Ist das rechtens oder Abzocke?

Ein Vermieter hat all seine ca. 50 Jahre alten Genossenschafts-Mietwohnungen vor ca. 15 Jahren sanieren lassen.
Viele der Mieter wohnen schon über 50 Jahre in diesen Wohnungen und verfügen noch über ihre alten Mietsverträge.
Nun kündigt dieser Vermieter einigen seiner Mietern die Wohnungen.

Bleiben die Mieter bis zum Kündigungsschreiben in der Wohnung wohnen, erhalten sie 100,-€ Umszugshilfe.
Die neue und viel kleinere Wohnung beim selben Vermieter, in der selben Stadt, aber in einem anderen Haus, wird vor Einzug noch schnell saniert (neuer Türen, neuer Fußboden, neue Tapete).
Zusammen mit einem neuen Mietsvertrag bezahlt dann der Mieter ca. 50-100,-€ mehr als in seiner alten, nun vor dem Abriss stehenden Wohnung, plus weitere Genossenschaftsanteile. (die Höhe der Anteile hat sich in den letzten 50 Jahren geändert).

Ist das rechtens oder Abzocke?

Ein Vermieter hat all seine ca. 50 Jahre alten
Genossenschafts-Mietwohnungen vor ca. 15 Jahren sanieren
lassen.
Viele der Mieter wohnen schon über 50 Jahre in diesen
Wohnungen und verfügen noch über ihre alten Mietsverträge.
Nun kündigt dieser Vermieter einigen seiner Mietern die
Wohnungen.

kündigung durch den vermieter ist nicht so einfach. keine ahnung, wie das mit abriss des gebäudes ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich was für den vermieter dadurch ändert.

Bleiben die Mieter bis zum Kündigungsschreiben in der Wohnung
wohnen, erhalten sie 100,-€ Umszugshilfe.

ist ja zumindest ein entgegenkommen des vermieters, oder?

Die neue und viel kleinere Wohnung beim selben Vermieter, in
der selben Stadt, aber in einem anderen Haus, wird vor Einzug
noch schnell saniert (neuer Türen, neuer Fußboden, neue
Tapete).

ok, man kann sicherlich auch in ein dreckloch ziehen. wer wehrt sich gegen eine frisch sanierte wohnung???

Zusammen mit einem neuen Mietsvertrag bezahlt dann der Mieter
ca. 50-100,-€ mehr als in seiner alten, nun vor dem Abriss
stehenden Wohnung, plus weitere Genossenschaftsanteile. (die
Höhe der Anteile hat sich in den letzten 50 Jahren geändert).

naja, neuer mietvertrag, neue bedingungen. der neue vertrag hat keinen bezug zum alten vertrag.

Ist das rechtens oder Abzocke?

ich sehe keine „abzocke“. ok, der vermieter will seine mieter „loswerden“, damit das gebäude abgerissen werden kann. ob die kündigungen wirksam sind ist eine frage. deshalb gibt es vemrutlich auch die 100eur als anreiz. dass der vermieter seinen mietern andere wohnungen anbietet, ist nicht unbedingt selbstverständlich. er muss sich ja nicht um seine (dann ehemaligen) mieter kümmern. wenn die „ersatzwohnungen“ bzw. die zugehörigen verträge den mietern nicht gefallen, können sie sich ja auch selbst eine andere wohnung suchen. es zwingt sie niemand, wieder bei dem gleichen vermieter zu landen.

abzocke wäre es imho nur, wenn der vermieter die situation ausnutzen würde und die mieter keinerlei alternative hätten. und die haben sie hier definitiv!

Hallo,

Ein Vermieter hat all seine ca. 50 Jahre alten
Genossenschafts-Mietwohnungen vor ca. 15 Jahren sanieren
lassen.

Das ist keine Abzocke.

Viele der Mieter wohnen schon über 50 Jahre in diesen
Wohnungen und verfügen noch über ihre alten Mietsverträge.

Auch nicht.

Nun kündigt dieser Vermieter einigen seiner Mietern die
Wohnungen.

Begründung? Einfach so kündigen funktioniert natürlich nicht…

Bleiben die Mieter bis zum Kündigungsschreiben in der Wohnung
wohnen, erhalten sie 100,-€ Umszugshilfe.

Nett.

Die neue und viel kleinere Wohnung beim selben Vermieter, in
der selben Stadt, aber in einem anderen Haus, wird vor Einzug
noch schnell saniert (neuer Türen, neuer Fußboden, neue
Tapete).

Wie - die neue? Werden die zugewiesen?

Zusammen mit einem neuen Mietsvertrag bezahlt dann der Mieter
ca. 50-100,-€ mehr als in seiner alten, nun vor dem Abriss
stehenden Wohnung, plus weitere Genossenschaftsanteile. (die
Höhe der Anteile hat sich in den letzten 50 Jahren geändert).

Für eine sanierte Wohnung.

Ist das rechtens oder Abzocke?

Wer von den Mietern wurde gezwungen, in die sanierten Wohnungen ein zu ziehen?

Nein, Du hast natürlich recht, es ist Abzocke, wenn jemand einfach so Wohnungen vermietet und dabei die Mieten von vor 50 Jahren einfach überschreitet.
Wo war nun die rechtliche Frage? Oder sollte der Artikel eigentlich ins Plauderbrett?
Gruß
loderunner

Hallo,

eine Kündigung zum Zwecke des Abrisses mangels anderweitiger wirtschaftlich angemessener Verwertung ist grundsätzlich zulässig, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Es ist großzügig und klug vom Vermieter zusätzlich noch Geld auf den Tisch des Hauses zu legen, um sich unnötigen Stress mit den betroffenen Mietern und Verzögerungen zu ersparen. Und wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wäre es von den Mietern unklug sich den Stress und die Kosten eines ohnehin für sie dann negativ ausgehenden Rechtsstreits anzutun.

Dass man zu dem Konditionen aus Uraltverträgen für einen abrissreife Bruchbude nicht erwarten kann eine frisch modernisierte Wohnung beziehen zu können, sollte eigentlich auch jedem einleuchten. Der betroffene Mieter kann sich aber natürlich auch gerne bei anderen Vermietern umsehen, ob er da ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis bekommt. Er ist ja nich gezwungen die vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung zu nehmen. Er sollte sich aber nicht wundern, wenn ihn eine neue Wohnung bei einem anderen Vermieter auch nicht billiger kommt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Ein Vermieter hat all seine ca. 50 Jahre alten
Genossenschafts-Mietwohnungen vor ca. 15 Jahren sanieren
lassen.

Eine Genossenschaft hat keine Mieter, Vermieter und auch keine Miete.
Bei einer Genossenschaft gibt es Verwalter, Mitglieder/Eigentümer und folglich Mitgliedsbeiträge. Eigentümer und somit quasi Vermieter sind die Mitglieder.

Meines Erachtens ist hier nicht das Mietrecht zuständig.

MfG Frank Müller

Korrektur
kleine Korrektur

Bei einer Genossenschaft gibt es Verwalter,
Mitglieder/Eigentümer und folglich Mitgliedsbeiträge.

Es gibt den Mitgliedsbeitrag, das Nutzungsentgelt und das verbrauchsabhängige Nutzungsentgelt.

MfG Frank Müller

Fräge?
Hallo,

plus weitere Genossenschaftsanteile. (die Höhe der Anteile hat sich in den letzten 50 Jahren geändert).

Wie ist das zu verstehen?

Wenn der Wohnraum gleich groß ist, dürften doch die Anteile ausreichend sein, die man schon mal gezahlt hatte!
Ihr zieht doch nicht in eine andere Genossenschaft um (wo ich es verstehen würde…!)

Vielleicht weiß ja jemand genaueres…

VG René

kündigung durch den vermieter ist nicht so einfach. keine
ahnung, wie das mit abriss des gebäudes ist, aber ich kann mir
nicht vorstellen, dass sich was für den vermieter dadurch
ändert.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html hier: Abs. 2 Nr 3

Ist das rechtens oder Abzocke?

Rechtens

vnA

Und, wie nicht anders zu erwarten ist deine Ansicht natürlich mal wieder falsch, auch wenn natürlich die Begriffe stimmen (was hier aber für die Problemlösung/Beantwortung nichts zur Sache tut).

Abgesehen von Satzung und Nutzungsvertrag (der typischerweise 1:1 einem Mietvertrag ähnelt) kommt hier ganz normal Mietrecht zur Anwendung, und es gibt durchaus auch Urteile, die Genossenschaften die selben Möglichkeit bzgl. Kündigung aufgrund nicht möglicher ausreichender wirtschaftlicher Nutzung einräumen wie normalen Vermietern. Z.B. mal eben auf die Schnelle: Amtsgericht Halle/Saale 92 C 4096/01 (was höchstrichterliches kannst Du Dir selbst suchen).

Gruß vom Wiz

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