Liebe/-r Experte/-in,
Meine Mama ist arbeitslos. Vom Arbeitsamt erhält man dann ja einen Vermittlungsgutschein. Nun hat sie ein Angebot von Job Store erhalten. In dem Vertrag steht: Wenn der Arbeitgeber den Vertrag 6 Wochen nach Beginn d. Arbeitsverhältnisses kündigt ist er verpflichtet 500 € an den Vermittler zu zahlen. Dies gilt auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber auf Grund von schuldhaftem Verhalten…
Ist das rechtens? Man kann ja kündigen, wenn man eine Stelle antritt und diese sich dann als anders erweist als vertraglich vereinbart oder sonstiges. Da meine Mama krank ist und nicht schwer heben darf kam es schonmal vor, dass gesagt wurde, dass die Arbeit leicht sei und dann standen 25 kg Kartons vor ihr die sie heben sollte. Da ist sie dann gegangen. Sowas kann doch der Arbeitgeber auch als schuldhaftes Verhalten werten? Es ist einfach keine genaue Definition im Vertrag vorhanden, daher kommt mir das so komisch vor.
Vielen Dank
Anja
Hallo erstmal,
es handelt sich hier wohl darum das der neue Arbeitgeber einen Zuschuss seitens des Arbeitsamtes oder Vermittler erhält um einen Anreiz zu erhalten ein neues Arbeitsverhältnis zu schließen. Ihre Mutter muss auf keinen Fall irgendeine Summe an wen auch immer zahlen. Dieses Rechtsgeschäft ist auf den Vermittler und den neuen Arbeitgeber beschränkt.
Zum Schluss das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Gruß Lallabar
Hallo Anja,
wer ist verpflichtet, das Geld zurück zu zahlen? Der Arbeitgeber? Oder der Arbeitnehmer. In Deiner Anfrage steht „Arbeitgeber“. Wenn das so ist, ist es doch egal, wer wesewegen gekündigt hat.
Grüße
Ivailo Ziegenhagen
Liebe Nutzerin
grundsätzlich muß Sie der Vertrag zwischen Vermittler und Arbeitgeber doch nicht interessieren.
Darüber hinaus empfiehlt es sich immmer, dass man im Rahmen des Einstellungsgespräche zutreffende Angaben macht und bei Arbeiten, die damit einhergehen, dass man schwere Sachen heben muß, darauf hinweist, dass man dafür nicht geeignet ist.
Wenn der Arbeitgeber dennoch den Vertrag schließt und dann Arbeiten anweist die man nicht erfüllen kann, sollte das nicht das Problem des Arbeitnehmers (hier Ihrer Mutter) sein.
Viel Erfolg
Lotse
Hallo, der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese Leistung an den Vermittler zu zahlen.
Das ist nicht rechtens. Die Klausel wäre eine Beschränkung des Kündigungsrechts. Hierfür muss es einen Grund geben, der das rechtfertigt. Und den kann ich nicht erkennen.
Anders sieht es aus, wenn z.B. der Arbeitgeber Ihrer Mutter kündigt, weil diese schlecht gearbeitet hat oder goldene Löffel gestohlen hat. Das ist mit „schuldhaftem Verhalten“ gemeint und ist m.E. in Ordnung.
Hallo, der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese Leistung an den
Vermittler zu zahlen.
Vielen Dank, klar wenn man klaut fliegt man. Das ist dann ja auch nachweisbar. Aber alles andere. Also ich denke, wir werden einen anderen Vermittler suchen, dieser hier scheint mir nur auf den Vermittlungsgutschein scharf zu sein.
Hallo Anja,
diese Verträge sind nicht rechtens. Deine Mam soll sich mit dem Arbeitsamt zusammensetzen und dies erläutern.
Sie kann diese Klausel (500€) im Vertrag selbst hanschriftlich streichen und denn unterschreiben. Mal sehen was die machen 
Liebe Grüße in die Schwitz
Leider sind diese Vertragsstrafen bei privaten Jobvermittlern üblich und auch schon durch Gerichte bestätigt worden. Eine Chance sehe ich nur, wenn die Mutter nachweisen kann, dass die vermittelte Stelle nun absolut nicht der Beschreibung entsprach, was selten gelingt. Hier wäre auch ein gespräch mit der Agentur für Arbeit hilfreich, aber auch da braucht es schon mehr als nur ein paar schwere Kartons zum tragen. Schuldhaft bedeutet allegemein, der Arbeitnehmer beendet den Job, egal warum!
Hallo,
kurz und bündig.
Das ist nicht rechtens.
Ihre Mutter sollte da nochmal beim Arbeitsamt vorstellig werden mit dem Arbeitsvertrag.
Wenn ihre Mutter bestimmte Arbeiten auf Grund einer körperlichen Einschränkung nicht ausüben kann,ist das kein schuldhaftes Verhalten.
MfG
Meine Mama ist arbeitslos. Vom Arbeitsamt erhält man dann ja
einen Vermittlungsgutschein. Nun hat sie ein Angebot von Job
Store erhalten. In dem Vertrag steht: Wenn der Arbeitgeber den
Vertrag 6 Wochen nach Beginn d. Arbeitsverhältnisses kündigt
ist er verpflichtet 500 € an den Vermittler zu zahlen. Dies
gilt auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber auf Grund von
schuldhaftem Verhalten…
Ist das rechtens? Man kann ja kündigen, wenn man eine Stelle
antritt und diese sich dann als anders erweist als vertraglich
vereinbart oder sonstiges. Da meine Mama krank ist und nicht
schwer heben darf kam es schonmal vor, dass gesagt wurde, dass
die Arbeit leicht sei und dann standen 25 kg Kartons vor ihr
die sie heben sollte. Da ist sie dann gegangen. Sowas kann
doch der Arbeitgeber auch als schuldhaftes Verhalten werten?
Es ist einfach keine genaue Definition im Vertrag vorhanden,
daher kommt mir das so komisch vor.
Vielen Dank
Anja
Hallo, dass Problem scheint bereits schon länger zu bestehen und wird sich wohl durch das weitere Arbeitsleben ziehen. Um dieses Problem dauerhaft zu lösen, würde ich empfehlen, in eine Gewerkschaft einzutreten und den kostenlosen Rechtschutz zu nutzen.
Denn dass, was da im Arbeitsvertrag steht, ist nicht rechtens. ABER !!! Wenn sie es im Arbeitsvertrag unterschrieben hat, dann wird es doch zu Recht, weil sie ja durch ihre Unterschrift vereinbart, dass im Falle des Falles, so zu verfahren sei. Man merke sich, solche Arbeitsverträge unterschreibt man besser nicht. Die erwähnte Firma klingt so nach Zeit- oder Leih- oder Sklavenarbeit. Von diesen Verbrecherfirmen gibt es tausende in Deutschland. Wenn das Arbeitsamt da Schwierigkeiten macht, kann man ja erläutern, dass man sittenwidrige Verträge unterschreiben sollte. Und es eben deshalb nicht gemacht hat. Dann passiert auch nichts.
Hallo, rechtens ist das schon. Hier will sich die firma absicher. Der Vermittlungsgutschrein greift ja erst nach einer bestimmten Beschäftigungszeit ein. Deshalb wollen sie ihr Geld trotzdem haben, wenn der AN oder AG kündigt. Man kann hier nur sagen, dass es sittenwidrig ist, weil es einseitig geschieht. Denn wenn z. B. der AG aus irgendwelchen eigenartigen Gründen kündigt, würden sie ja auch auf dem Geld sitzen bleiben. Fragen sie, ob es wirlich notwendig ist, dass der Passus drinnen bleibt, und machen Sie auf ihr Argumente aufmerksam. Eine seriöse Firma lässt sich in der Regel darauf ein. LG:
Liebe/-r Experte/-in,
Meine Mama ist arbeitslos. Vom Arbeitsamt erhält man dann ja
einen Vermittlungsgutschein. Nun hat sie ein Angebot von Job
Store erhalten. In dem Vertrag steht: Wenn der Arbeitgeber den
Vertrag 6 Wochen nach Beginn d. Arbeitsverhältnisses kündigt
ist er verpflichtet 500 € an den Vermittler zu zahlen. Dies
gilt auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber auf Grund von
schuldhaftem Verhalten…
Ist das rechtens? Man kann ja kündigen, wenn man eine Stelle
antritt und diese sich dann als anders erweist als vertraglich
vereinbart oder sonstiges. Da meine Mama krank ist und nicht
schwer heben darf kam es schonmal vor, dass gesagt wurde, dass
die Arbeit leicht sei und dann standen 25 kg Kartons vor ihr
die sie heben sollte. Da ist sie dann gegangen. Sowas kann
doch der Arbeitgeber auch als schuldhaftes Verhalten werten?
Es ist einfach keine genaue Definition im Vertrag vorhanden,
daher kommt mir das so komisch vor.
Vielen Dank
Anja