Ist das Rechtens ?

Ich arbeit im Einzelhandel in Wilhelmshaven und habe einen Lebensmittelgutschein vom Arbeitsamt aus Celle angenommen im Wert von 51 Euro.

Mein Arbeitgeber ist der Meinung das mir die 51 Euro vom Gehalt abgezogen werden, weil ich angeblich ( unwissend ) den Gutschein garnicht hätte annehmen dürfen da er aus Celle ist. Jetzt ist die Frage ob er das überhaupt darf.
Ich arbeite auf 400 Euro Basis und das wären ganze 10 Stunden Arbeit die er mir da abzieht.

Bitte um schnellstmögliche Antworten
Danke im Vorraus :smile:
Lg Carolina1990

Hallo

Da habe ich jetzt nicht so richtig eine antwort parat, weil es von verschiedenen gesetzen abhängig ist.
Dazu müsste ich noch wissen ob nur der Arbeitsplatz in Wilhelmshaven ist und nicht aber der Aufenthaltsort.

wenn ihnen der Gutschein vom Arbeitsamt ausgestellt wurde, durften sie ihn auch annehmen da die gewährung eine kann-Leistung ist (Ermässensentscheidung) §31 (3) Satz 6 SGB II.

Also ich arbeite und wohne in Wilhelmshaven.
Und der wohnort des Kunden war in Celle.

Alles wird gut!!

Dein Arbeitgeber ist entweder zu blöde oder zu faul, sich das Geld vom Arbeitsamt zurückzuholen.
Wichtig ist nur, dass du keinen Alkohol und keine Zigaretten verkauft hast(steht meistens als Bedingung in diesen Gutscheinen)!! Ansonsten muss sich die Buchhaltung nur mit Kassenbon + Gutschein das Geld vom Arbeitsamt zurückholen, denn schliesslich habt ihr als Einzelhändler ja eine bestimmte Leistung erbracht!

Und falls im Gutschein steht, dass aussschließlich ein Händler aus Celle berechtigt ist, Waren an den Gutscheininhaber zu verkaufen, so hast du einfach nur einen Fehler gemacht! Das kann einfach mal passieren und man kann dich hierfür nicht zu Rechenschaft ziehen… da verliert er vor jedem Arbeitsgericht!

Wenn dir oder einem Kunden zwei oder drei teure Schnapsflschen zu Bruch gehen, so ist das versichert und geht einfach zu Lasten der Inventur… das wars… keiner muss dafür bezahlen, es sei denn man kann eine Absicht nachweisen… was meistens nicht möglich ist… also ruhig Blut!!
LG
Hakan Fedaioglu

Also ich arbeite und wohne in Wilhelmshaven.
Und der wohnort des Kunden war in Celle.

Aha jetzt habe ich verstanden, Sie haben den Gutschein entgegen genommen, und sollen jetzt für den vollen Betrag haften.

Das Angestellte für einen schaden aufkommen müssen den sie verursacht haben, das stimmt aber so nicht.

Das Arbeitsrecht unterteilt die Haftbarkeit ganz klar.

Der Arbeitnehmer haftet bei:

1.grober Fahrlässigkeit und Vorsatz über die volle Schadenssumme.

2.mittlerer Fahrlässigkeit über einen Anteil der Schadenssumme

3.leichtester Fahrlässigkeit gar nicht.

Ihr Chef da nicht einfach ihr Geld einbehalten.

Hallo, der Gutschein ist doch sicherlich noch vorhanden? Dann frage mal bei der Zuständigen ARGE nach ob Du diesen Gutschein annehmen konntest und was geschehen soll da Du den Gutschein ja eingelöst hast. Ob Dein Arbeitgeber Dir den Auszahlungsbetrag allerdings vom Gehalt abziehen darf, ist sehr fraglich. Falls er Dir dies schriftlich gegeben hat, lege erst einmal Widerspruch ein (schriftlich) und dan erkundige Dich bei der ARGE.

Ich hoffe, Die damit geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Ingeborg

Hi, bei deiner Rechtsfrage kann ich dir leider nicht helfen.
Aber ich kenne es auch so, dass ich Sozialgutscheine nur von der örtlichen Behörde annehmen darf, da ich sonst Probleme mit einer Gutschrift bekomme.

Liebe Carolina,

ich kenne zwar nicht genau die rechtlichen Grundlagen bezüglich dieses Sachverhaltes aber eines kann ich dir mit Sicherheit sagen: Das Arbeitsamt hat dir diesen Gutschein gegeben weil du ein Recht darauf hast (glaub mir die verschenken diese Gutscheine nicht einfach so). Und zu deinem Arbeitgeber: Der darf dir erstens dein Gehalt nicht kürzen, denn es ist dein Geld und ihr habt ein Vertrag (egal ob mündl. oder schriftl, beides ist wirksam) der darf da überhaupt nicht ran. Ich glaube dein Arbeitgeber war nur sauer weil er mit diesem Gutschein einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand (mehr Arbeit) hat. Lass dir das nicht gefallen und frag dein Arbeitsamt um Hilfe und scheue nicht dich nicht davor rechtliche Mittel (Anwalt) einzuschalten. Solche Arbeitgeber wie deiner denken die können mit dir machen was sie wollen, nur weil du Angst hast dein menschenunwürdig unterbezahlten Job zu verlieren.