Hallo Wissende,
ich bin derzeit in einer Maßnahme, die mich befähigen soll, Bewerbungen besser zu schreiben und so weiter.
Also ohne hier mein Urteil über die Qualität der Maßnahme als solcher abzugeben, die einigermaßen vernichtend ausfällt, habe ich eine inhaltliche Frage zur Aussage der Lehrgangsleitung:
Ist es richtig, dass ich beim Vorstellungsgespräch bzw. in meinem schriftlichen Lebenslauf eine chronische Erkrankung nicht angeben muss, wenn sie für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit im Betrieb nicht von Belang ist (klassisches Beispiel: Bandscheibenvorfall). Ich gehe nämlich eigentlich davon aus, dass man chronische Erkrankungen immer anzugeben hat. Aber nun denn, was ist richtig?
Gruß
Wilfried
Hallo Wilfried,
zunächst geht Deinen Arbeitgeber Deine gesundheitliche Verfassung, sofern Du Deine (zukünftige) Arbeit 100% erfüllen kannst, nichts an. Schriftlich schon mal gar nicht. Sofern durch eine chronische Erkrankung eine eventuelle Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, oder sogar Ausfälle zu erwarten sind, dann sollte man darüber schon im (zweiten) Bewerbungsgespräch Klarheit schaffen, da Du ansonsten die Probezeit nicht überlebst.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
besten Dank für dein Posting.
zunächst geht Deinen Arbeitgeber Deine gesundheitliche
Verfassung, sofern Du Deine (zukünftige) Arbeit 100% erfüllen
kannst, nichts an. Schriftlich schon mal gar nicht.
Gibt’s da irgendeinen Gesetzestext für das alles?
Sofern
durch eine chronische Erkrankung eine eventuelle
Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, oder sogar Ausfälle zu
erwarten sind, dann sollte man darüber schon im (zweiten)
Bewerbungsgespräch Klarheit schaffen, da Du ansonsten die
Probezeit nicht überlebst.
Ich denke auch mal- ganz privat natürlich- auch mal so: Je nach dem, um welche Tätigkeit es sich handelt, gibt es da auch ein ganz anderes Problem. Selbst wenn es so geregelt ist, dass man keine Auskunft erteilen muss, welcher Arbeitnehmer kann denn im Vorfeld haargenau wissen, um welche Tätigkeit es sich handelt, die er ausübt? Da passiert doch oft genug folgendes: Irgendwer ist krank, dann muss der andere für den einspringen, und schon kann das konfligieren mit der Erkrankung…
Gruß
Wilfried
Gibt’s da irgendeinen Gesetzestext für das alles?
Nein direkt nicht, denn Dein Gesundheitszustand fällt unter den Datenschutz, daher steht auch auf dem gelben Schein nie eine Erkrankung.
Informationen zur Bewerbung findest Du auch noch auf
http://inhalt.monster.de/9414_de-de_p1.asp
http://www.ra-kassing.de/download/BEWERB.DOC
http://www.diabetes-forum.com/scripts/menu_archiv.as…
Gruß
Christian