Hallo zusammen,
sind folgende Dinge so in der Höhe absetzbar:
1.) pauschal 50 € Spendenbeitrag ohne diesen nachweisen zu müssen
Zumindest Kontoauszug oder Einzahlungsquittung erfoderlich. Überweisungsbeleg, soweit vorhanden, wird nicht anerkannt.
2.) JEDE Fahrt zu JEDEM Arzt (Hin- und Rückfahrt x 0,30 €)
Ja, als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen
Erstattungen, z. B. von Krankenkasse sind abzuziehen. Steuermindernd nur wenn und soweit zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
3.)pauschal 20 € für dienstlich bedingte Telefon- u. Internetkosten
Abzugsfähig sind entweder die nachgewiesenen Kosten, z. B. über Einzelverbindungsnachweis des Providers, oder
20 % der Jahreskosten,wobei die Jahreskosten auch aus dem Durchschnitt von 3 repräsentativen Monaten errechnet werden können, für einen Monat jedoch max 20 €
4.) Arbeitsmittel z. B. Fachliteratur pauschal i. H. v. 102 €
Es gibt zwar eine Nichtbeanstandungsgrenze für Arbeitsmittel ohne Belege von 110 Euro, aber die Aufwendungen sind schon glaubhaft zu machen (Kontoauszug; Kopie des Einbandes oder Titelblattes u.ä). Pauschal geht das allerdings nicht, sondern schon Einzelauflistung und kurze Beschreibung.
getrennt von Reinigung von Arbeitskleidung i. H. v. 134 €
(Formel, die vom FA wohl anerkannt wird: 48 x 3 kg x 0,93 €)
Da gibt es Richtsätze, die vom FA akzeptiert werden:
1-Personenhaushalt: Kochwäsche 0,77 EUR Buntwäsche 0,76 EUR Pflegeleichte Wäsche 0,88 EUR, bei größeren Haushalten sind die Kosten niedriger anzusetzen. 0,93 EUR/kg kann ich nicht bestätigen, aber vielleicht sind meine Werte auch überholt. Allerdings ist unter besonderen Umständen, z.B. Malerkittel, ölverschmierter Blaumann, auch
ein höherer Ansatz denkbar.
Gruß
Zemionow