Ist das rechtens?

Hallo,
mein Freund hat im Auftrag unserer WG einen Stromvertrag mit Flexstrom abgeschlossen. Der Strom wird als Jahresvorauszahlung gezahlt. Als wir letztes Jahr auszogen, teilte er dies Flexstrom mit. Die WG hat sich zwischenzeitlich aber nicht um einen neuen Anbieter gekümmert.
Nun haben wir Post von einem Inkassobüro mit der Zahlungaufforderung für die Jahresvorauszahlung 2012. Die neuen Bewohner der WG weigern sich zu zahlen…

Kann man verpflichtet werden Strom zu bezahlen, den man gar nicht nutzt, weil man nicht mehr dort wohnt???

Danke!

Hallo,
die Frage ist, ob rechtzeitig gekündigt wurde. Denn dies musste geschehen. Dann geht es euch auch nichts mehr an und die neuen Bewohner hätten sich einen Stromanbieter suchen müssen.
Eure Kündigung scheint einfach nichts rechtskräftig gewesen zu sein, habt ihr denn die Kündigungsbestätigung aufgehoben?
Wenn ihr das nicht habt, müsst ihr zahlen!

Guten Abend,

leider kann ich nicht wirklich helfen. Ich rate Euch aber, dringend eine Verbraucherzentrale aufzusuchen. Das kostet zwar auch einen Obolus, Ihr seid aber auf der sicheren Seite.
MfG Katja

Hallo,
entscheidend dürfte sein, auf welchen Namen der Stromlieferungsvertrag läuft. „Im Auftrag der WG abgeschlossen“ ist nicht eindeutig, wichtig ist, wer als Vertragspartner wirklich im Vertrag stand bzw. steht (einer, mehrere, alle).

Sollte nur einer im Vertrag stehen und der Mensch dann ausziehen und dem Stromlieferanten mitteilen, könnte man das als konkludente Kündigung ansehen mit der Folge, dass der Vertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist erlischt.
Besser ist es, explizit zu kündigen, damit keine Zweifel aufkommen. Ob die Mitteilung als Kündigung anzusehen ist, muss konkret geprüft werden (Form eingehalten, konkreter Inhalt der Mitteilung usw.)

Korrekterweise müsste ein neuer Vertrag mit einem neuen WG-Mitglied geschlossen werden. Wird kein neuer Stromliefervertrag geschlossen, aber dennoch Strom verbraucht, tritt üblicherweise der örtliche Anbieter mit einer Grundversorgung ein.

Wenn es keine (konkludente) Kündigung gibt, läuft der Vertrag weiter mit der Folge, dass auch Zahlungspflicht vorliegt. Dennoch sollte man mit dem Stromlieferanten bzw. Inkassobüro reden und über den Sachverhalt zu einer Lösung kommen. Da es wahrscheinlich um eine größere Summe geht, lohnt eine Beratung bei RA oder Verbraucherberatung, falls die sowas bearbeiten.

Falls man zahlen muss, kann man sich das jedoch von den derzeitigen Bewohnern wiederholen (notfalls halt mit Rechtsanwalt oder sogar Klage). Und mit dem Risiko, dass die WG-Bewohner kein Geld haben.

Gruß
cosis

Hallo, ehrlich weiß ich gar nicht, ob ich schon geantwortet habe. Genau kenne ich mich nicht aus, aber ich empfehle auf jeden Fall eine Verbraucherzentrale, die sind fit in solchen Fragen. Das kostet zwar auch einen kleinen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite. Viel Glück!
MfG
Katja