuen- Versicherer den Vers.-Ort unter die Lupe nehmen und Schadenverhütungsmaßnahmen prüfen.

Ebenso, wie eine Grube ausgehoben werden kann, könnten ja auch Zäune, Fenster + Türen umgebaut werden, um ein Eindringen zu verhindern. Wenn wirkungsvolle Maßnahmen gefunden + umgesetzt werden, kann das wiederum sogar die Vers-Prämie reduzieren.

Ansonsten fällt mir auch noch ein priv. Sicherheitsdienst ein.

Grüße, M

Hallo Matt,

so gaaaaaaanz dunkel (ca. 17 Jahre her) erinnere ich mich da an meine Strafrechtsvorlesung, wo es einen berühmten Fall gab (Reichsgericht?), in dem jemand einen Obstbaum vor den Obstdieben durch ein Kabelnetz mit Starkstrom führenden Drähten gesichert hatte.

Aber Du sitzt ja an der Quelle :smile:

Grüße
EK

Hallo,

also der Obstbaum scheint irgendwie die Konstante in dieser wahrscheinlich juckapalmenähnlichen Geschichte zu sein. Uns wurde in der Strafrechtsvorlesung der Fall des gehbehinderten Rentners gebracht, der obstklauende Kinder vom Baum schießt. Naja, letztlich aber nicht das selbe, weils keine Falle ist.

Egal, der Obstbaum bleibt!

Dea

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Hallo,

also der Obstbaum scheint irgendwie die Konstante in dieser
wahrscheinlich juckapalmenähnlichen Geschichte zu sein. Uns
wurde in der Strafrechtsvorlesung der Fall des gehbehinderten
Rentners gebracht, der obstklauende Kinder vom Baum schießt.
Naja, letztlich aber nicht das selbe, weils keine Falle ist.

Egal, der Obstbaum bleibt!

Hallo cmd,

den gab es auch bei uns. Da war es noch schwieriger, weil ja das Schießen für den Rentner das einzig mögliche Mittel war, den Diebstahl zu verhindern.

Ich meine aber, es gab einen anderen Fall, wo über einen Birnbaum ein elektrizifiertes Drahtnetz gestülpt wurde…

Grüße
EK

Hi

den gab es auch bei uns. Da war es noch schwieriger, weil ja
das Schießen für den Rentner das einzig mögliche Mittel war,
den Diebstahl zu verhindern.

Stimmt, daher hier auch ein anderer Fall, weils um die Gebotenheit ging.

Ich meine aber, es gab einen anderen Fall, wo über einen
Birnbaum ein elektrizifiertes Drahtnetz gestülpt wurde…

Bei mir warens Äpfel…da sieht die Sache ja ohnehin ganz anders aus :smile:

Dea

Und als Ergänzung: Gilt die Lösung im Prinzip auch für
Tresore, die Jemand mit Sprengfallen sichert oder Türgriffe,
die Jemand unter Starkstrom setzt?

Zu deinen Ergänzungen: Ich denke dass das nicht geht, denn Sprengstoff darfst man in Deutschland nicht besitzen und einen Türgriff unter Strom setzen wäre (wenn das Opfer stirbt) meiner Auffassung nach mindestens fahrlässige Tötung, da der Werkstattbesitzer ja keine Ahnung hast wer da hin langt und es dazu noch unverhältnismäßig ist (zumindest hier in Deutschland) einen Einbrecher zu töten/schwer zu verletzen.