Hallo,
mal angenommen, ein Webmaster eröffnet eine Internetseite, auf der sich z.B. Künstler kostenlos eintragen und präsentieren können.
Damit „Leben“ auf die Seite kommt, macht sich der Webmaster auf die Suche nach passenden Künstlern (z.B. Clown, Zauberer…). Er wird in verschiedenen öffentlich zugänglichen Portalen, Verzeichnissen, Branchenbüchern… fündig.
Dürfte der Webmaster diesen Künstlern nun eine Mail schicken, um Ihnen mitzuteilen, dass sie sich auf seiner Internetseite kostenlos eintragen können?
Würde es dabei eine Rolle spielen, ob er allen Künstlern des Portales oder nur z.B. den Zauberern (also nicht allen) solch eine Mail schickt?
Vielen Dank im voraus!