Hallo, Kann man vorzeitig aus einer Wohnung ausziehen, wenn folgende Klausel drinsteht:Mindestlaufzeit 2,5 Jahre, Kündigungsfrist 3 Monae, NICHT kündbar vom MIETER in den Monaten Aug/Sept./Okt.
Muß die Kündigungsfrist eingehalten werden?
Vielen Dank
P.
Hallo!
Kann man vorzeitig aus einer Wohnung ausziehen, wenn
folgende Klausel drinsteht:Mindestlaufzeit 2,5 Jahre,
Kündigungsfrist 3 Monae, NICHT kündbar vom MIETER in den
Monaten Aug/Sept./Okt.
Meine absolut laienhaften Anmerkungen:
„Kündigungsfrist 3 Monate“ geht nicht, da diese ja auch für den Vermieter gelten würde und von der gesetzl. Regelung zum Nachteil des Mieters abweicht, denn nach 5 Jahren hätte der Vermieter eine Frist von 6 Monaten.
Und die Aug./Sept./Okt.-Regelung wäre zwar wohl ok, wenn sie für beide Seiten vereinbart worden wäre. So, wie oben formuliert, benachteiligt es den Mieter einseitig. Ich denke das geht gar nicht.
Eine individuell vereinbarte Mindestlaufzeit ist zwar zulässig, aber jetzt wäre die Frage, ob die anderen Punkte nicht dazu führen, dass alle Kündigungsfristvereinbarungen ungültig sind und nur die gesetzlichen gelten.
Nur meine Gedanken dazu.
Jan
Muß die Kündigungsfrist eingehalten werden?
wenn der mieter diesen vertrag unterschrieben hat: ja.
gruß
ann