hi…mal angenommen person A ist mit person B verstritten.nun denkt person B dir zeig ich es.Und setzt über person A geschichten und gerüchte über irgendwelchen schulden in die welt.Nehmen wir mal an person B geht sogar zu parson A in die arbeit und berichtet dem Chef davon.Was kann man da tun? Danke für die antworten…mfg capa10
Hallo,
hier ist zu unterscheiden zwischen „normalem Tratsch“ und schädigender Nachrede.
Der Begriff üble Nachrede ist im § 186 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Demnach spricht man von übler Nachrede, wenn jemand eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wenn diese Tatsache nachweislich unwahr ist.
Soviel zum Gesetzgeber.
Ob und wie nun am besten gegen eine solche Person vorzugehen ist richtet sich nach dem Begehren des Klägers.
Es ist beispielsweise möglich denjenigen auf Schadensersatz/Schmerzensgeld zu verklagen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, oder auf Unterlassung zu klagen.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Hallo!
wenn diese Tatsache nachweislich
unwahr ist.
Uiuiui, das Gesetz sagt aber nicht „nachweislich unwahr“, sondern „nicht erweislich wahr“, was nicht etwa eine Umschreibung des ersteren ist, sondern eher das Gegenteil. Natürlich liegt die „Beweislast“ nicht beim Opfer, sondern beim Täter. Sonst könnte man straffrei allerlei Böses behaupten, was sich nciht beweisen lässt.
Oh, du hast Recht, da hab ich nicht aufgepasst, sorry!