Ist das schon Arbeitnehmerüberlassung?

Hallo zusammen. Neben meinem Hauptjob arbeite ich ab und zu in der Sicherheitsbranche. Ich bin Rechnungsschreiber, habe ein (Klein)Gewerbe. Nun haben mich einige Bekannte (kein Gewerbe) gefragt ob sie nebenher über mich auch dort arbeiten können. Darf ich die geleisteten Stunden der Bekannten mit auf meiner Rechnung aufführen und mir das Geld dafür überweisen lassen oder ist das schon sowas wie Arbeitnehmerüberlassung? Ich möchte daran etwas verdienen, würde also Summe X je Stunde abziehen und den Rest auf die Konten meiner Bekannten überweisen.
Wie gehe ich hier am besten vor damit alles offiziell ist und Hand und Fuß hat? Eine Anstellung auf geringfügiger Basis kommt nicht in Frage.

Servus,

???

Eine Rechnung begründet für sich alleine keine Forderung oder Schuld.

Wenn Du als Sub tätig sein willst, sind die Grundlage dafür zwei Verträge: Einer (Dienstvertrag) mit dem Unternehmen, für das Du arbeitest, und einer (Arbeitsvertrag) mit dem Arbeitnehmer, den Du überlässt.

Und ja, der Dienstvertrag betrifft Arbeitnehmerüberlassung.

Einzelheiten sind an dieser Stelle überflüssig, weil Du schriebst, dass aus welchem kühlen Grund auch immer der Arbeitnehmer, den Du überlassen möchtest, kein Arbeitnehmer sein will oder darf.

Und damit ist die Sache für Dich auch erledigt.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Somit muss entweder ein Arbeitsvertrag zwischen meinem Bekannten und mir geschlossen werden, oder er meldet ebenfalls ein Gewerbe an um mir seine Stunden in Rechnung stellen zu können.
Er kam mit folgender Idee (hat er so schon anderweitig gemacht): Es wird ein Schreiben aufgesetzt in welchem er bestätigt die Einnahmen aus dieser Nebentätigkeit bei der Steuererklärung anzugeben. Außerdem bestätigt er das er einen Hauptjob hat über welchen alle Sozialabgaben bezahlt werden und über welchen er versichert ist.

vor allem braucht Ihr beide die Erlaubnis gem. § 34a Abs 1 S 1 GewO und eine Betriebshaftpflichtversicherung. Betriebs-Rechtsschutz wäre auch nicht verkehrt.

Und damit es nicht hinterher (bei einer Sozialversicherungsprüfung) ganz große Augen und lange Gesichter gibt, solltet Ihr beide bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen - meines Erachtens seid Ihr beide als Scheinselbständige sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und für dieses Beschäftigungsverhältnis zahlt keiner die Sozialabgaben.

Das Schreiben, von dem Du sprichst, hat keinerlei Auswirkung - es ist egal, ob man es aufsetzt oder nicht.

Schöne Grüße

MM

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Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Mein Gewerbe besteht seit 2018, die Erlaubnis liegt vor und eine Betriebshaftpflicht habe ich ebenfalls. Ich betreibe das als Nebengewerbe. In meinem Hauptjob bin ich Büroangestellter (andere Branche) und nebenher immer wieder mal für verschiedene Auftraggeber in der Sicherheit .Meine Einnahmen aus der Selbstständigkeit liegen unter denen meines Hauptjobs. Eine Scheinselbständigkeit liegt hier also nicht vor. Deine Antworten waren dennoch sehr hilfreich, vielen Dank dafür

Servus,

wenn Du eine Sub-Kette aufbauen möchtest, braucht auch Dein Auftragnehmer die Erlaubnis gem. § 34c GewO. Die Sache mit den verschiedenen Auftraggebern ist überholter Rechtsstand - entscheidend ist, ob jemand wie ein Arbeitnehmer in die betriebliche Organisation eingebunden ist.

Daher ist eine Statusfeststellung jetzt, bevor es teuer wird, dringend empfohlen.

Schöne Grüße

MM

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