Ist das schon gewerblich? (Ebay)

Hallo alle zusammen,

erstmal ein frohes neues Jahr!

Ich weiß, dass dieses Thema bestimmt öfters angesprochen wird, aber ich finde einfach nichts, was mir wirklich weiterhilft.

Also, ich habe etwa 100 neue Artikel der selben Art und würde diese gerne über das ganze Jahr verteilt bei Ebay verkaufen, d.h. ca. 2-3 Artikel pro Woche.
Der Umsatz pro Artikel wäre vielleicht 20-30€, der Gewinn vielleicht bei 5€. Insgesamt erhoffe ich mir einen Gewinn von 500-700€ am Ende des Jahres.

Jetzt die Fragen:

  1. Muss ich für so was „Kleines“ ein Gewerbe anmelden?
  2. Würde sich der Aufwand bei so einer kleinen Gewinnspanne noch lohnen?
  3. Ich bin Student, bekomme Bafög und habe keinen Nebenjob. Würde sich bei einer Gewerbeanmeldung etwas ändern (Kindergeld, Bafög, Versicherung?,…)?

Danke für eure Antworten.

Lieben Gruß,
Jason

Hallo,

viele der Fragen sind eher für einen Anwalt - oder evtl. IHK.

Zur Übersicht mal das hier lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/informationen.html

Außderdem habe ich neulich eine schöne Liste zur Gewerblichkeit gefunden, die kopiere ich mal hier hin.

(Zitat)
http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?thre…

Ob Du gewerblich bist, hat in erster Linie auch nichts mit dem Verdienst zu tun.
hier mal das Gesetz :

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__2.html
§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist,
wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das
Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des
Unternehmers. Gewerblich, oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur
Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt, oder
eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

und hier mal ein paar Urteile wie Richter Gewerblichkeit sehen :

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay…
Unternehmer wider Willen -wann Unternehmer-Eigenschaften? - gleichartige Waren - Neuwaren - mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten - Powersellerstatus - eigene AGB

http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettb…
LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006 - 5 O 51/06 (rechtskräftig)
Für gewerbliches Handeln auf der eBay Plattform reicht es aus, dass der Verkäufer innerhalb von
zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten hat

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage…
Private und gewerbliche Anbieter

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer.html
wann Unternehmer - Unternehmer

http://www.ihk-ffo.de/res.php?id=216
Privat oder schon Unternehmer

http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/07/701481.html
Steuerfahnder jagen Ebay-Verkäufe - Rentnerin bot ihre Plattensammlung an - und hat jetzt Ärger mit dem Finanzamt

http://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/e-commer…
gewerblich wenn privat im großem Stil

http://www.webscala.de/recht/recht01.html
gewerblich oder privat?

http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/09/skandalurtei…
Skandalurteil? - eBay -Verkauf von 93 Gegenständen innerhalb 1 Monats = Unternehmer

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006 eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

http://www.justiz-coburg.de/prinf306.html
Hobbyhändler oder Powerseller

http://www.morgenpost.de/content/2007/04/14/wirtscha…
Wer als Privatperson bei Ebay viel verkauft, muss ein Gewerbe anmelden

http://www.jurablogs.com/de/olg-frankfurt-gewerblich…
OLG Frankfurt: Gewerbliches Handeln bei eBay mit 484 Verkäufen im Jahr - Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07 am 19.07.2007 von Wettbewerbsrecht-Blog.de

http://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs/rechtsprechu…
Wann ist ein eBay-Anbieter Unternehmer

http://www.internetrecht-rostock.de/film-handeln-bei…
Gewerbliches Handeln bei Ebay

http://www.dr-bahr.com/news_det_20060610094643.html
10.06.2006 BGH: Wann ist eine Person ein Unternehmer

http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=185701
Steuerfahnder haben eBay-Verkäufe im Blick - "Wir kriegen sie alle Finanzminister Rainer Wiegard (CDU)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
skandalurteil ?

http://www.aufrecht.de/5184.htm
Umfangreiche An- und Verkaufstätigkeit bei eBay begründet Unternehmereigenschaft - LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/0

Hi,

danke für die Antwort, ich habe einiges Interessantes gefunden.

Handel ich eigentlich auch gewerblich, wenn ich Ware für jemand anderen verkaufe, der ein Gewerbe betreibt?

Hallo,

Handel ich eigentlich auch gewerblich, wenn ich Ware für
jemand anderen verkaufe, der ein Gewerbe betreibt?

hier nochmals der Link http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__2.html, den du bereits im vorherigen Posting genannt bekommen hast.

Gruß

S.J.