Wenn ein Expartner, der weiterhin ein Arbeitskollege ist, den gemeinsamen Kollegen sehr private Details aus der Beziehung erzählt und dabei die Tatsachen übertrieben/ ggf. falsch darstellt:
-geht das schon als Rufmord, üble Nachrede durch?
-wie kann man dagegen intervenieren, sich wehren?
-macht er sich strafbar?
Hallo,
um dies zu Beurteilen zu können müßte man schon genau wissen um welche Sachen es genau geht denn Pauschal läßt sich so eine Frage mit den wenigen Angaben nicht beantworten.
Gruß Sunny
es handelt sich dabei um private Dinge aus der Zeit der Beziehung, insbesonderes sehr ausgeschmückte Details aus dem Sexualleben. Der betreffenden Person ist die Sache sehr unangenehm, besonders, weil der Chef sie ins Büro zitiert hat, um sie damit zu konfrontieren, dass der Expartner diese Geschichten vor versammelter Mannschaft in der Pause herausposaunt hat. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass dies nun schon einen langen Zeitraum der Fall ist und inzwischen diverse andere Gerüchte aus der Sache entsprungen sind.
Problematisch ist dabei, dass einiges auf Tatsachen beruht, einiges allerding schamlos übertrieben dargestellt ist (da wird schon mal ein Kuss zum Quickie). Nur kann eben nichts bewiesen werden.
Ich bin kein Jurist, aber es kann doch nicht sein, dass das rumerzählen solch privater Dinge nicht strafbar ist, nicht nur auf der Rufmordebene vielleicht, aber muss man sich nicht auch in Paarbeziehungen an eine gewisse Verschwiegenheit halten?
Stichwort Mobbing oder sexuelle Belästigung oder so?
Hat jemand dazu vielleicht eine Idee?
auf zivilrechtlicher ebene fällt mir da spontan der quasinegatorische unterlassungsanspruch nach §§ 823 I, 1004 I bgb analog ein, da die äußerungen über das sexualleben bzw. die intimssphäre am arbeitsplatz eine verletzung des persönlichkeitsrecht darstellen kann (kommt u.a. auf intensität der äußerungen an)
dieser anspruch sollte im wege der einstweiligen verfügung (eilrechtsschutz) durchgesetzt werden. dabei lohnt sich nat. eine anwaltliche vertretung…
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Ich bin kein Jurist, aber es kann doch nicht sein, dass das Rumerzählen solch privater Dinge nicht strafbar ist,
Der Up weißt ausdrücklich darauf hin, dass er keine Beweise vorlegen kann.
Du antwortest hier gerade auf den UP…
Auch wenn der UP als juristischer Laie meint, keine Beweise für das Rumerzählen des Ex zu haben; Beweise, mit denen er rechtlich gegen ihn vorgehen kann, so scheint das - auch aufgrund der weiteren Antworten der UP - so nicht ganz zu stimmen, da er ja Zeugen für das Geschwätz des Ex nennen kann (Kollegen, Chef)!
Oder meinst Du, dass sich die Geschädigte im Fall des Falles darauf einstellen muss, dass die Kollegen/der Chef/andere Zeugen der „Prahlereien“ vielleicht nicht (gegen den Ex) aussagen würden, womit sie dann in der Tat ein Beweisproblem hätte?
Oder verstehe ich 3. Deine beiden Antworten falsch, und Du bist der Meinung, dass das Geschwätz des Ex dasjenige ist, das nicht beweisbar ist, womit die UP selbstverständlich(?) rechtliche Schritte einleiten sollte, welche wohl von Erfolg gekrönt sein dürften?
Dann würde ich den Chef darum bitten, dass er dem „Rumerzähler“ das untersagt. Über Kollegen herziehen, auch wenn es die eigene Exfrau ist, kann als Mobbing oder Störung des Betriebsfriedens gesehen werden. Ich als Chef würde das unmissverstänndlich untersagen.
Gruß elmore
Problematisch ist dabei, dass einiges auf Tatsachen beruht,
einiges allerding schamlos übertrieben dargestellt ist (da
wird schon mal ein Kuss zum Quickie). Nur kann eben nichts
bewiesen werden.
Seit wann spielt das für die Betrachtung abstrakter Rechtsfälle eine Rolle?
Ich habe die Frage nicht abstrakt, sondern sehr konkrekt aufgefaßt.
Zitat: „-wie kann man dagegen intervenieren, sich wehren?“.
Das wundert mich nicht. Schließlich ist Dein mangelndes Verständnis von FAQ 1129 (wie man an den vielen Nicht-Löschungen in Deinem Brett „Versicherungen“ sieht) ja fast schon legendär.
arbeitsrechtlich ist das Mobbing, und der Arbeitgeber müsste dagegen vorgehen.
Zivilrechtlich könnte man auf Unterlassung klagen - das kann aber dauern …
Strafrechtlich wäre was zu machen, wenn die rumerzählten TATSACHEN unwahr sind („Verleumdung“), oder wenn sie nicht bewiesen sind („Üble Nachrede“).
Meines Erachtens ist der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. (Wie will der Ex denn die Wahrheit seiner Behauptungen „beweisen“? Seine „Beweise“ wären ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Geschädigten, wogegen diese wiederum vorgehen könnte.)
Der kürzste und einfachste Weg wäre wohl, den Arbeitsgeber aufzufordern, dagegen vorzugehen.