Ist das nu ne abgeschlossene Ausbildung?

Hallo!

Ich hätte auch mal wieder eine Frage und bin bisher nicht wirklich schlau geworden…

Jemand hat eine Einzelhandelausbildung begonnen und musste sie aus gesundheitlichen Gründen nach 2 1/2 Jahren (also ein halbes Jahr vor Abschluss; war 2001) abbrechen. Bisher gingen wir davon aus, dass damit keine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist, aber gestern meinte ein Freund in einem Gespräch, dass mit gutem Absolvieren (hier 84%) der Zwischenprüfung bereits die Verkäuferprüfung bestanden wäre. Das mit dem Verkäufer wußte ich schon, aber wie sieht es mit Thema „abgeschlossene Berufsausbildung“ aus? Zählt das nun als eine und wenn ja, kann er darüber ein Abschlusszeugnis bekommen? Oder gibt es eine Möglichkeit dies ohne Ausbildungsbetrieb zu erreichen?

Ich habe bereits bei einigen Internetseiten gesucht - hier läuft Verkäufer als eigener Ausbildungszweig, auf dem dann der Einzelhandelskaufmann noch gemacht werden kann. Aber für den obigen Fall finde ich nichts…

Ein Besuch bei der IHK selbst ist in Planung, allerdings würde ich mich wohler fühlen, wenn ich bereits einige Ansätze mitnehmen könnte.

Vielen Dank im voraus

Ameria

Hallo Ameria!

Jemand hat eine Einzelhandelausbildung

Also zum Einzelhandelskaufmann oder?

begonnen und musste sie aus gesundheitlichen Gründen nach 2 1/2 Jahren (also ein halbes Jahr vor Abschluss; war 2001) abbrechen. Bisher gingen wir davon aus, dass damit keine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist, aber gestern meinte ein Freund in einem Gespräch, dass mit gutem Absolvieren (hier 84%) der Zwischenprüfung bereits die Verkäuferprüfung bestanden wäre.

Stimmt. Er hat eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verkäufer.

Das mit dem Verkäufer wußte ich schon, aber wie sieht es mit
Thema „abgeschlossene Berufsausbildung“ aus? Zählt das nun als
eine und wenn ja, kann er darüber ein Abschlusszeugnis
bekommen?

Von seinem ehemaligen Betrieb müßte er eigentlich eines bekommen. Die Weiterbildung zum Einzelhandelskaufmann kann ja nur nach einer bestandenen Verkäuferprüfung gemacht werden.
Außerdem gibt es zu der bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfung auch ein Zeugniss vin der IHK.

Oder gibt es eine Möglichkeit dies ohne Ausbildungsbetrieb zu erreichen?

IHK fragen.

Ich habe bereits bei einigen Internetseiten gesucht - hier läuft Verkäufer als eigener Ausbildungszweig, auf dem dann der Einzelhandelskaufmann noch gemacht werden kann. Aber für den obigen Fall finde ich nichts…

Welche Ausbildung war denn geplant? Eine Einzelhandelsausbildung ist doch eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann.

Ein Besuch bei der IHK selbst ist in Planung, allerdings würde ich mich wohler fühlen, wenn ich bereits einige Ansätze mitnehmen könnte.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß
Monika

Hallo Ameria!

Jemand hat eine Einzelhandelausbildung

Also zum Einzelhandelskaufmann oder?

Ja genau richtig…

Stimmt. Er hat eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Verkäufer.
Von seinem ehemaligen Betrieb müßte er eigentlich eines
bekommen. Die Weiterbildung zum Einzelhandelskaufmann kann ja
nur nach einer bestandenen Verkäuferprüfung gemacht werden.
Außerdem gibt es zu der bestandenen schriftlichen und
mündlichen Prüfung auch ein Zeugniss vin der IHK.

er hat ja eben keine andere Prüfung als die Zwischenprüfung abgelegt… er hätte ein halbes Jahr drauf die Prüfung zum Einzelhandelskaufmann gehabt. Sprich eine gesonderte Verkäuferprüfung gabs nicht…

Welche Ausbildung war denn geplant? Eine
Einzelhandelsausbildung ist doch eine Ausbildung zum
Einzelhandelskaufmann.

Wie oben geschrieben Einzelhandelskaufmann - sorry hab mich undeutlich ausgedrückt…

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß
Monika

Vielen Dank auf jeden Fall :o)

Viele Grüße
Ameria

Ja
Hallo Ameria!

er hat ja eben keine andere Prüfung als die Zwischenprüfung
abgelegt… er hätte ein halbes Jahr drauf die Prüfung zum
Einzelhandelskaufmann gehabt. Sprich eine gesonderte
Verkäuferprüfung gabs nicht…

Ich habe selbst den Einzelkaufmann gemacht und weiß deshalb, daß die sogenannte Zwischenprüfung als Verkäufer notwendig ist. Das heißt, die Prüfung als Verkäufer muß bestanden sein. Da er es geschafft hat, hat er zumindest eine Ausbildung als Verkäufer. Schaut euch mal das Zeugnis näher an. Da müßte es stehen.

Gruß
Monika

Solange die man Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung nicht mitgeschrieben hat, ist die Ausbildung NICHT abgeschlossen.
Fragt doch mal bei der IHK nach, ob man in diesem Falle evtl. bei den nächsten Abschlussprüfungen für den Einzelhandel im November mitschreiben kann.
Liebe Grüße

Melanie