Liebe/-r Experte/-in,
erst meine geschichte,dann die frage. ich bin seit april 08 insolvent.war davor selbständig und habe dann im april 08 wieder angefangen zu arbeiten,[angestellt] wurde im januar 09 krank - bin ich zur zeit immer noch - und mein arbeitgeber zahlte 6 wochen meinen lohn weiter. anschliesend DACHTE ich würde meine krankenkasse[techniker krankenkasse] weiterzahlen. nach 8 wochen bekam ich dann einen anruf von der TK,das ich keinen anspruch hätte,weil noch beiträge offen wären,aus der zeit vor meiner insolvenz. nach langem hin und her,täglichen anrufen von meinem arbeitgeber,insolvenzverwalter und mir,entschied man bei der TK nach einer einzelfallendscheidung,das ich ab mitte mai geld bekomme,eine nachzahlung(10 wochen) aber nicht möglich sei. da ich in dieser zeit meine miete und lebenskosten nicht selbst aufbringen konnte,musste ich mich wieder verschulden. da ich aber mit dem geld was mir zum leben bleibt (200.-) diese schulden nicht begleichen kann,ist meine hoffnung auf restschuldbefreiung sehr gering.
nun meine frage: darf die TK das machen?
vielen dank im voraus und grüße aus ulm, heiko.
Sorry Heiko, aber das ist eher eine Frage an jemanden, der sich mit dem Sozialrecht, unter das Deine Frage wohl eher fällt, auskennt. Es geht hier in erster Linie um Deinen Streit mit der KRankenkasse. Nimm Dir am besten einen Anwalt. Der kann über Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (wenn das doch vor Gericht gehen sollte) abrechnen. Das kostet Dich dann nichts. Hättest Du aber besser damals gleich machen sollen.
Grüße
Sabine
Hallo,
hiezu kann ich keine Aussage machen, da ich es nicht weiß. Dies sollte aber Ihr Insolvenzverwalter - was meist ein Rechtsanwalt ist - wissen.
Gruß
HBBH
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Hallo Heiko,
hat Ihr Insolvenzaktenzeichen die Buchstabenkombination IN oder IK?
Gruß
Der Internationale
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