Gilt das Refendariat (18 Monate) als Beschäftigung im jurisischen Sinn und und kann es als „schädliche Unterbrechung“ von Zeiten der Arbeitslosigkeit definiert werden kann, wenn es um Nachweise zur Langzeitarbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr geht.
Vielen Dank für die Mühe!
um was für ein Referendariat handelt es sich ?
Hallo,
ein Referendariat dürfte sogar mehr als ein Beschäftigungsverhältnis sein, es dürfte ein Arbeitsverhältsnis vorliegen. Und das müsste ALG 1-Anspruch erzeugen.
Gruß
cosis