Illegale Machenschaften ist zum Glück (noch) kein Straftatbestand. Also frag ihn mal, wegen was er dich anzeigen will?
Bezüglich einer Straftag ist dein Vorgehen meiner Meinung nach völlig unbedenklich.
Wenn der Andere der Rechteinhaber ist, möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Grüße
Illegale Machenschaften ist zum Glück (noch) kein
Straftatbestand. Also frag ihn mal, wegen was er dich anzeigen
will?
Raupkopiererei, Urheberrechtschutz-Verletzung, Hehlerei, um
mal drei zu nennen.
Keins der drei, Raubkopiererei gibt es einfach nicht, ob ein Urheber eine Rechtsschutzversicherung hat ist seine Sache und Hehlerei wäre es nur wenn die DVD-Sammlung vorher schon zB Teil eines Diebstahls war.
Hier wird ein zugehöriges Schutzrecht verletzt, §95a (Schutz technischer Massnahmen). Strafrechtlich passiert da nichts, siehe §108b - der Rechteinhaber kann aber durch diverse Forderungen (Entschädigung, Vernichtung, Auskunftsanspruch,…) dem Kopierer das Leben schwer und teuer machen.