Ist das Schmuggel ?

Liebe Experten,

ich hoffe hier im richtigen Brett zu sein, unter „Reisen“ hätte es ebenso stehen können wie unter „Recht“.

Folgende Situation:
Ich gedenke im Sommer nach Südtirol zu fahren, praktischerweise liegen die Zollfreigebiete Samnaun und Livignio nicht weit weg. Wir werden stets mit drei Erwachsenen fahren
Nun mache ich folgendes: Anreise via Reschenpaß, vorher eben nach Samnaun abbiegen und unter Vermeidung der rot-grünen Steuerideologie mal lecker für 50 cent pro Liter volltanken. In den Shop und noch drei Stangen Zigaretten und drei Flaschen guten Schnappes (á 0,7 l) gekauft.
Alles legal und in der Pension sicher verstaut.
Bergauf und bergab - einige Tage später schreit die Tankuhr nach Nachschub. Praktisch, wollen wir doch sowieso die Königin der Alpenstraßen, das Stilfser Joch, fahren. Dahinter liegt gleich Bormio und dann Livignio.Tanken und Einkaufen wie gehabt.
Am Ende des Urlaubs, so nach 2 Wochen, packe ich meine solcherart legal erworbenen Schätze ins Auto, auf dem Rückweg natürlich der Abstecher nach Samnaun - aber halt… wenn ich nun wieder über die Grenze nach Ö oder D fahre habe ich ja viel zu viel dabei. Gibt das Ärger ? Hilft es, wenn ich alle Belege aufbewahrt habe und vorzeigen kann ?

Wer weiß Rat ?

Dank und Gruß
Bernd

Hallo Bernd,

da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist,gelten für dich als Bürger der EU die entsprechenden Einfuhrbestimmungen aus Drittländern.
Das sind:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak oder
Alkohol und alkoholhaltige Getränke,
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine
Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
500 g Kaffee oder
200 g Auszüge
Parfüms
50 g Parfüms und
0,25 Liter Eau de Toilette.
andere Waren
bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in

Alles darüber hinaus gehende ist zu verzollen…

mfg

Frank

Gibt das Ärger ? Hilft es, wenn ich alle
Belege aufbewahrt habe und vorzeigen kann ?

Hi!

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass du keine Probleme bekommst.

Die Frage:„Haben sie etwas zu verzollen“? ist eine dem Volksmund entsprungene Frage die richtigerweise:„Führen sie Waren mit, die sie bei der Ausreise noch nicht mitgeführt haben“? lauten muss.

Mit den Belegen kannst du nachweisen dass du die Waren schon vor der Ausreise besessen hast.

Grüße Dusan

Hallo.
Da fällt mir was ein:
Vor ca. 20 Jahren, Urlaub in Dänemark. 2 Erwachsene und 2 Kinder.
Bei der Einreise 2 Flaschen Rum für rund 7,-- DM pro Flasche dabeigehabt. Nach einer Fete mit Strandnachbarn waren die gelenzt. Nachschub im örtlichen Laden etwa 35,-- DM!!! Pro Flasche (0,7 L)
Also rund 200 km zur Grenze geheizt und 2 Rum Flaschen Nachschub gekauft.
An der Grenze mit reinem Gewissen ordnungsgemäß gemeldet.
Zöllner fragt, wo den unser Gepäck sei. Im Strandhaus natürlich.
Da klärt mich der Zöllner auf: Die Einfuhr von zollpflichtigen Waren ist nur bei der erstmaligen Einreise gestattet. Nix also mit über die Grenze hin- und herpendeln. Er hat uns trotzdem ohne Zollgebühren durchgelassen.
Jochen

Hi!

Da klärt mich der Zöllner auf: Die Einfuhr von zollpflichtigen
Waren ist nur bei der erstmaligen Einreise gestattet.
Nix also mit über die Grenze hin- und herpendeln. Er hat uns
trotzdem ohne Zollgebühren durchgelassen.

Da hat er auch gut daran getan. Er hat dir nämlich ein bischen einen Bären aufgebunden.

Es gibt einen sogenannten Zollgrenzbezirk, indem der Warenverkehr stark eingeschränkt ist.Der ist aber etwa 20 km breit und nicht 200. Da deine erstmalige Einreise schon am Vortag oder noch früher erfolgte gibt es hier keine zusätzlichen Beschränkungen.

Grüße Dusan

Hallo Dusan,

nööö der Zöllner hatte schon recht und war auch ein sehr netter…
(Hätte nämlich auch abkassieren können…)…:smile:

So wie auch die Niederländer immer sehr nett waren früher…
Mit Tempo 100 über die Grenze…vor 20 Jahren…:smile:

mfg

Frank

Liebe Leute,

da scheint es ja einige unterschiedliche Meinungen zu geben.

Nur zum Präzisieren:
Darf ich als Urlauber mehrfach den Zollfreien Einkauf in beschriebener Weise nutzen und die solcherart erworbenen Waren (die ich bei normaler Lebensweise in der Zeit niemals verbrauchen kann) im Ganzen mitführen ?
Anders herum gefragt: Wo ist denn die „Schmerzgrenze“ ? Einmal am Tag ? In der Woche ? In der Stunde ?
In der Praxis könnte das so aussehen, daß ich z.B. bei der Anreise, einaml zwischendurch und bei der Abreise einkaufen würde. Das hieße, daß ich z.B. auf dem Heimweg 6 Flaschen Schabau NACH Samnaun hinein und 9 Flaschen HERAUS bringe…erst nach Ö, dann nach D. Heimweg eben.
Daaf dat dat ?

Gruß und schönes WE

Bernd
*gesetzestreu aber geizig*

Hallo!

Anders herum gefragt: Wo ist denn die „Schmerzgrenze“ ?

Die gesetzliche Grenze ist 1 Tag und steht glaube ich im EG-Zollkodex. Man darf also die gesetzlichen Freimengen 1 mal pro Tag bei einer Einfuhr aus einem Nicht EG-Staat in Anspruch nehmen.

Wohlgemerkt es heißt Einfuhr in die EG, es ist also nicht möglich, die Freigrenzen zu erhöhen, indem man einmal von der Schweiz nach Österreich, dann gleich nochmal von der Schweiz nach Deutschland fährt.

Gruß
Tom

Hallo Frank!

nööö der Zöllner hatte schon recht und war auch ein sehr
netter…
(Hätte nämlich auch abkassieren können…)…:smile:

Da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass es nicht der Fall ist. Lt. österr. Zollgesetz zumindest.

Er hat den Stoff an einem anderen Tag und nach Verlassen des Zollgrenzbezirkes gekauft. Er hat dazwischen seine Unterkunft frequentiert. Deshalb müsste hier auch das deutsche Zollgesetz von einer neuen Reise sprechen, mit den für Reisende üblichen Freigrenzen.

Grüße Dusan

Schliesse mich an

Die gesetzliche Grenze ist 1 Tag und steht glaube ich im
EG-Zollkodex. Man darf also die gesetzlichen Freimengen 1 mal
pro Tag bei einer Einfuhr aus einem Nicht EG-Staat in Anspruch
nehmen.

Wohlgemerkt es heißt Einfuhr in die EG, es ist also nicht
möglich, die Freigrenzen zu erhöhen, indem man einmal von der
Schweiz nach Österreich, dann gleich nochmal von der Schweiz
nach Deutschland fährt.

So ist es.

Grüße Dusan

Hallo Dusan,

bezog sich meine Antwort auf die Tatsache,das Dänemark vor
20 Jahren noch kein Mitglied der EU sondern lediglich der EWG war.

Trotzdem gilt folgendes auch heute noch für „Drittländer“
*snip*
Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.
*snip*

Das der Zoll solch „kleine“ Vergehen in der Regel nicht verfolgt,hat nichts damit zu tun,das es Rechtmäßig ist…
Es gibt da heutzutage interne Anweisungen der Finanzverwaltung (der
Deutsche Zoll untersteht dem Finanzministerium) das „Hühnerdiebe“
(also Verfahren,die mehr Kosten verursachen als sie an Einnahmen für den Staat bringen…) nicht verfolgt werden sollen.

mfg

Frank

Hallo Frank!

bezog sich meine Antwort auf die Tatsache,das Dänemark vor
20 Jahren noch kein Mitglied der EU sondern lediglich der EWG
war.

Darauf ist die ganze Frage basierend. Innerhalb der EU sind ganz andere Freigrenzen erlaubt.

Trotzdem gilt folgendes auch heute noch für „Drittländer“
*snip*
Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in
Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst
mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an
Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache
Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar
aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht
zulässig.
*snip*

Hier musst du genau lesen. Er ist nach Dänemark eingereist, an seinem Urlaubsort angekommen, daher ist die Reise fürs erste beendet. Da sich der Urlaubsort auch noch ausserhalb des Zollgrenzbezirkes befindet, darf er bei der nächsten Reise wieder die gleiche Menge einführen.

Grüße Dusan

Hallo Dusan,

Darauf ist die ganze Frage basierend. Innerhalb der EU sind
ganz andere Freigrenzen erlaubt.

Innerhalb des Gebietes der EU (Mit Ausnahmen) herrscht freier Warenverkehr…:smile:

Trotzdem gilt folgendes auch heute noch für „Drittländer“
*snip*
Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in
Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst
mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an
Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache
Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar
aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht
zulässig.
*snip*

Hier musst du genau lesen. Er ist nach Dänemark eingereist, an
seinem Urlaubsort angekommen, daher ist die Reise fürs erste
beendet. Da sich der Urlaubsort auch noch ausserhalb des
Zollgrenzbezirkes befindet, darf er bei der nächsten Reise
wieder die gleiche Menge einführen.

Nein, die Reise ist für einen Bürger der Bundesrepublik Deutschland
erst dann beendet,wenn er sich wieder dauerhaft an seinem Wohnsitz in D aufhält.Es ist nicht zulässig,heute nach der Schweiz zu fahren,morgen wieder zurückzufahren und Montag dann wieder in die Schweiz.Das wäre dann nämlich keine „Urlaubsreise“ im Sinne der Zollvorschriften sondern eine „Geschäftliche Reise“.
Der Zoll läßt solche „Hühnerdiebe“ nur deshalb ungeschoren,weil die
Kosten für eine Überwachung in keinem Verhältnis zu den Steuereinnahmen stehen (noch)…

Das könnte sich aber shcnell ändern…
Seit dem 01.Januar 2005 läuft ja hier bei uns die Mauterfassung von Lkw…komishcerweise (oder auch nicht…*grinz*…) sind an den
Kontrollbrücken auf den Autobahnen hier im Ruhrgebiet einmal Kameras in Höhe der Lkw-Führeräuser angebracht (um Maut-Sünder zu filmen) aber ebenfalls sind Kameras in Höhe eines normalen Pkw angebracht(zu sehen
A 45 Fahrtrichtung DO vor Westhofener Kreuz z.B.).
Was denkst du wohl warum???..*grinz*…

Und die Polizei in London „scannt“ mit Video-Kameras schon seit 1998 jedes Fahrzeugkennzeichen,das sich auf den Motorways nach London reinbewegt und vergleicht die Nummer automatisch mit einer Liste…
Das ist jetzt technisch dank der Lkw-Maut auch bei uns hier möglich…was glaubst du wohl,wie lange der „Pleite-Staat“ D auf zusätzliche Einnahme-Quellen verzichtet???..

mfg

Frank

Hallo Dusan,

Innerhalb des Gebietes der EU (Mit Ausnahmen) herrscht freier
Warenverkehr…:smile:

Die Monopolwaren sind noch immer einer Beschränkung unterworfen, davon sprach ich und ich nehme an das waren auch die von dir gemeinten Ausnahmen.

Im Prinzip reden wir beide vom Selben, allerdings definiert sich bei mir die Reise anders. In Österreich wird es so gehandhabt wie von mir beschrieben.

Grüße Dusan

Hallo Dusan,

du sagts es,hier in D gelten andere Vorschriften …

mfg

Frank

Nein, gleiche Zolltarife
Hallo!

Nein, in Österreich und Deutschland gelten wie in den anderen 23 Mitgliedstaaten die gleichen Zollvorschriften, da die Europäische Gemeinschaft eine Zollunion ist!

Gruß
Tom

Hallo!

bezog sich meine Antwort auf die Tatsache,das Dänemark vor
20 Jahren noch kein Mitglied der EU sondern lediglich der EWG
war.

Ein Hinweis:
Erstens: Vor 20 Jahren gab es noch gar keine EU
Zweitens: die EU hat auch heute mit dem Zollrecht nichts zu tun, sondern nur die EG und die EURATOM.

Gruß
Tom

Hi,
das ist leider nicht erlaubt, siehe z.B. unter Homepage vom Zoll.
Analog gelten auch für „Gastarbeiter“, die täglich die Grenze überqueren, andere Freigrenzen.

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