Ist das rechtens?

Hallo alle zusammen!

Wollte mich mal informieren, wie die Rechtslage in folgenden Punkten aussieht:

1.Also angenommen, bei einem Arbeitsverhältnis besteht kein Arbeitsvertrag, seiner NAchweispflicht mit der Stellenbeschreibung etc ist der AG nicht nachgekommen.
Angenommen, bisher wurden Überstunden ausbezahlt und nun ohne Benachrichtigung die Entscheidung getroffen, das diese „abgefeiert“ werden sollen.Der An hat dies erst auf Nahcfrage wo denn die Überstundenbezahlung auf der Abrechnung bleibe erfahren.
Könnte man sich in so einem Fall irgendwie wehren?

  1. Angenommen in einer kleinen Firma (4 Festangestellte) gab es bisher eine Putzfrau.Diese wurde wegen unbekannten Gründen gekündigt.Nun sollen die AN deren Arbeit mitübernehmen.Dies wird zb vom AG mündlich mitgeteilt.Muss das so hingenommen werden?

  2. Angenommen, auf Grundlage von Punkt 1, soll der AN seine Überstunden künftig abfeiern.Welche Rechte hat er diesbezüglich?Also kann da dann ein ganzer Tag frei genommen werden oder nur halbe oder stundenweise etc.?

Vielen Dank im Vorraus wenn mir einer Informationen geben kann die auch ein normaler Mensch versteht :wink:

Hi!

1.Also angenommen, bei einem Arbeitsverhältnis besteht kein
Arbeitsvertrag,

Bei einem Arbeitsverhältnis besteht immer ein Arbeitsvertrag - nur in diesem Fall halt nicht schriftlich.

seiner NAchweispflicht mit der
Stellenbeschreibung etc ist der AG nicht nachgekommen.

Nja - das Nachweisgesetz ist eins ohne Zähne, da dort nichts zum Thema „was passiert, wenn es dem AG total egal ist?“ geregelt ist.
Kurz: Es passier nix, wenn der AG das NachwG ignoriert.

Angenommen, bisher wurden Überstunden ausbezahlt und nun ohne
Benachrichtigung die Entscheidung getroffen, das diese
„abgefeiert“ werden sollen.Der An hat dies erst auf Nahcfrage
wo denn die Überstundenbezahlung auf der Abrechnung bleibe
erfahren.
Könnte man sich in so einem Fall irgendwie wehren?

Naja - es müsste zunächst mal geklärt werden, ob es eine (auch mündliche) Vereinbarung zu den Überstunden gibt.
Dann wäre es sinnvoll zu erfahren, wie lange und oft in dieser fiktiven Konstellation denn schon die Überstunden ausbezahlt wurden.
Und die Frage, ob ein Betriebsrat existiert, ist auch nicht ganz unwichtig.

  1. Angenommen in einer kleinen Firma (4 Festangestellte) gab
    es bisher eine Putzfrau.Diese wurde wegen unbekannten Gründen
    gekündigt.Nun sollen die AN deren Arbeit mitübernehmen.Dies
    wird zb vom AG mündlich mitgeteilt.Muss das so hingenommen
    werden?

Auch hier: Ist dazu irgendwas vereinbart? Kann es sein, dass Reinigungsarbeiten in den normalen Arbeitsbereich der AN fallen können (Beispiel: Ein Handwerker wird im Zweifel seine Werkstatt fegen müssen, ein Buchhalter wird nicht die Toiletten reinigen müssen).

LG
Guido

Naja - es müsste zunächst mal geklärt werden, ob es eine (auch
mündliche) Vereinbarung zu den Überstunden gibt.
Dann wäre es sinnvoll zu erfahren, wie lange und oft in dieser
fiktiven Konstellation denn schon die Überstunden ausbezahlt
wurden.
Und die Frage, ob ein Betriebsrat existiert, ist auch nicht
ganz unwichtig.

—> Also mal angenommen das nix mündlich abgemacht wurde,aber zb seit 12 Jahren die Überstunden ausbezahlt werden.

Auch hier: Ist dazu irgendwas vereinbart? Kann es sein, dass
Reinigungsarbeiten in den normalen Arbeitsbereich der AN
fallen können (Beispiel: Ein Handwerker wird im Zweifel seine
Werkstatt fegen müssen, ein Buchhalter wird nicht die
Toiletten reinigen müssen)

LG
Guido

—> Als Beispiel Beruf "Kfz-Mechaniker.Angenommen, mündlich wurde nie was vereinbart (zb bei Einstellung).
Werkstattraum und Werkzeug muss vom AN gereinigt werden.(zb schon immer)
Ab zb 01/07 wird die Putzfrau, die für Toilettenreinigung etc zuständig ist und der Cehf würde sagen,das diese Arbeiten nun die An übernehmen sollen (mündlich)

Angenommen, es handelt sich hierbei um eine Firma mit 4 Festangestellten (inkl. Geschäftsführer), Betreibsrat beschteht hierbei (logischerweise?) nicht.

um es leichter zu machen:

  1. Kann man sich dagegen wehren, das die Überstunden nun nicht mehr ausbezahlt werden?(stellen wir uns mal vor,dass das abfeiern der Stunden in so einer kleinen Firma äußerst schwierig ist, zudem sich einige anhäufen durch tägliche 10-Stunden-Schichten)

  2. Muss ein AN die Toiletten reinigen?

Also persönlich gesehen finde ich es ja nicht schlimm, die Putzarbeiten zu übernehmen, auch um ein schlechtes Klima zu vermeiden.Es interessiert mich einfach nur ob man da gewisse Rechte hat.

LG jenny

Hi!

  1. Kann man sich dagegen wehren, das die Überstunden nun nicht
    mehr ausbezahlt werden?

Ich könnte mir bei 12 Jahren vorstellen, dass so etwas wie eine betriebliche Übung entstanden ist, und der AN einen Anspruch auf Auszahlung hat.

  1. Muss ein AN die Toiletten reinigen?

Nein

ABER:
Bei nur 4 Mitarbeitern existiert kein Kündigungsschutz, d.h. der AG kann (unter Beachtung der Kündigungsfrist) entlassen, wie er lustig ist!

LG
Guido