Mein Sohn, über 20 Jahre alt, studiert in einer anderen stadt in Süddeutschlanbg.
Ich zahle ihm die Wohnung. die mutter den lebensunterhalt.
bafög bekommt er nicht.
Frage: Kann ich die Miete steuerlich geltend machen ?
Danke für eine hilfreiche antwort.
t.
Solange Du für den Sohn einen Kinderfreibetrag (KFB) erhältst, hast Du auch Anspruch auf einen sog. Ausbildungsfreibetrag (AFB) als Ergänzung zum KFB i. H. v. 1.080 EUR.
Außerdem kommt ein Freibetrag von maximal 924 EUR nach §33a Abs.2 EStG in Betracht, der allerdings gemindert wird um alle Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese 1848 EUR übersteigen. Von dem verbleibenden Freibetrag steht jedem Elternteil die Hälfte zu.
Die Miete selbst ist nicht abziehbarer Kinderunterhalt.