Ist das rechtens oder nicht ?

Hallo zusammen,

eine Frage zum Arbeitsrecht…
Bin gleichgestellter Behinderter bei einer Behörde. Habe mich intern auf eine Stelle beworben, hospitieren war nicht möglich… Ein anderer Bewerber aus der Abteilung, wo ich mich bewerbe, macht auf der ausgeschriebenen Stelle Urlaubsvertretung…

Meinung dazu ?

Hallo,

die genauen Umstände kennt sicher der SBV, also der Schwerbehindertenvertreter. Der kann dir genau sagen, was geht und was nicht.
Oder hast du bei dem schon verschissen, als Nachbarschreck?

Schöne Grüße
Schrella

der weiß noch garnichts davon …

Dann sieh zu, dass er´s weiss. ramses90

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Ist der momentane Stelleninhaber schon ausgeschieden? Solange die Stelle nicht unbesetzt ist, kann der Arbeitgeber als Vertretung einteilen wen er für richtig befindet…

die Stelleninhaberin ist schon 6 Monate ausgeschieden, der 2 Mitarbeiter der gleichen Abteilung ist im Urlaub und der Mitbewerber macht die Urlaubsvertretung für en im Urlaub befindlichen Kollegen…

Generell ist es ja eine tolle Idee, jemanden einzusetzen, der diese Tätigkeit beherrscht.
Die ausgeschriebene Stelle ist seit mehr als 6 Monaten unbesetzt, der 2. Mitarbeiter der Abteilung ist nun im Urlaub, für den macht der Mitbewerber die Urlaubsvertretung. So weit so gut…
Allen anderen Mitbewerbern wurde eine Hospitation versagt nur der eine Kollege darf, weil er kann…

Irgendwie ist das nicht fair, um nicht zu sagen, der Mitbewerber hat einen Vorteil gegenüber allen anderen Mitbewerbern… Für mich ist das ganze irgendwie eine Farce, der Gewinner steht fest, bevor das Verfahren überhaupt richtig beendet wurde

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Versteh ich nicht ganz… wenn er die Tätigkeit schon beherrscht, ist es doch erstens legitim, ihm die Urlaubsvertretung zu überlassen und zweitens ist er doch fachlich nicht gleich gut, sondern besser geeignet als die Mitbewerber, die sie eben nicht beherrschen…? Dass der Bessere gewinnt ist allgemein üblich.

Kann sein, muss aber nicht sein. Vielleicht sagt der AG ja „der Kollege Urlaubsvertreter beherrscht zwar sein Fach, ist aber ein richtig unsympathischer A… Da lern ich lieber den Herrn Nachbarschreck ein Vierteljahr lang an und hab jemanden, der menschlich passt“.

Gruß,

Kannitverstan

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Nur gleichgestellt, also tatsächlich bloß GdB 30 wegen Diabetes/Psycho/Bluthochdruck oder anderen Bagatellerkrankungen?

Hallo,

die SBV

müßte es aber schon wissen, denn der AG muß sie unverzüglich über eine eingegangene Bewerbung unterrichten gem. § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html

&Tschüß
Wolfgang

Mal ehrlich: das ist doch genau das, was du mit deiner Schwerbehinderung erreichen möchtest, oder?

Gruß
Schrella,
dem manchmal die Forschheit mancher SBVs auf den Sack geht, wenn sie ihre Sonderstellung ungeniert und lautstark durchsetzen.

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Hallo,
nur mal so - wenn der Arbeitgeber dich genommen hätte, was aber ja nicht geht, weil du es (noch) nicht kannst, wäre das fair gewesen ?.
Ich meine, das war schon rechtens - denn es wurde ja noch nicht darüber entschieden wer die Stelle letztendlich bekommt.
Gruss
Czauderna

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