Hallo,
Ausganssituation: Ehetrennung nach 5 Jahren mit Kindern, klassische Rollenverteilung war in der Ehe umgekehrt, also der Mann war zu Hause und hat Hausmann und Kinderbetreuung (4 Jahre) wahrgenommen, Frau war arbeiten. Bei der Trennung hat die Frau die Kinder ohne Absprache mitgenommen.
Sind folgende Sachverhalte Rechsbeugung seitens eines Richters?
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VKH Ablehnung im Trennungsunterhaltsverfahren, mit der Begründung der Mann hätte im ersten Trennungsjahr keine substanzielle Bewerbungssbemühungen vorgewiesen,
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Schwerbehindertenausweis des Mannes und Bescheinigung des Jobcenters das laut arbeitsmedizinischen Gutachten die Vermittlung auf dem 1.Arbeitsmarkt eingeschränkt ist werden nicht anerkannt,
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Verfahren wegen Umgang und Sorgerecht werden erst 3 Monaten nach Antragseingang begonnen,
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Sorgerechtsverfahren dauert bereits 2 Jahre, so dass nun vom Kontinuitätsgedanken die Rede ist,
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ca. 360 Bewerbungen werden als nicht sachgerecht zurückgewiesen?
Gruß
Bori